Zahlungsaufforderung Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nach MIG Film Abmahnung durch Schulenberg & Schenk

Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH: Inkassoforderung nach Abmahnung

Dass manche Verwertungsgesellschaften einen langen Atem haben, beweist wieder einmal ein aktueller Fall, den wir gerade in unserer Kanzlei hereinbekommen haben. Ein neuer Mandant von uns hatte bereits im Jahr 2010 eine Abmahnung erhalten. Die Abmahnung stammte seinerzeit von der Kanzlei Schulenberg & Schenk. Rechteinhaber ist die Firma MIG Film GmbH. Der Mandant gab eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, zahlte jedoch nicht.
Nach langer Zeit hörte unser Mandant erst wieder von der Sache, als ihm eine Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH, L14, 11, 68161 Mannheim ins Haus flatterte.

Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH Zahlungsaufforderung nach Abmahnung: was wird gefordert?

Die Beträge, die von der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH im Auftrag der MIG Film GmbH oder anderer Unternehmen erfolgen, können je nach Ausgangsfall ein wenig variieren. In dem hier beschriebenen Fall wurden folgende Forderungen erhoben:
Hauptforderung: € 850,00
Verzugszinsen: € 141,94
Kontoführungskosten: € 5,90
Inkassokosten: € 138,80
Gesamtforderung: € 1.136,64

Unabhängig davon, dass bereits dem Grunde nach erhebliche Zweifel an den Forderungen bestehen, haben wir auch unsere Zweifel an der Höhe der Forderungen. Dass Verzugszinssen ab Erhalt der Abmahnung geltend gemacht werden, ist bei urheberrechtlichen Abmahnungen eher ungewöhnlich. Die geltend gemachten Inkassokosten liegen weit oberhalb des Betrages, den Anwälte für derartige Inkassoschreiben verlangen dürften. Wir halten diesen Posten daher für weitgehend unbegründet. Und die Konroführungskosten, die mit € 2,95 je Monat näher angegeben werden, dienen nach unserer persönlichen Einschätzung nur der schnellen Geldmacherei gegenüber Personen, die jeden Euro eh schon 2 Mal umdrehen müssen. Für rechtliche begründet halten wir diese Kontoführungskosten nicht.

Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH Zahlungsaufforderung nach Abmahnung: was tun?

Dass man spätestens nach Erhalt eines solchen Inkassoschreibens tätig werden und am besten einen eigenen Anwalt einschalten sollte, verdeutlichen zahlreiche Beispiele, die wir in den letzten Monaten erlebt haben. Ein anderes Inkassobüro hatte Ende 2012 im Auftrag eines anderen Rechteinhabers (vermeintliche) Forderungen geltend gemacht und - zumindest in den Fällen, in denen keine Reaktion erfolgte - auch Mahnbescheide bei Gericht beantragt. Viele Betroffene haben leider auf den gut gemeinten aber daher nicht weniger schlechten Rat aus dem Internet vertraut und die Zahlungsaufforderungen als auch den Mahnbescheid ignoriert. Dann kam der Vollstreckungsbescheid, der genauso wirkt wie ein Urteil und gegen den 2 Wochen nach Zustellung kein Rechtsmittel mehr möglich ist.
Wehren Sie sich daher rechtzeitig gegen diese Forderungen. Wenn bereits die Abmahnung unbegründet war beziehungsweise wenn in der Abmahnung überzogene Forderungen gestellt wurden, werden diese Forderungen nicht richtiger, dass nunmehr mit der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH ein Inkassobüro den Forderungseinzug für die MIG Film GmbH von der Kanzlei Schulenberg & Schenk übernommen hat.
Wir haben bereits eine vierstellige Anzahl Betroffener solcher Abmahnungen erfolgreich vertreten und weisen auch für Sie unberechtigte Forderungen zurück.
Wenn auch Sie eine Zahlungsaufforderung der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nach einer Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.



Eingestellt am 03.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Zahlungsaufforderung Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH nach MIG Film Abmahnung durch Schulenberg & Schenk":

Am 28.05.2015 schrieb uli folgendes:
Bei meiner Bekannten war es ein FALL aus 30.01.2012, der Damals bestritten wurde. Die Aufforderung Beweise, die dem Anspruch des BVG genügen, vorzulegen, wurde von Herrn Munderloh ignoriert. Im April 15 kamen dann die Briebe der Main - Inkasso mit der Forderungssumme knapp über 2220€. Die rechtmäßigkeit der Forderung ist heute per Eischreiben (mit Zeugenurkunde) erneut betritten und zurückgewiesen worden.

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