Wieder mal eine neue Abzocke: Verlag für elektronische Medien Melle EBVZ.DE

Branchenverzeichnis-Abzocke ohne Ende, diesmal: Verlag für elektronische Medien Melle mit EBVZ.DE

In den letzten Jahren haben wir in unserer Kanzlei mehrere Hundert Fälle von Abzocke mit unfreiwilligen Branchenbucheinträgen erfolgreich bearbeitet und Forderungen gegen unsere Mandanten erfolgreich abgewehrt. Das in den lezten Jahren wohl auffälligste Unternehmen in diesem Zusammenhang war die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH. Gegen dieses Unternehmen ermittelt zwischenzeitlich die zuständige Staatsabwaltschaft. Seit wir Strafanzeige gegen den seit einiger Zeit tätigen Rechtsanwalt gestellt haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen diesen Rechtsanwalt.
Nunnmehr taucht mit dem Verlag für elektronische Medien Melle ein Unternehmen auf, dessen Masche es wohl ebenso ist, nutzlose Werbeeinträge zu vermarkten und hierfür erhebliche Gebühren zu fordern.

EBVZ.DE und der Verlag für elektronische Medien Melle: was ist die Masche?

Wir erhielten mehrere Schreiben von Selbständigen bzw. Gewerbetreibenden, die unaufgefordert von Mitarbeitern des Verlags für elektronische Medien Melle angerufen wurden. Solche Werbeanrufe sind übrigens ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Den angerufenen Personen wurde - diese Fälle kennen wir aus unserer Praxis - entweder trotz Mitteilung des Angerufenen, man solle einfach unverbindlich per Post Infomaterial schicken, ein angeblicher Vertrag untergeschoben. Oder es kam vor, dass dem Angerufenen gezielt Fragen gestellt werden, bei deren "richtiger" Beantwortung der Verlag für elektronische Medien Melle von einem Vertragsschluss ausgeht. In einem unserer letzten Fälle hatte die Tochter des Mandanten das Gespräch angenommen. Diese versteht kaum Deutsch und hatte dazu nicht einmal eine Vollmacht, um ihren Vater zu vertreten.
Es sollen offenbar - ähnlich wie im Fall der GWE-Bande - gezielt Selbständige angerufen werden, von denen ein bestimmter Prozentsatz die Fragen im Sinne des Verlags für elektronische Medien Melle beantwortet, wo man dann von einem kostenpflichtigen Vertrag ausgeht.

EBVZ.DE und der Verlag für elektronische Medien Melle: was soll man davon halten?

Wie gesagt handelt es sich dabei um eine neue Form von Abzocke, mit denen unbedarfte Selbständige, oft Kleingewerbetreibende, zu unnützen Branchenbucheinträgen animiert werden sollen, wobei der angebliche Vertragsschluss wohl ausschließlich den finanziellen Interessen des Verlags für elektronische Medien Melle zugute kommen soll.
Ein seriöses Unternehmen würde sich wohl kaum über ein gesetzliches Verbot hinwegsetzen und ohne Zustimmung Werbeanrufe tätigen, um für eine unnütze, aber dafür umso teurere "Dienstleistung" zu werben.

EBVZ.DE und der Verlag für elektronische Medien Melle: was tun?

Ich persönlich halte den Verlag für elektronische Medien Melle für überflüssig wie einen Kropf. Bei der Internetseite erkenne ich keinerlei Suchmaschinenerfolg. Bei keinem von mir eingegebenen Schlagwort war die Internetseite des Verlags für elektronische Medien Melle über Google zu finden. Die Seite dürfte somit ausschließlich dem finanziellen Interesse des Verlags für elektronische Medien Melle dienen.
Wenn Sie auch vom Verlag für elektronische Medien Melle angerufen wurden und nunmehr eine Rechnung erhalten haben, sollte man die angebliche Forderung prüfen und sich bei Nichtbestehen einer Forderung zur Wehr setzen. Ich halte die Forderungen in den von meiner Kanzlei vertretenen Fällen für äußerst fraglich. Wir haben unseren Mandanten jedenfalls geraten, keinerlei Zahlung an den Verlag für elektronische Medien Melle zu leisten.
Wenn auch Sie ein solches Formular zum Eintrag im elektronischen Branchenverzeichnis EBVZ.DE oder aber eine Rechnung des Verlags für elektronische Medien Melle erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.


Eingestellt am 12.08.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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