WeSaveYourCopyrights Abmahnung Crystalis Entertainment GmbH Ash vs. Evil Dead

Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights an einer Folge der Serie Ash vs. Evil Dead

Nunmehr ist auch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights ins Geschäft mit Abmahnungen an Serienfolgen eingestiegen. Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights ist unserer Kanzlei bereits seit Jahren bekannt aufgrund tausender Filesharing-Abmahnungen im Bereich Musik und Software. Nunmehr hat WeSaveYourCopyrights mit der Firma Crystalis Entertainment GmbH einen neuen Auftraggeber gefunden, für die Crystalis Entertainment GmbH werden Abmahnungen wegen einer Folgen der Serie Ash vs. Evil Dead ausgesprochen. Die Forderungen sind hier anders als bei den "klassischen" Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights, weshalb wir eine solche Abmahnung beispielhaft darstellen wollen.

WeSaveYourCopyrights Abmahnung Crystalis Entertainment GmbH: um was geht es?

Dem Empfänger einer derartigen Abmahnung wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss eine Folge der Serie
Ash vs. Evil Dead

illegal verbreitet worden sein soll. Es werden umfangreiche Ausführungen dazu gemacht, weshalb der Anschlussinhaber - der nicht notwendiger Weise selbst der Täter ist - hierfür verantwortlich sein soll.

WeSaveYourCopyrights Abmahnung Crystalis Entertainment GmbH: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird wie üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Da es sich bei Ash vs. Evil Dead um eine Serie handelt und üblicherweise mehrere Folgen einer solcher Serie heruntergeladen werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass demnächst weitere Abmahnungen wegen anderen Folgen der Serie Ash vs. Evil Dead im Briefkasten landen.
Außerdem soll der Empfänger der Abmahnung einen Pauschalbetrag in Höhe von €
€ 850,00

an die Crystalis Entertainment GmbH, vertreten durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights, bezahlen.

WeSaveYourCopyrights Abmahnung Crystalis Entertainment GmbH: was tun?

Lassen Sie die Abmahnung bitte überprüfen. Jeder Einzelfall ist anders. Es gibt in letzter Zeit etliche Gerichtsurteile, die eine Haftung des Anschlussinhabers verneint und daher die Klagen von Abmahnkanzleien bzw. Rechteinhabern abgewiesen haben. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig wie in der Abmahnung dargestellt.
Wichtig ist auch, die drohenden Folgeabmahnungen zu verhindern. Dies ist nur möglich durch Erstellung einer passenden Unterlassungserklärung. Das Muster einer Unterlassungserklärung, welches einer Abmahnung üblicherweise beigefügt ist, ist hierzu ungeeignet und berücksichtigt naturgemäß nur einseitig die Interessen der Crystalis Entertainment GmbH.
In zahlreichen Fällen muss überhaupt keine Zahlung an die Abmahnkanzlei gezahlt werden. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Crystalis Entertainment GmbH wegen einer Folge der Serie Ash vs. Evil Dead erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir haben Erfahrungen mit mehreren Tausend Abmahnungen und sind zuversichtlich, auch Sie bestmöglich beraten und vertreten zu können.


Eingestellt am 02.05.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild