Warner Music Group Germany Holding GmbH Abmahnung: Jennifer Rostock

Warner Music Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte hat in der jüngsten Vergangenheit ganz überwiegend Abmahnungen für die Firmen EMI Music und Universal Music ausgesprochen. Diese Firmen zählen zu den größten Tonträgerherstellern, die (auch) auf dem deutschen Markt tätig sind. Seit kurzer Zeit erfolgen durch die Rasch Rechtsanwälte auch wieder Abmahnungen für die Warner Music Group Germany Holding GmbH. Die Firma Warner Music Group ist zwar nicht ganz so groß wie die anderen Mandanten der Kanzlei Rasch. Es reicht bei der Warner Music Group jedoch immer noch für eine ganze Menge Abmahnungen, die an zahlreiche Nutzer des Internets verschickt werden.

Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: was wird abgemahnt?

Ganz aktuell erfolgen beispielsweise zahlreiche Warner Music Group Abmahnungen für folgendes Album:
Jennifer Rostock: Mit Haut und Haar

Daneben erfolen Warner Music Group Abmahnungen auch noch für folgende Titel:
Deichkind - Nur noch fünf Minuten Mutti
Peter Fox - Stadtaffe
The Baseballs - Strings ´n´ Stripes

Dies ist nur eine kleine Auswahl an Titeln der Warner Music Group Germany Holding GmbH. Für diese Titel sind in der Vergangenheit immer wieder Abmahnungen erfolgt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass zukünftig auch weitere Titel der Warner Music Group abgemahnt werden.

Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: was wird gefordert?

Während von Kanzleien, die lediglich einen Titel abmahnen, geringere Beträge gefordert werden, fordert die Kanzlei Rasch für die Warner Music Group den recht happigen Betrag von
€ 1.200,00.

Dies soll deswegen gerechtfertigt sein, weil es sich bei der Abmahnung hier um ein ganzes Album handelt. Daneben wird natürlich noch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsekrlärung gegenüber der Warner Music Group Germany Holding GmbH gefordert.

Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: was kann passieren, wenn ich die Abmahnung ignoriere?

Dies ist aus unserer Sicht die denkbar schlechteste Reaktion. Wir hören zwar immer wieder von Fällen, in denen bei Nichtreaktion auf eine Abmahnung nichts mehr passiert. Es gibt jedoch genauso gut zahlreiche Fälle, in denen der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Bei einem Streitwert von € 50.000,00, der bei einem ganzen Album beispielsweise vom Langericht Köln zugrunde gelegt wird, entstehen hier bei einem Klageverfahren (1. Instanz) Kosten in Höhe von rund € 7.600,00. Die Vogelstrauß-Taktik ist daher mit ganz erheblichen Risiken verbunden und sollte lieber nicht angewandt werden. Es gibt bessere Wege!!!

Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: was tun?

Zugunsten der Warner Music Gropu bestehen gewisse Beweiserleichterungen. Diese muss lediglich beweisen, dass die IP-Adresse ordnungsgemäß ermittelt und dass der Provider anschließend eine ordnungsgemäße Auskunft erteilt hat. Damit gilt der Vorwurf zugunsten der Warner Music Group als bewiesen. War man es nicht oder ist der Verstoß dem abgemahnten Anschlussinhaber zumindest nicht zuzurechnen, muss man dies hieb- und stichfest beweisen.
Sofern dieser Beweis des Gegenteils nicht zuverlässig geführt werden kann, sollte immer eine (modifizierte!) Unterlassungserklärung abgegeben werden. In Bezug auf den geltend gemachten Zahlungsanspruch sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kostenerstattung überhaupt in Betracht kommt und wenn ja, in welcher Höhe gegebenenfalls eine Zahlung an die Warner Music Group bzw. die Kanzlei Rasch erfolgt.
Nützliches Hintergrundwissen zum Thema Abmahnungen und Urheberrecht erfahren Sie in unserem kostenlosen

Abmahnung Warner Music Group: was jetzt?

Gerne beraten wir auch Sie nach einer Abmahnung. Wir sind Ihnen auch dabei behilflich, Sie gegenüber unberechtigten Forderungen zu verteidigen.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 15.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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