Warner Bros Waldorf Frommer Abmahnung: 300 – Rise of an Empire

Film-Abmahnung: 300 – Rise of an Empire - Waldorf Frommer für Warner Bros

Die Münchner Anwaltskanzlei zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Waldorf Frommer ist die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH. Für Warner Bros (und dutzende andere Auftraggeber) hat Waldorf Frommer in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Warner Bros Filme. Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung betrifft den Film
300 – Rise of an Empire

Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros 300 – Rise of an Empire: was wird gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der Überschrift
Warum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie?

eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk 300 – Rise of an Empire. Waldorf Frommer teilt mit, dass der Film 300 – Rise of an Empire in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass der Film 300 – Rise of an Empire von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 815,00

sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros gefordert.

Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros 300 – Rise of an Empire: was tun?

Erst vor kurzem erhielten wir wieder Anrufe von Betroffenen, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie es kommen musste: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Waldorf Frommer.
Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Waldorf Frommer bei richtiger Strategie immer absenken.
Warner Bros Waldorf Frommer Abmahnung: 300 – Rise of an Empire - call-to-action


Eingestellt am 21.04.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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