Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: Die Reise zur geheimnisvollen Insel

Film-Abmahnung: Die Reise zur geheimnisvollen Insel - Waldorf Frommer für Warner Bros

Die Münchner Anwaltskanzlei zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Waldorf Frommer ist die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH. Für Warner Bros (und dutzende andere Auftraggeber) hat Waldorf Frommer in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Warner Bros Filme. Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung betrifft den Film
Die Reise zur geheimnisvollen Insel

Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Die Reise zur geheimnisvollen Insel: was wird gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der Überschrift
Warum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie?

eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk Die Reise zur geheimnisvollen Insel. Waldorf Frommer teilt mit, dass der Film Die Reise zur geheimnisvollen Insel in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass der Film Die Reise zur geheimnisvollen Insel von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 956,00

sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros gefordert.

Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Die Reise zur geheimnisvollen Insel: was tun?

Ich habe heute Vormittag bereits mit 2 Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie es kommen musste: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Waldorf Frommer.
Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Waldorf Frommer bei richtiger Strategie immer absenken.


Eingestellt am 02.07.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

2 Kommentare zum Artikel "Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: Die Reise zur geheimnisvollen Insel":

Am 02.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,

wenn ich den Artikel so lese, scheint es ja wirklich so zu sein, daß ein Abgemahnter - wenn er bei der Unterlassung einen "Fehler" macht - sofort mit einer neuen Abmahnung rechnen muß.

Können Sie dazu nach Möglichkeit ein wenig ins Detail gehen?

Welchen "Fehler" müßte ein Abgemahnter begehen, damit er eine Folge-Abmahnung bekommt bzw. damit rechnen muß?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Schöne Grüße

Am 02.07.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Hallo,

natürlich kann Waldorf Frommer - genauso wenig wie jede andere Abmahnkanzlei - einem Abgemahnten nicht einfach so eine weitere Abmahnung zukommen lassen, etwa weil Abmahnungen so schön sind oder so viel Geld einbringen.

Folgeabmahnungen drohen lediglich dann, wenn weitere Titel herunter geladen wurden. Dann drohen diese aber unbedingt. Sofern die Ermittlungsfirma ipoque noch weitere Verstöße festgestellt und die Daten an Waldorf Frommer übermittelt hat, drohen Folgeabmahnungen. Ob es solche weiteren Ermittlungsergebnisse gegeben hat, erfährt man jedoch leider üblicherweise erst mit der Abmahnung.

Wenn weitere Verstöße nicht ausgeschlossen werden können, würde ich persönlich es daher als schweren Fehler einstufen, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, in denen alle in Frage kommenden Auftraggeber der Kanzlei Waldorf Frommer explizit aufgelistet sind.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Falls nicht bitte kurze Rückinfo.

Beste Grüße

Andreas Forsthoff

Bearbeitet am 02.07.2012 von

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