Waldorf Frommer Warner Bros. Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere Abmahnung

Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere: Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros.

Auch das Vorgängerbuch zum Herrn der Ringe wurde inzwischen verfilmt: Der kleine Hobbit (The Hobbit). Hatte in gedruckter Form noch ein Buch gereicht, wird Der kleine Hobbit (The Hobbit) in drei Filmen gedreht. Der erste Teil Eine unerwartete Reise ist bereits vor längerer Zeit gelaufen, ebenso der zweite Teil, der ursprünglich den Namen Hin und zurück erhalten sollte, dann jedoch den Namen Der Hobbit - Smaugs Einöde erhielt. Der dritte Teil lautet Die Schlacht Der Fünf Heere.
Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere wurde im Jahr 2013 produziert und kam im Dezember 2014 in die Kinos. Auch in Deutschland war Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere überaus erfolgreich.
Wer Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also der Firma Warner Bros., in einer Tauschbörse herunter lädt, gibt die Datei nicht nur für Dritte im Internet frei, sondern begeht gleichzeitig eine Urheberrechtsverletzung, die zu einer Abmahnung durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer führen kann.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Sie sollen - so der Vorwurf in der Abmahnung - den Film
Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere

illegal im Internet herunter geladen und hierdurch automatisch aufgrund der Nutzung einer Tauschbörse einer unbegrenzten Vielzahl anderer Internetnutzer zum Download angeboten haben. Die Abmahnung ist denn auch überschrieben mit den blumigen Worten
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sind Sie nicht alleine. Alleine die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Jahr für Jahr mehrere Zehntausend Abmahnungen, alleine unsere Kanzlei vertritt etliche Abgemahnte.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere: was will man von mir?

Aufgrund des Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung an dem Film Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere werden Sie zur Zahlung in Höhe von
€ 815,00

aufgefordert. Werden 2 Filme auf einmal abgemahnt, wird stattdessen ein höherer Betrag gefordert. In jedem Fall wird von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Warner Bros. gefordert.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere: wie reagiere ich hierauf?

Machen Sie nicht den Fehler, die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Diese wurde von der Kanzlei Waldorf Frommer ganz im Sinne von Warner Bros. erstellt. Dies ist natürlich zulässig, schließlich will jeder Anwalt vor allem die Interessen seines Mandanten vertreten. Freilich sind Sie auch nicht verpflichtet, das beigefügte Muster zu unterschreiben. Anders als noch bis letztes Jahr weist die Kanzlei Waldorf Frommer auch nicht mehr darauf hin, dass eine Änderung der beigefügten Unterlassungserklärung zu deren Unwirksamkeit führen könne.
Oftmals drohen hier weitere Abmahnungen wenn Sie etwa neben dem Film Der Hobbit - Die Schlacht Der Fünf Heere andere Filme herunter geladen haben. Werden die Verstöße von Waldorf Frommer nacheinander ermittelt, drohen von dort auch nacheinander mehrere Abmahnungen, ob durch die Firma Warner Bros. oder anderer Firmen.
Wichtig ist es daher auf alle Fälle, diese Folgeabmahnungen zu verhindern. Wir stehen Ihnen hierfür gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und weise für Sie auch unberechtigte Forderungen zurück. Denn schließlich werden in solchen Abmahnungen nicht selten gänzlich unberechtigte oder auch zu weitgehende Forderungen gestellt.


Eingestellt am 16.03.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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