Waldorf Frommer: Klage vor dem Amtsgericht Heidelberg nach Abmahnung

Klage gegen Waldorf Frommer vor dem AG Heidelberg

Einer unserer Mandanten erhielt von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung im Auftrag eines Hörbuchverlages. Sie soll ein urheberrechtlich geschütztes Werk über das Internet heruntergeladen und dadurch Dritten im Internet zugänglich gemacht haben. Waldorf Frommer forderte in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserkärung sowie die Zahlung eines Pauchalbetrages von € 806,00 (€ 506,00 Anwaltskosten sowie € 300,00 Schadensersatz).
Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?
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So weit so gut. Nur hat unsere Mandantin die ihr vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen. Da bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung eine Klage vor dem Landgericht droht und hier Verfahrenskosten von mehreren Tausend Euro anfallen können, haben wir nach Zustellung der Abmahnung durch Waldorf Frommer für unsere Mandantin lediglich zur Vermeidung einer solchen Unterlassungsklage eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Gleichzeitig haben wir Waldorf Frommer darauf hingewiesen, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht zutreffend ist. Leider hat Waldorf Frommer keine entsprechenden Beweise vorgelegt, sondern die üblichen Textbaustein-Schreiben, die auch schon aus der Abmahnung bekannt waren, verschickt und Klageerhebung für den Fall der Nichtzahlung angedroht. Daher stand unsere Mandantin nach Erhalt einiger weiterer Schreiben von Waldorf Frommer vor der Frage: soll ich es riskieren mich verklagen zu lassen oder erhebe ich selbst Klage gegen Waldorf Frommer?

Klageverfahren Teil 1: Eine neue Hoffnung

Im Auftrag unserer Mandantin haben wir Klage vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben. Dies deshalb, um einer Klage der Kanzlei Waldorf Frommer vor dem Amtsgericht München zuvorzukommen. Die dortige Rechtsprechung ist bekanntlich sehr abmahnerfreundlich, ein Klageverfahren dort ist äußert riskant. Unser Klageantrag vor dem Amtsgericht Heidelberg lautete daher wie folgt:
"1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegenüber der Klägerin keine Ansprüche auf Kostenerstattung und Schadensersatz auf § 97 a Abs. 1 UrhG, §§ 683, 670 BGB, § 97 UrhG aus einer angeblichen Zurverfügungstellung von geschütztem Repertoire der Beklagten hat.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte."

Klägerin ist unsere Mandantin, Beklagte die Mandantin der Kanzlei Waldorf Frommer. Mit dem Verfahren wollen wir also vom Gericht die Feststellung, dass die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche (mit Ausnahme des Unterlassungsanspruchs, da hier vorbeugend ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde) anders als von Waldorf Frommer in der Abmahnung dargestellt nicht bestehen. Ob es sich dabei um Abzocke handelt, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Wir wollen lediglich die Feststellung des Nichtbestehens der in der Abmahnung geltend gemachten Zahlungsansprüche.
Die Klage wurde Waldorf Frommer zugestellt, Waldorf Frommer zeigte erwartungsgemäß an, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen und reichte bei Gericht eine Klageerwiderung an. Diese Klageerwiderung war - wie nach dem Umfang bereits der Abmahnung zu erwarten war - äußerst umfangreich (30 Seiten), offenbart jedoch nach meiner Einschätzung an den entscheidenden Stellen erhebliche Mängel: Dort nämlich, wo ich einen umfassenden Vortrag von Waldorf Frommer zum Nachweis der behaupteten Urheberrechtsverletzung erwartet hätte, klaffte eine Lücke! Waldorf Frommer führte insoweit lediglich aus, eine Firma ipoque GmbH aus Leizpig sei von ihr ständig damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspüren. Die Firma ipoque GmbH sei eine der führenden euopäischen Anbieter in diesem Bereich. Punkt. Ausführungen zur Ermittlung der angeblichen Urheberrechtsverletzung fehlen vollständig. Waldorf Frommer teilen lediglich mit, dass nach einem Auskunftsverfahren beim Landgericht Bielefeld der Provider eine entsprechende Auskunft erteilt habe. Darüber hinaus habe das Landgericht Bielefeld die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung rechtskräftig festgestellt habe. Zur Ermittlung der IP-Adresse selbst wird von Waldorf Frommer in der Klageerwiderung lediglich ausgeführt, dass sämtliche Ermittlungsdaten von der Firma ipoque GmbH in Form eines Mitschnitts des Neztwerkverkehrs zu Beweiszwecken aufgezeichnet und gesichert werden. Aber wo bitte schön soll dieser angebliche Mitschnitt sein? Wenn dieser angebliche Mitschnitt schon zu Beweiszwecken erfolgt sein soll, warum wird der dann nach Klageerhebung nicht vorgelegt?
Ich habe all diese Punkte gerügt und darauf hingewiesen, dass Waldorf Frommer nicht umfassend und nicht unter Beweisantritt vorgetragen hat, dass demgemäß der Klage stattzugeben und der Mandant von Waldorf Frommer auf negative Feststellung zu verurteilen ist. Das Amtsgericht Heidelberg bestimmte Verhandlungstermin auf den 12.04.2011. Ich freute mich und war gespannt auf die Reaktion von Waldorf Frommer.

Klageverfahren Teil 2: Das Imperium schlägt zurück

In der Woche vor dem Termin hatte es Rechtsanwalt Björn Frommer plötzlich ganz eilig mit mir zu telefonieren. Ich war einige Tage krank und nicht im Büro, in dieser Zeit rief Rechttsanwalt Björn Frommer beinahe täglich an um zu fragen, wann ich denn zu sprechen sei. Nicht irgendein Anwalt von Waldorf Frommer rief also an, sondern der Chef persönlich. Anscheinend ist Waldorf Frommer das Verfahren wichtig. Nachdem ich in dem Telefonat Herrn Rechtsanwalt Frommer mitteilte, dass eine Einigung nicht in Betracht kommt, kündigte er an, nunmehr selbst Klage vor dem Amtsgericht München zu erheben. Dort gewinne Waldorf Frommer immer. Und außerdem werde man in München einen viel höheren Schadensersatz einklagen, für unsere Mandantin würde es daher jetz deutlich teurer. Man werde beim Amtsgericht Heidelberg anrufen und darauf drängen, das Klageverfahren in Heidelberg auszusetzen. Der Richter sei dem bestimmt aufgeschlossen, da er sich dann ja ein Urteil erspare.
Kurz vor dem angesetzten Termin wurde dieser tatsächlich aufgehoben. Grund: "auf Antrag des Beklagten-Vertreters."

Klageverfahren Teil 3: Die Rückkehr der Klage-Ritter

Waldorf Frommer wollte offenbar Zeit gewinnen, um selbst eine Klageerhebung in München vorbereiten zu können. Auf unseren Antrag hin wurde schließlich der nächste mögliche Verhandlungtermin angesetzt, dies war der 10.05.2011. Ich freute mich erneut auf die Verhandlung, eine Klage aus München wurden mir bzw. meiner Mandantin noch nicht zugestellt.

Klageverfahren Teil 4: Die dunkle Bedrohung

Einen Tag vor dem geplanten Verhandlungstermin am 10.05.2011 erhielt ich die Mitteilung vom Amtsgericht Heidelberg, dass der Termin erneut aufgehoben wurde. Waldorf Frommer habe einen neuen Schriftsatz eingereicht. Diesen Schriftsatz erhielt ich zugestellt. Dort schrieb Rechtsanwalt Björn Frommer am 06.05.2011, aufgrund der Klageerhebung in München sei das Feststellungsinteresse für die Klage in Heidelberg entfallen. Wörtlich führte Rechtsanwalt Björn Frommer aus:
Die Zustellung wurde am 03.05.2011 durch das Gericht veranlasst. Damit ist das Verfahren vor dem Amtsgericht München rechtshängig."

Zwischenzeitlich ist mir tatsächlich die Klage von Waldorf Frommer durch das Amtsgericht München zugestellt worden. Allerdings erst am 11.05.2011. Zur Erläuterung sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ein Verfahren bei Gericht anhängig wird mit Einreichung der Klageschrift bei Gericht, rechtshängig jedoch erst bei Zustellung der Klageschrift an die Gegenseite, in diesem Fall also uns. Erst die Rechtshängigkeit entfaltet bestimmte Wirkungen im Prozeß.
Rechtsanwalt Björn Frommer hat also nachweislich die Unwahrheit behauptet!! Ob dies nur schlechter Stil oder auch als Prozeßbetrug strafbar ist, kann ich als Zivilrechtler nicht beurteilen. Wir behalten uns jedenfalls vor, Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Björn Frommer zu erstatten.
Aufgrund des Schriftsatzes von Waldorf Frommer hat das Amtsgericht jedenfalls den Termin aufgehoben. Ich habe einen neuen Schriftsatz beim Amtsgericht Heidelberg eingereicht und darauf hingewiesen, dass - anders als von Rechtsanwalt Björn Frommer dargestellt - das Feststellungsinteresse für die Klage in Heidelberg keineswegs weggefallen ist.
Neuer Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Heidelberg wurde nunmehr bestimmt auf Dienstag, 24.05.2011 um 12:00 Uhr vor dem Amtsgericht Heidelberg.
Update 24.05.2011
Der Verhandlungstermin am 24.05.2011 hat stattgefunden. Von Waldorf Frommer war niemand erschienen. Ich habe den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt. Aus dem letzten Schriftsatz von Waldorf Frommer weiß ich, dass auch die Anwälte von Waldorf Fommer diesen Artikel lesen. Das finde ich gut, schließlich kann ja jeder dazu lernen. Warum Waldorf Frommer es jedoch als "unsachlich" empfinden, dass ich über einen laufenden Prozess berichte, erschließt sich mir nicht. Daher an dieser Stelle der Hinweis (auch) an die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer: Eine Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg wird im Juni ergehen. Ich werde weiter berichten.
Die Entscheidung sollte am 14.06.2011 ergehen. Wir haben jedoch noch kein Urteil zugestellt bekommen.
Update 11.07.2011
Inzwischen haben wir (endlich!) die Entscheidung vom Amtsgericht Heidelberg zugestellt bekommen. Das Amtsgericht Heidelberg hält sich aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Zahlungsklage durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor dem Amtsgericht München nicht mehr für zuständig. Das Gericht hat es sich bei der Entscheidung aus meiner Sicht leider recht einfach gemacht und in seiner Begründung einfach auf die in München erhobene Klage verwiesen. Auf unsere Argumentation ist es mit keinem Wort eingegangen. Schade, denn wir hatten umfangreich dazu Stellung genommen, dass die Sache vor dem Amtsgericht Heidelberg entscheidungsreif ist und dass deshalb für die durch Waldorf Frommer am Amtsgericht München erhobene Klage das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Hierzu haben wir auch umfangreiche rechtliche Ausführungen gemacht. Von alldem liest man leider in der Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg keine Silbe.
Damit ist nun das Amtsgericht München am Zug. Nach Klageerhebung durch Waldorf Frommer habe ich dort Klageabweisung beantragt und insbesondere gerügt, dass Waldorf Frommer auch dort keine stichhaltigen Beweise für die meiner Mandantin vorgeworfene Urheberrechtsverletzung vorgelegt hat. Der von Waldorf Frommer behauptete Vorwurf wurde daher von uns bestritten. Das Amtsgericht München hat der Kanzlei Waldorf Frommer aufgegeben, innerhalb von 2 Wochen auf unsere Klageerwiderung schriftlich zu erwidern. Auf die vermeintlichen Nachweise bin ich gespannt.
Auch wenn es mehr als ärgerlich ist, wenn eine Partei ein Verfahren vor Gericht durch (meines Erachtens unzulässige) Mittel in die Länge zieht und ein Gericht sich davon beeindrucken lässt: Über den Vorwurf der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wurde noch nicht entschieden. Jetzt ist es eben das Amtsgericht München, das eine Entscheidung treffen muss. Und auch wenn die Kanzlei Waldorf Frommer dies vielleicht als Heimvorteil ansieht, stellt dies kein Freilos dar. Nachdem wir den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung bestritten haben, muss die Kanzlei Waldorf Frommer als jetziger Klägervertreter alle einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen darlegen und beweisen. Insoweit gilt auch vor dem Amtsgericht München nichts Abweichendes.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werde ich an dieser Stelle selbstverständlich weiter berichten.
Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?
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Eingestellt am 15.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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111 Kommentare zum Artikel "Waldorf Frommer: Klage vor dem Amtsgericht Heidelberg nach Abmahnung":

Am 23.05.2011 schrieb maregner folgendes:
Sehr geehrter Herr Forsthoff,
ich finde es bewundernswert, dass Sie sich so für Ihre Mandantin einsetzen und den Gang vor Gericht wagen. Aus meiner Sicht sind diese Abmahnung eh nur eine Art der "modernen Weglagerei", begünstigt durch unser Rechtssystem. Ich hoffe Sie haben Erfolg vorm AG und schaffen damit einen weiteren Weg um diese Machenschaften der Abmahner einzudämmen.
Ich bin gespannt auf den Ausgang des Verfahrens.
MFG
Marc
Am 23.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,

ich hab selbst eine Abmahnung von Waldorf/Frommer bekommen.

Mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel über die Klage auf www.abmahnwahn-dreipage.de gelesen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Glück bei der Klage !!!

Ich hoffe sehr, es nimmt für Sie bzw. Ihre Mandantin einen positiven Ausgang.

Schöne Grüße
Michael Stöckel

Am 24.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
HAllo,

bin auch einer der Abgemahnten wollte mal fragen wie es den nun lief da ich gleich die ganzen Briefe bei der Polizei abgegeben habe und nun liegt es beim Staatsanwalt.

mit freundlichen Grüßen

Am 25.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
... ich druecke fest die Daumen und halten Sie und ihre Mandantin durch. Die Arroganz des Herrn
B. F. sollte ihm auf die Fuesse fallen.

Herzliche Gruesse von der schoenen Insel Mauritius
( z. Zt. im Urlaub )und weiterhin viel Erfolg !

Am 25.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Weiterhin viel Erfolg ! Moege dem Herrn B. F. seine Arroganz auf die Fuesse fallen ...

Herzliche Gruesse von der schoenen Insel Mauritius !

Ihre Aika96 ( z. Zt. im Urlaub )

Am 26.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff ich beglückwünsche Sie zu Ihrem Schritt und hoffe das beste für Sie. Ich bin sicher Sie werden erfolg haben. Ich frage mich wie man als Anwalt so tief sinken kann das man anderen Leuten das Geld via Abmahnung aus der Tasche ziehen muss. Wie hieß es früher immer? "Wer nichts wird wird Wirt"... (bitte nicht persönlich nehmen liebe Wirte)

Wenigstens haben noch Leute wie Sie Herr Forsthoff soviel Anstand und bestreben den Beruf des Anwaltes Standesgemäß zu vertreten. Weiterhin viel Glück für Sie und Ihre Kanzlei.

LG Akula

Am 27.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Herr Forsthoff,
ich verfolge seit mehr als einem Jahr das Geschehen rund um das Abmahnwesen.Nach dieser Zeit habe ich mir genügend Informationen von Resellern wie auch Backbone - Anbietern einholen können.Was ich hier feststellen musste ist erschreckend.Man könnte mit diesen informationen doch tatsächlich ein Kochbuch für eine Abmahnung erstellen.Der eigentliche Punkt sind hier die herausgegebenen Benutzerkennungen (eine Benutzerkennung ist nicht änderbar),diese sind meiner Ansicht nach der Knackpunkt und das Loch in der Beweisführung dieser ganzen Sache.Einmal mit Klarnamen versehen, kann ich mir jegliche Art von Abmahnung basteln.Ich hoffe sehr, dass sich ein ordentliches Gericht nun endlich einmal Gedanken hierüber und nun auch das Verhalten von Herrn Frommer macht. Aufgabe eines Anwaltes sollte es ein Menschen zu helfen und nicht sie und ihre Familien zu runinieren.

freundliche Grüsse und viel Erfolg

Am 28.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe vor paar Tagen ebenfalls zwei verschiedene Abmahnungen bekommen. 1700 Euro für 2 (geschrieben: ZWEI !!) Hörbücher. 1000 Euro davon gehen natürlich an die Anwaltskanzlei für ihre schweißtreibende Arbeit. In dem Schreiben heißt es unter anderem: "Die Werke unserer Mandantschaft werden in Tauschbörsen tausendfach illegal zum Herunterladen angeboten. Unsere Mandantschaft wird durch die Vielzahl dieser einzelnen Angebote massiv und nachhaltig geschädigt". Soso, Sony Entertainment ist also immens geschädigt. Geben wir ihnen am besten 10 Millionen Euro mehr, dann haben sie 510 Millionen Euro statt 500 Millionen. Ich als Student schüttel 1700 Euro ja natürlich gerade so aus dem Ärmel, aber was interessiert das Herrn Björn Frommer. Das wahre Verbrechen sind die Machenschaften dieser Anwaltskanzlei! Und wehren kann man sich nicht mal richtig, da ja noch mehr Kosten auf einen zukommen bei einem gerichtlichen Verfahren. Es geht denen doch nicht um Gerechtigkeit, sondern einfach nur ums Geld und falls doch, dann ist es natürlich sehr ehrenhaft die Interessen von den Reichen zu schützen und den "kleinen Mann" auszunehmen.

Es wird sich nichts ändern, das ist traurig.

LG

Artur

PS: Schön zu sehen, dass dennoch jemand gegen Waldorf Frommer vorgeht.

Am 30.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Herr Forsthoff,
es wird immer Behauptet eine Benutzerkennung (IP) ist nicht änderbar!

Das ist falsch!

das verschaffen einer gefälschten IP und das Surfen bzw. downloaden im Internet mit dieser gefälschten IP ist MÖGLICH!

"MAN in the middle Angriff" nennt sich diese Art des IP / Daten Diebstahls

Es gibt 3 Arten wie diese Angriffe stattfinden können:

1.) Der Angreifer befindet sich in selben LAN Netzwerk wie das Opfer.
(Unwichtig für uns, da es sich ggf. um Freunde bzw. Familienmitglieder handeln kann.)

2.) Der Angreifer nutzt unser Unzureichend / Ungeschütztes W-LAN
(Unwichtig für uns, da wir die Plicht haben unser W-LAN zu schützen.)

3.) Der MITM Angriff
(WICHTIG für uns, da ein Laie kaum eine Chance hat sich dagegen zu wehren)

Deshalb gehe ich auch nur auf den MITM Angriff ein und erkläre diesen in seiner Funktion.

+Durch DNS Cache Poisoning gibt der Angreifer eine falsche Zieladresse für die Internet-Kommunikation vor und leitet dadurch den Verkehr durch seinen eigenen Rechner (Poison Routing).

++Durch Manipulation der host-Datei auf dem Rechner des Angegriffenen können trotz Eingabe der echten URL gefälschte IP-Adressen aufgelöst werden. Simuliert der Angreifer dann einen gültigen Webserver, hat er gute Chancen, als MITM unerkannt zu bleiben.

Bekannte Computerprogramme für MITM-Angriffe sind Ettercap und Cain & Abel.

Was passiert bei einem MITM Angriff
(Einfache- Kurzform):

User A geht ins Internet und bekommt von seinem Provider die IP 192.168.172.1 nun sieht der Angreifer mit welcher IP User A sich im Internet bewegt.

Der Angreifer leitet nun den gesamten Datenverkehr über seinen eigenen Rechner und kann alles sehen was User A im Internet macht.

Nun leitet der Angreifer der die IP 192.168.172.2 hat seine Internetanfragen und Downloads über den Manipulierten Computer von User A und wird auch als User A mit der IP 192.168.172.1 erkannt.

Er verändert seine IP also von 192.168.172.2 auf die IP 192.168.172.1

Der Angreifer kann nun alle Handlungen im Namen von User A mit der IP 192.168.172.1 ausführen welcher dann auch zur Rechenschaft gezogen wird.

Ausführliche Erklärungen sind hier zu finden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Man-in-the-middle-Angriff

http://www.serverhowto.de/Man-In-The-Middle-Angriff-leicht-gemacht.343.0.html

http://www.serverhowto.de/Teil-1-Testumgebung-benoetigte-Programme.344.0.html

http://www.serverhowto.de/Teil-2-Der-Angriff.345.0.html

http://www.serverhowto.de/Teil-3-Fazit.347.0.html

Was bedeutet, das ein Download mit einer IP Adresse nicht wie immer angenommen eindeutig einem Anschlussinhaber zuzuordnen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Das kleine Helferlein

Am 01.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Interessantes neues Urteil:

OLG Köln stärkt Rechte von Verbrauchern bei Tauschbörsen-Abmahnungen

http://heise.de/-1253433

Am 05.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Endlich mal ein Anwalt, der den A... in der Hose hat, etwas gegen die Abzocke zu unternehmen.
Ich wüsste auf die Schnelle einige die ein Paar Euros zusammenschmeißen würden um ein Grundsatzurteil anzustreben.

Gruß

Am 06.06.2011 schrieb Jürgen folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,

super das sie diesen Anwälten mal zeigen was eine Harke ist. Die Kanzlei W&F hat mich auch schon abgemahnt, ich sollte zur nachtschlafenden Zeit einen Film zum Laden angeboten haben.

Die Briefe dieser Kanzlei sind reine Textbaussteine und der Zeitpunkt des angeblichen Vergehens ist fast 1 Jahr her!
Klar Nachvollziehbar.

Leider ist unser Gesetzgeber den Lobbyverbänden absolut hörig sonst würde es solche bescheuerten Gesetze nicht geben.

Ziehen sie und ihr Mandant es durch und lassen sie sich nicht von denen einschüchtern. Bei meinem Anwalt haben sie auch angerufen und gedroht.
Ehrlich gesagt das hat mehr mit Mafia ähnlichen Methoden zu tun, als mit Rechtsvertretung.

Wobei ich die Gerichte, ganz besonders Köln und München als deren Helfershelfer ansehe. Diese Gerichte winken alles durch was diese Abmahnanwälte einreichen.
W&F hat letztes Jahr ca. 80000 Abmahnungen verschickt, ca. 60% bezahlen sofort, dann noch mal 20% beim zweiten Anschreiben. Die sind Millionäre wegen nichts, nur haltloser Behauptungen, mit Unterstützung der Gerichte und des Gesetzgebers. Klasse Geschäftsidee!
Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt!

Gruß

Jürgen

Am 16.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Herr Forsthoff,
wurden Ihnen jemals angebliche Beweise der Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegt oder haben Sie solche zu Gesicht bekommen?
Wann im Juni soll denn das Urteil gesprochen werden? Ich bin schon sehr gespannt was das Gericht entscheiden wird.

Weiterhin viel Erfolg!

Am 17.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrter Herr Forsthoff,
ich habe mir einmal den Internetauftritt der Kanzlei angesehen.Welch trauriges Bild eröffnet sich doch hier.Bmerkenswert was man dort finden kann ( NICHTS!).Andere Kanzleien beschreiben wenigstens ihren Tätigkeitsbereich! Für mich zeigt dies eindeutig, dass diese Kanzlei nur gegründet wurde um das zu tun was sie tut.Merkwürdig ist auch nach meinen Recherchen, dass diese Kanzlei nicht bereit ist öffentliche Interviews (nur hinter verschlossenen Türen) zu geben, genausowenig wie die für die Kanzlei tätige Firma ipoque. Aus meiner Sicht tut dies nur jemand der etwas zu verbergen hat. Wenn ich aber nicht zu verbergen und alles doch so eindeutig ist, kann ich eigentlich ohne Probleme preis geben wie ich und meine Helferlein arbeite. Traurige Sache das Ganze!Hochmut kommt vor dem Fall! Ich hoffe nur sehr dass diese Kanzleien endlich einmal ganz tief fallen!

freundliche Grüsse

Am 21.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Herr Forsthoff,
im Zusammenhang der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sollte man einmal die Geschäftsberichte der einzelnen Rechteinhaber lesen. Anscheinend machen diese ja alle Millionenverluste?! Komisch dass z. Bsp. die Tele München für die Waldorf Frommer abmahnt in jeder ihrer Sparten Gewinnzuwachse in Millionenhöhe mitteilt. Können die ihre Hälse eigentlich nicht voll genug bekommen?!

Freundliche Grüsse

Am 12.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,
Meinen Vorrednern kann mich nur anschließen.
Vielleicht hilft Ihnen im weiteren Fortgang dieses Prozesses auch dieses Dokument:

Eine umfangreiche Erläuterung zur grundsätzlichen Funktion von Tauschbörsen.

http://www.loggi-leaks.info/Dokumente/erlaeuterungemule-verbose-log-pw.pdf

Viel Spaß beim Lesen.

Am 12.07.2011 schrieb Grombul folgendes:
Liebe Leser, insbesondere aus der Fachschaft,

es scheint mir, daß immer noch ein ganz wesentlicher Punkt stets zu kurz kommt: das RVG ist von solchen Verfahren wie dem Lebenselixier von Waldmann/Fromme & Co schlicht überfordert. Denen steht *eben keine* Geschäftsgebühr nach RVG zu! Das RVG hat sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung eines Rechtsstaates zu bewegen. Wenn es aber einer Kanzlei z. B. ein Honorar von 700 € zubilligt, in einem Massenverfahren, wo durch die quasi industrielle Abwicklung Kosten von vielleicht 50 € (so auch der Erst-Entwurf des Deckelungsgesetzes!) entstehen, stellt es sich mangels Verhältnismässigkeit außerhalb der rechtsstaatlichen Ordnung und wird dadurch verfassungswidrig - ja sogar nichtig! Darauf sollte in den Verfahren vor den Dorfrichtern Adam und Co - gerade hier ist München offenbar ein echtes Dorf! - hingehämmert werden, daß mal endlich ein Amtsrichter den Mut aufbringt, nicht seine Stammtischfreundschaft und Karrieregeilheit vornan zu stellen, sondern die Beförderung des Rechtsstaates - des sozialen. Sozial, denn dieser Abmahnwahn hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun! Es ist ein einzigartiges, weltweit einmaliges Einkommensmodell für Kriminelle und Erfolglose. Wenn man an die Abmahnungen für Pornofilme denkt, die nur zwecks Abmahnungserfolg produziert werden!!, wird das deutlich.
Und der Streitwert (Gegenstandswert um es genau zu sagen) ist wissenschaftlich völlig unhaltbar! 90% alle Filesharing rwerbe sind kein Ersatz für eine kommerzielle Anschaffung, sondern ein "So- oder-gar-nicht"! Also die Alternative wäre schlicht der Verzicht. Dies zu pönalisieren ist aber Neidtum und nicht Recht!
Gruß Grombul - der,der die Waldmänner auffrisst!

Am 13.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,

ich hab selbst eine Abmahnung von Waldorf/Frommer bekommen.
Und ich kann mich auch nur meine Vorrednern anschließen.
Ich werde Ihnen ganz fest die Daumen drücken.

Gruß Von der Insel Rügen

Am 14.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrter Herr Forsthoff,

Ich denke ihr tapferer Vorstoß hilft dem Abmahnwahn ein Ende zu setzen und der Beklagte sollte hier nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben. .

Ist es möglich, dass sie so eine Art Spendenkonto gründen?

Am 15.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
@Grombul

R echt V or G ewinnmaximierung...

Allein mit "im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung eines Rechtsstaates zu bewegen" zu argumentieren, reicht einfach nicht aus.

Jedoch steht im RVG etwas von "derselben Angelegenheit" in Ausführung eines Mandantenauftrages.
Im UrhG wird eindeutig auf den Ersatz der notwendigen Aufwendungen hingewiesen.
Wenn man jetzt noch die BGH-Urteile zum Thema "derselben Angelegenheit" nimmt, so müssen die Streitwerte der einzelnen Abmahnungen in einer Angelegenheit (einen Mandantenauftrag betreffend)zusammengefasst werden. So kann man mit einer "rechtlichen Begründung" von einer Geschäftsgebühr von ca. 700,-- auf unter 50,-- Euro / pro Abmahnung gelangen, wenn man z.b. nachweisen kann, dass 1000 Abmahnungen aus den massenhaft geloggten IP eines Beschlusses vom gleichen RI in Auftrag gegeben wurden - somit 1000 Abmahnungen in derselben Angelegenheit erfolgt sind...
Natürlich kann man das mit jeder Anzahl der Abmahnungen größer 1 eines Auftrages machen, man kommt schon bei 100 Abmahnungen mit einem Streitwert von 10 000 und einem Faktor von 1,3 pro Abmahnung in die Nähe von 50,-- Euro Geschäftsgebühr, jedoch nicht wenn man aus dem einheitlichen Auftrag, viele rechtliche "Einzelfälle" - einmal kontrollieren und 99mal kopieren... so erhält man bei der "Einzelfalllösung" - entgegen der rechtlichen Vorschriften des RVGs - für jede der 99 Kopien die volle Geschäftsgebühr und somit eine Gewinnmaximierung ....

mfg

Am 15.07.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Morgen,

die Gründung eines Spendenkontos halte ich für eine gute Idee. Wenn sich noch mehr Leute für die Idee begeistern könnten, werde ich gerne ein solches Spendenkonto einrichten.

Ihr
Andreas Forsthoff

Bearbeitet am 15.07.2011 von

Am 15.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Gern bin ich bereit auf das Spendenkonto einzuzahlen.Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist.
Ih wäre dafür und viele andere sicherlich auch.

Grüße

Am 15.07.2011 schrieb Alexander Kiotsoukis folgendes:
Sehr geehrter Herr Forsthoff,

ich wurde selbst abgemahnt und fand zu meiner Erheiterung heraus, dass Anwälte inwischen schon Pauschalpakete für die Abwehr anbieten, ich habe ein solches für 250,- € in Anpruch genommen. Das Geld ist es mir allemal wert, wenn die Abmahner dadurch in ihre Schranken verwiesen werden.

Mich beschäftigt bei der Angelegenheit die Frage, wer eigentlich die Filme und Audiodateien in den Tauschbörsen einstellt. Als Verschwörungstheoretiker könnte man vermuten, dass die Überwachungsfirma z.B. ein Torrent einstellt und dann natürlich um so leichter überwachen kann, wann ein abmahnungswürdiger Download erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Kiotsoukis

Am 15.07.2011 schrieb Grombul folgendes:
@ RVG

dann müsste mal ein Anwalt vor Gericht diese Argumentationsschiene bemühen. Bisher ist das soweit ich weiß, nicht der Fall gewesen. Und man müsste das RVG dann auch so auslegen, denn sonst würde meine Argumentation zutreffen!

Gruß Grombul - der, der die Waldmänner verschlingt

Am 18.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin in der gleichen Situation,
und Walldorf & Frommer haben nun beim Amtsgericht München Anklage erhoben.
Der Fall ist aus dem Jahre 2007, Rechtsschutz greift bei Urheberechtsverletzung auch nicht, also was bleibt ist brav zu zahlen und die Mehrkosten die seit 2007 entstanden sind zu zahlen.
Am 19.07.2011 schrieb Niemehrsharen folgendes:
Wenn es ein Spendenkonto bei Ihnen geben würde, werde ich auch etwas überweisen. Alles was dem Abmahnwahn hilfreich ist, sollte unterstützt werden.
Speziell einem Anwalt, der seinem Mandanten nicht zum vergleichen rät ebenfalls.
Ich selbst bin in mehreren Foren unterwegs und würde dieses Spendenkonto in meiner Signatur einrichten.
Ich drücke Ihnen und Ihrem Mandanten ganz fest die Daumen für den Kampf gegen die Abmahnwahnerhaltung.
Am 19.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich halte die Maschen von Waldorf Frommer für eine einzige Abzocke. Es ist wohl leider für eineige Anwälte lukrativer die Leute abzuzocken als mit ehrlicher Arbeit sein Geld zu verdienen!!
Am 18.08.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geerhter Herr Andreas Forsthoff.
Endlich mal ein R.A. vor dem ich meinen Hut mit Achtung und Respekt ziehe. Ich würde mich gerne an die Spendenaktion beteiligen. Ist schon ein Konto eröffnet?? Wenn ja, wie oder woher kriege ich die Daten.
Ich hoffe inständig das mehrere Anwälte wie Sie, sich zusammen tun, um auch massiv gegen solche Abzockerkanzleien vor zu gehen.
Ich wünsche Ihnen und ihre Mandanten viel Erfolg und hoffe, das Ihre Bemühungen zu postiven Ergebnisse führen.
Am 18.08.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Schade das dieses Urteil nicht auf alle Vorangegangenen Fälle übertragbar ist.
http://www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de/news/Waldorf_Frommer_faengt_schallende_Ohrfeige_durch_das_OLG_Koeln_nach_erfolgloser_Abmahnung
Am 11.09.2011 schrieb christina folgendes:
Lieber Herr Forsthoff,
Sie sind ein Beispiel für Achtung und Respekt vor der Menschenwürde.
Ich betreibe eine Internetseite, indem wir Opfer von sexuellem Missbrauch hilfreich zur Seite stehen.
Auf der Suche nach ehrenwerten Rechtsanwälten, die sich besonders mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen auskennen, bin ich zu Ihnen gestoßen.
Ich kann nur sagen, wenn das Aussprechen der Wahrheit bereits eine strafbare Unterlassungserklärung oder Abmahnung zur Folge hat, dann sind wir ein armes Land geworden.
Das sich missbrauchende Fachleute nicht mehr anders zur Wehr setten können, indem sie sich Abzocker Rechtsanwälte holen, Opfer weiter zum Schweigen verurteilt werden und mit Unterlassungserklärungen überhäuft werden, das ist ein Armutszeugnis für unser reiches Deutschland. Und man bedenke diese Opfer können sich häufig nicht mals wehren, es werden Ihnen die Worte im Munde herumgedreht. Jedenfalls würde wir sie sehr gerne verlinken, damit die Liste guter und ehrenhafter Rechtsanwälte gefüllt wird. Das Suchen danach ist schon schwierig, aber wie man sieht nicht aussichtslos. Es tut gut zu sehen, wie Sie sich einsetzten für Menschen, die um Ihr Recht kämpfen müssen, vielleicht mit den letzten Kräften.
Mit einem herzlichen Gruss Christina
http:www.seelenkaeferparadies.de.tl
unterstützt durch den Notruf köln
Am 12.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Scandal diese Mißbrauchs-Profi!!
Das Problem ist bekanntermaßen nicht mehr so sehr der Mißbrauch, denn das problem ensteht in 90% der Fälle erst durch das Einschalten von solchen selbsternannten fachleuten und führt in 50% der Fällen zu Falschverfolgungen oder bei bornierten Staatsanwaltschaften zu unbegründeten Anklagen. Wenn Unschuldigen die Existenz zerstört wird, ist das mindestens so schlimm wie echter, schlimmer Mißbrauch - der aber zum Glück!! - viel seltener ist, als uns diese "Profis" zwecks Selbstbeweisung weiß machen wollen.
Wie soll sich denn ein Opfer ihrer Verfolgung anders wehren als mit Abmahnung. Nur solche Abmahnungen mit dem Abmahnwahn zu vergleichen ist schlicht eine totale Unverschämtheit und zeigt wessen Geist diese Leute wirklich sind!!
Till
Am 12.09.2011 schrieb christina folgendes:
Lieber Till,
Deine Wut über flasche Anklagen kann ich sehr gut verstehen, und diese sind auch hiermit nicht gemeint. Es gibt solche und solche.
Sowie es im Leben immer zwei Seiten gibt. Schade finde ich jedoch, Deine Beleidigungen statt respektvollen Umgang miteinander.
Wenn Du Dir die aktuellen Zahlen von tatsächlichen Falschbeschuldigen anschaust, wirst Du vielleicht zu einem anderen Ergebnis kommen.
Ich bin nämlich durchaus ein Verfechter der Unschuldsvermutung in unserem deutschen Rechtsstaat.Es sind auch nicht selbsternannte Menschen, sondern durchweg Fachleute und auch Opfer sind menschenwürdig zu behandeln.

Wie Vertuschen und Verharmlosen funktioniert

Missbrauch wird dauerhaft ermöglicht und gefördert durch das große Schweigen. Das gilt sowohl für die Familie als auch für die Erziehungseinrichtungen von Kirche und Gesellschaft, sowie bei missbrauchenden Fachleuten. Denn nach der ersten Traumatisierung durch den Täter erfolgt eine zweite Traumatisierung durch die Erwachsenen, die dem Opfer nicht glauben können oder wollen.

Da begegnen Dir Juristen, Staatsanwälte, Befürworter von Missbrauch und Gegner von Missbrauch

Es muss schon viel passieren - wie etwa das massenhafte Bekanntwerden von Missbrauchsfällen im vergangenen Jahr - damit eine öffentliche Diskussion in Gang kommt.
Betroffene von sexuellem Missbrauch sind wichtige und ernst zu nehmende Expertinnen. Wir setzen uns dafür ein, dass sie in der Prävention, Intervention und Therapie miteinbezogen werden und als Expertinnen unter Fachleuten Gehör finden und mitwirken können.

Wir wollen Verständnis und Achtsamkeit in der Gesellschaft zu diesem Thema fördern.Zu diesen Ebenen gehören auf der einen Seite Information, Aufklärung, Vernetzung, Kommunikation, Austausch, Öffentlichkeitsarbeit und auch Einfluss und Einmischung in die Politik.
Was ich hier schreibe, mit meinen Worten, meinen Sichtweisen und meinem Verständnis soll keineswegs als Allgemein angesehen werden. Ich kann nur für mich schreiben und aus meinen Erfahrungen und dem was ich von anderen Betroffenen denke verstanden und mich eingefühlt zu haben, mehr nicht.

Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter!
Und keinesfalls verkennen wir, das es auch unbegründete Anklagen gibt und das ist schlimm, in der Tat.
Konstruktive Kritik ist angesagt,wahre Opfer aber zu degradieren, ist genauso schlimm.
Herzlichen Gruss Christina

Am 12.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Leider ist man dank Herrn Gawlik und C@rechild Organisationen gegenüber, die vorgeblich die Opfer vertreten eher skeptisch, siehe http://www.trollforum.de/, dort kommen die Opfer selbst zu Worte.

Was die Anzahl der Falschanschuldigungen angeht und darüber, was als Falschanschuldigung erkannt wird, darüber gibt es durchaus kontroverse Aussagen, dank einem Gutachter in der Familie habe ich da einiges mitbekommen.

Die Verewigung eines Hyperlinks in Gästebüchern stimmt einen im Internet generell vorsichtig und lässt einen zusätzlich an der Seriösität der solcherart beworbenen Seite zweifeln. In meinem eigenen Forum habe ich das Gästebuch u.A. aus solchen Gründen abgeschaltet.

Für mich selbst spricht immer eine übertriebene Anteilnahme, auch Berufsbetroffenheit genannt, eher gegen die Seriösität einer Organisation. Nüchterne Hilfe ist eher angesagt.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Kiotsoukis

Am 30.10.2011 schrieb seilkäfer folgendes:
Da ich dieses Forum immer mal wieder besuche,würde mich mal interessiern,ob Sie, geschätzter Herr Forsthoff, zum Schweigen verurteilt sind,oder ob es im o.a. Fall wirklich keinerlei Bewegung gibt was Sie dann natürlich zum Schweigen verdammen würde.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen das es seit dem 11.07.11 nichts mehr zu berichten gibt und hoffe nicht das es am "Berufsethos" liegt der sie bewegt nicht weiter über diesen Fall zu berichten (dürfen?).
Meiner Meinung nach sollten sie am Ball bleiben um solchen "Kollegen" ,wie die die in Ihrem im o.a. Bericht vorgestellten Fall involviert sind, zu zeigen das unser Rechtssystem nicht dazu vergewaltigt werden darf die Gier einiger RAs zu befriedigen.....
Am 31.10.2011 schrieb (anonym) folgendes:
die vielen unberechtigten Abmahnung lassen vermuten, das sich Walldorf und Frommer auf unberechtigte Art und Weise Adressdaten verschafft und dann Abmahnungen ausfertigt. In meinem Fall ist das ganz sicher so er Fall.
Leider (wie oben nachzulesen ist) lässt die derzeitige Rechtslage es nicht hinreichend zu, einer solchen Vorgehensweise den Riegel vorzuschieben. Hier wird versucht Geld zu verdienen, in dem unbedarfte Kunden einfach abgezockt werden mit dem Argument der Störerhaftung. Ich meine, das die unterstellte Urheberrechtsverletzung in jedem Fall bewiesen werden muss.
Das IP und Hashwert gefälscht werden, und meist überhaupt nicht sicher zugeordnet werden ist bekannt.

MFG

Andreas

Am 15.11.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Liebe Leser dieser Seite,
vielen Dank für die überwiegend positiven Kommentare und Anmerkungen in diesem Blog! Ich bin erstaunt über die Resonanz, die dieser Artikel erfahren hat.
Zwischenzeitlich haben wir in der Sache eine Einigung mit der Kanzlei Waldorf Frommer erzielt. Diese Einigung wurde im Klageverfahren vor dem Amtsgericht München protokolliert. Das Amtsgericht München ist der festen Überzeugung, dass § 97 a Abs. 2 UrhG und damit eine Gebührendeckelung der Abmahnkosten auf € 100,00 bei Abmahnungen dieser Art nicht in Betracht kommt. Ich bin zwar der gegenteiligen Auffassung, aber im Urteil ist alleine der Rechtsstandpunkt des Richters entscheidend. Auf seine Rechtsauffassung hat der Richter vorab hingewiesen. An dieser Einstellung dürfte sich (leider!!!) auch nichts ändern, bis irgendwann einmal (hoffentlich!!!) einige Gerichte einer höheren Instanz die Vorschrift auf derartige Sachverhalte anwenden. In unserem Klageverfahren wäre die Sache lediglich bis zum Landgericht München I gegangen, eine Revision wäre nicht möglich gewesen. Da auch das Landgericht München I eine Gebührenbegrenzung auf € 100,00 (noch!?!) nicht annimmt, hätte eine Berufung gegen ein negatives Urteil erhebliche Risiken gebracht - in erster Linie finanzielle Risiken für meine Mandantin.
Das Amtsgericht München schlug aufgrund des beiderseits gegebenen Prozessrisikos beiden Seiten einen Vergleich vor. Aufgrund der genannten Risiken und vor dem Hintergrund, dass meine gerade arbeitslos gewordene Mandantin endlich ihre Ruhe haben und mit dem leidigen Thema abschliessen wollte, haben wir uns dazu entschlossen, eine Einigung abzuschliessen.

Bearbeitet am 15.11.2011 von

Am 20.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Schade das der Gerichtstsstandort München nicht mehr hergibt, auch schade das es zu keiner Spendenaktion gekommen ist, dann hätte ihre Mandantin wenigstens finanziell den Rücken frei gehabt und vielleicht hätten Sie dann für alle Abgemahnten ein Grundsatzurteil gegen die Abmahnindustrie erzielen können.

Trotzdem haben Sie vielen Abgemahnten wieder den Glauben an gute Rechtsanwälte zurückgegeben, vielen Dank dafür.

Am 26.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
HALLO
BITTE UM HILFE
ICH HABE AUCH EINE BRIEF BECOMEN VON
WALDORF FROMMER DAS ICH 956 € ZAHLEN MUSS
WAS SOLL ICH TUN
ICH BIEN AUSLENDA KANN LEIDER SCHLEHT SCHREIBEN
WIE KANNICH AM BILIGSTE RAUS KOMMEN
UND AN WIEM WENDEN
MFG
AN ALLE BEI DISE SEITE
Am 26.11.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag,
was für Sie am besten ist beziehungsweise wie Sie am billigsten aus der Sache rauskommen, hängt natürlich davon ab, ob an dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung Ihrem Fall etwas dran ist. Auch ist zu klären, ob der Verstoß durch Dritte in Betracht kommt.
Gerne können Sie mich unter 06221 3262121 anrufen, um die Sache einmal zu besprechen.
Viele Grüße
Andreas Forsthoff
Am 01.12.2011 schrieb Christian folgendes:
Hallo,

ich habe Heute auch ein Schreiben der besagten Kanzlei bekommen. Leider muss ich feststellen das die in früheren Kommentaren genannten Passagen die von der Kanzlei nun geändert wurden, so das alle Infos zu dem Thema die länger als 2-3 Monate zurückgehen sehr vorsichtig zu genießen sind.

Falls ihr Angebot noch steht, würde ich sie auch gerne einmal Kontaktieren und meine Lage in dem Fall schildern.

Mit freundlichen Grüßen
Christian

Bearbeitet am 02.12.2011 von

Am 04.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Wir haben leider gestern auch so ein schreiben bekommen... wir sollen mit anwaltskosten fast 1.900 euro bezahlen was für unsere kleine familie der untergang bedeutet da wir Hartz IV sind!
Dazu kommt noch das die besagten Filme (twilight 1 - 3 ) garnicht komplett runter geladen wurden sondern wieder abgebrochen worden sind! Da ich danach eine gebrannte Dvd von einer freundin bekam wo alle teile drauf waren! Nunja wenn ich es richtig verstehe soll ich die Filme in einer Tauschbörse angeboten haben! Nun frage ich michh aber wie das gehen soll?! Kann Utorrent auf das Dvd-Laufwerk zugreifen,um diese Filme dann im Utorrent anzubieten wenn es (leider) automatisch startet???

Wir sind sehr verzweifelt wegen der zu zahlenden Summe....

Wo kann ich günstige Hilfe bekommen???

Am 05.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
An meinen Vorposter,
in der Abmahnung wird dir vorgeworfen den File ganz oder in Teilen weiterzuverbreiten, und genau das bietet man an, indem man Filesharing betreibt. In dem Moment wo man Teile eines Files herunterlädt, können X-beliebige Tauschbörsennutzer auch von deiner Festplatte runterladen.
Das DVD Laufwerk hat damit Nichts zu tun.

Am 07.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Liebes Forum,

mir wurde gestern die Ehre zu Teil, ein Schreiben von Waldorf & Frommer zu erhalten. Es ist keinen Monat her, dass eine Kollegin von einem derartigen Fall betroffen war. Dass ich mehr als verärgert über diese unseriöse Art bin, brauche ich nicht zu erwähnen.

Weder besitze ich den angegebenen Tonträger in digitaler oder konventioneller Form, noch hatte ich jemals (!) eine wie auch immer geartete Software zum Zwecke des Filesharings auf meinem PC installiert. Ich lebe allein in meinem Haushalt und mein Internet-Anschluss ist mit den gängigen Verschlüsselungsmethoden gesichert. Ohne mich juristisch oder technisch auf diesem Gebiet im Detail auszukennen, sehe ich in keinster Weise ein, mich in irgendeiner Form - bewusst oder durch Nachlässigkeit - schuldhaft verhalten zu haben.

Meine Recherche in diesem und in anderen Foren zeigt, dass ich um rechtlichen Beistand hierbei nicht herum komme. Auch wenn mein erster Eindruck ist, dass es in den seltensten Fällen tatsächlich gelungen zu sein scheint, die ursprünglich erhobene Forderung der sogenannten Anwaltskanzlei durchzusetzen, so empfinde ich das Vorgehen der Anklage erhebenden Instanz mehr als fragwürdig! Selbst für den Fall, dass sich mit einer (in jedem Fall modifizierten) Unterlassungserklärung der Fall für mich erledigt hätte, blieben mir immer noch die Anwaltskosten zu tragen. Nicht dass ich die Verteidigung für derartige Fälle nicht wertschätzen würde (auch mein Respekt vor der Integrität von Hr. Forsthoff sei an dieser Stelle Ausdruck verliehen) - mir fehlt jedoch das Verständnis, in einem solchen Fall überhaupt monetäre oder sonstige Aufwände erleiden zu müssen!

Es gibt keine Chance, wie ich mich hätte anders verhalten können - und trotzdem befinde ich mich derzeit offenbar in der Beweislast. Für die Gegenseite jedoch ist dies ein risikoloses Spiel - im besten Falle zahlt der Beklagte, im schlimmsten Falle folgen jedoch keinerlei negativen Konsequenzen. Vor diesem Grund hat die klagende Instanz sogar einen Anreiz, so zu agieren, wie sie es tut. Nach allem rechtlichen und ökonomischen Verständnis darf ein derartiges Verhalten bei zu Unrecht erhobener Klage (!) niemals einen positiven Erwartungswert aufweisen, nicht einmal ein "Nullsummenspiel" wäre eine vertretbare Entschädigung. Um derartigen Anreizen entgegen zu wirken, muss meiner Meinung nach der Kläger als Verlierer hervorgehen, solange die Schuld des Beklagten nicht lückenlos nachgewiesen werden kann!

Insbesondere durch meinen und die mir persönlich bekannt gewordenen Fälle zweifle ich die Methoden der IP-Nachverfolgung und der damit verbundenen Beweisführung an. Ich bin gerne bereit, jede Art von gezieltem Widerstand gegen diese Form von Betrug zu unterstützen. Ich verstehe mich hierbei nicht als "Retter des einfachen Mannes" - ein Konzern, dem ein signifikanter Schaden zugefügt wird, hat jedes Recht, dem entgegen zu wirken! Ebenso muss das aber auch für Privatpersonen gelten, die sich schuldlos verhalten und kleinere Hebel der Verteidigung besitzen.

Mich würde interessieren, ob es weitere Erfahrungsberichte darüber gibt, sich nicht nur gegen Waldorf & Frommer zu wehren, sondern aktiv gegen sie vorzugehen (ob möglicherweise schon Fälle bekannt geworden sind, bei denen der Beklagte seine Aufwände erstattet bekommen hat).

Freundliche Grüße - und Mut zum sich zur Wehr setzen!

Dave

Am 08.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ein schönes Werbschreiben für die Generieung von Einkommen. Aber wenn Dave wirklich auch andere Foren gefunden hat, so weiß er, daß es eben gerade im Vorverfahren eines Anwaltes nicht bedarf. Im Übrigen gibt es auch sehr erfolgreiche Anwälte - wie meiner - die machen das ganze für's Rasenmähen! Maximal kostet das bei ihm einen 50er!!
Aber wie gesagt, wer nicht gerade Hilfsschüler ist, kann das ohne weiteres - mit Hilfe von z. B. Netzwelt.de selbst. Erst wenn es vor eines der korrupten Gerichte (München, Köln oder Hamburg) geht muß man besser einen Anwalt (wie z.B. Dr. Forsthoff) wählen.
Gruß v. Yoster
Am 14.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
>Ich kann nur sagen, wenn das Aussprechen der Wahrheit bereits eine strafbare Unterlassungserklärung oder Abmahnung zur Folge hat, dann sind wir ein armes Land geworden.

Insgesamt über 40 Unterlassungsschreiben, Beleidigungsverfahren und Verleumdungsverfahren:
http://www.justizkacke.de

Davon waren bisher über 40 erfolglos obwohl alles aber auch alles daran gesetzt wird. 3 schwachsinnige Beleidigungsverfahren vom hiesigen Generalstaatsanwalt (aber nicht wegen der kriminellen Handlungen, die in seiner Behörde verrichtet werden und über die ich einen Artikel verfasst habe) sind zur Zeit anhängig, die über 2 Jahre nach Kenntnis des Dienstvorgesetzten bei Gericht eingereicht worden sind und das ist bereits über 2 Jahre minus 3 Monate zu spät. Trotzdem erging erstmal ein Strafbefehl und das von einem Richter, der mit an der rechtsbeugenden "Schweinerei" über die berichtet wird beteiligt war. Den habe ich wegen Befangenheit abgelehnt. Der Befangenheitsantrag wurde von einem Richter abgewiesen, der damals ebenfalls mit an der rechtsbeugenden "Schweinerei" über die berichtet wird beteiligt war. Vor 2 Monaten habe ich auch den abgelehnt.
Eine dienstliche Äusserung vom ersten abgelehnten Richter habe ich trotz mehrfacher Aufforderung meinerseits bis heute selbstverständlich nicht erhalten usw. usw.

Allein das Wort "Unsachlich" wird in 99% aller Fälle nur von hochelitären glänzenden Personen und meist hochelitär glänzenden Juristen angewendet wobei aber gar keine Unsachlichkeit vorliegt, sondern in der Regel sogar das genaue Gegenteil wie vorliegend auch. Die Aussage fühlt der hochelitär Aussagende aber als eine betörend glänzende Elitärheit höherer Wesen. Der Verweis auf Unsachlichkeit ist in der Regel völlig unsachlich und zeugt nich gerade von hoher Intelligenz aber eben hohem Glanz.

Esther Villar: "Der betörende Glanz der Dummheit", e-con Verlag

In einer Beschwerde am Landgericht schrieb ich einmal in der Anschrift "Rechtsbbeugermafia LG-Bielefeld". Meine Beschwerde wurde mit der Begründung abgelehnt, dass das eine Beleidigung wäre und ich daher gar keine Rechte mit meiner Beschwerde geltend machen könne. Gemäss den Richtern ist das sachlich und die Bezeichnung "Rechtsbeugermafia" wäre unsachlich.

Ich halte es aber für unsachlich meine Beschwerde mit der Begründung abzuweisen, denn das hat sachlich mit dieser gar nichts zu tun und ich habe die Anschrift auch nicht mit in meinem Beschwerdevortrag erwähnt und daher ist das aufgrund der Dispositionsmaxime auch gar nicht Streitgegenstand.
Gleichzeitig wies ich nach, dass "Rechtsbeugermafia" die Tätigkeit des Landgerichts sachlich korrekt am besten beschreibt. Mit vielen Richtern war man unfähig dieses sachlich zu wiederlegen. Man verwies immer nur darauf, dass die Bezeichnung unsachlich wäre.
Dh. also tatsächlche Unsachlichkeit ist sachlich. Sachliche Bezeichnungen egal wie diese tatsächlich sachlich korrekt bezeichnend sind, sind dennoch unsachlich.
Solche Aussagen mit Sachlichkeit haben also eher was mit geistigem Schwachsinn oder elitärer Dummheit zu tun.

>Rechtsanwalt Björn Frommer hat also nachweislich die Unwahrheit behauptet!! Ob dies nur schlechter Stil oder auch als Prozeßbetrug strafbar ist, kann ich als Zivilrechtler nicht beurteilen.

Das ist mehr ein schlechter Stiel, weil bei Prozessbetrug muesste man bzw. die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass es absichtlich geschehen ist. In Zivilprozessen muss nur die subjektive Wahrheit vorgetragen werden und nicht die objektive oder tatsächliche Wahrheit. In einem meiner eigenen Fälle durfte der gegnerische RA auch schon mal eine falsche Eidesstattliche Versicherung für seine Mandantin abgeben für Sachverhalte die ich in einer vorhergegenden mündlichen Verhandlung erklärt habe. Die Mandatin war da gar nicht anwesend und hat die EV unterschrieben. Da haben wir 2, die sich eigentlich strafbar gemacht haben. Der Richter hat mich daraufhin ohne mündliche Verhandlung in einer Eistweiligen Verfügung verurteilt bzw. beschlusst. Der Richter war auch in der vorhergehenden Verhandlung zuständig und wusste, dass die EV falsch ist. Den habe ich abgelehnt. In einer dienstlichen Äusserung erklärte er, dass ich ganz genau das Gegenteil erklärt habe wie es in der EV, der Gegenseite behauptet wurde. Der Befangenheitsantrag mit letztlich mehr als 10 Befangenheitsgründen von denen gemäss Rechtssprechung ein einzelner zur Ablehnung berechtigen würde, wurde selbstverständlich abgelehnt.
Ein Strafantrag (wegen Prozessbetrug und Abgabe einer falschen EV und gegenüber dem Richter wegen Beihilfe zum Prozessbetrug) wurde ua. mit der Begründung abgelehnt, dass die dienstliche Äusserung (Zeugenaussage) des Richters nicht verwertbar ist, weil diese aus einem Befangenheitsverfahren stammt, dass abgelehnt worden ist. usw. usw.

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Das Massen-Abmahngeschäft ist wesentlich lukrativer als man es sich vorstellen kann:

Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen, Heise-online News, 06.12.2011
Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll.

Das wirklich schlimme ist, dass wenn man Konkurenten rechtmässig wegen übelster Wettbewerbsverletzungen abmahnt es wieder für einen ganz mies aussieht. Man gewinnt bei gleichen Rechtsfällen, wenn man tadellos so wie ich es gemacht hatte alles fehlerlos richtig ist etwa 8-9 mal (Es kommt halt vor, dass der Richter mal mit einem gegnerischen Anwalt befreundet ist).
In Fällen wo man der Gegenseite ohne anwaltliche Vertretung kostensparend tätig ist muss man hinterher wenn man erfolgreich ist auch mal 80% der Kosten tragen, weil bei Schriftsätzen die Bürger selbst beim Landgericht einreichen von vornherein hypothetisch angenommen werden muss, dass diese falsch sind (Zuvor sandte mir der Richter am Landgericht auch noch meinen Verfügungsantrag zurück mit der Begründung, dass am Landgericht Anwaltszwang herrschen würde und dass ich das nicht wüsste, dass gibt es doch gar nicht).
Und etwa in einem von 10 Fällen hat die Gegenseite kein Geld, so dass man trotz Gewinn auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Dann kommt noch hinzu, dass für in Anspruch genommene der Streitwert auch noch teils auf weniger als ein fünftel verringert wird. Für mich als Kläger ist der Streitwert bei Unterliegen natürlich nicht verringert worden. usw. usw.

Wenn da aber wieder grosse Kanzleien unterwegs sind mit einem hohen Ansehen (Das Ansehen ist in der Justiz das wichtigste Entscheidungskriterium!), dann wird wie man sieht auch kein Streitwert bzw. die Anwaltsgebühr dafür verringert.

>Aber wie gesagt, wer nicht gerade Hilfsschüler ist, kann das ohne weiteres - mit Hilfe von z. B. Netzwelt.de selbst. Erst wenn es vor eines der korrupten Gerichte (München, Köln oder Hamburg) geht muß man besser einen Anwalt (wie z.B. Dr. Forsthoff) wählen.

Das beruht aber häufig eher auf Gegenseitigkeit der Juristen untereinander.

Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: "Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben"
Jedenfalls ist der Welt damit eine weitere heiter-böse Bloßstellung dessen vorenthalten worden, wovon Politik, Justiz wie Psychiatrie bis zur Stufe der Unfähigkeit vorzüglich leben: dem schönen Schein.

Sie können auch an Richter geraten wo der gegnerische Anwalt über halbwissen verfügt und die Richterin/Richter rechtlich keinen blassen schimmer hat. Ich als Prolet werde ja dann gleich ruhig gestellt, weil ich ja kein Jurist und damit rechtlich dumm bin und mich daher nicht äussern darf. Wenn ich anwaltlich vertreten war, dann musste ich gelegentlich mit diesem Verhandlungspause machen und diesem die Rechtslage erklären. Es gibt dann auch beratungsresistente Anwälte, die ich dann hinterher eigentlich alle auf Schadenersatz hätte beanspruchen können. Der Prolet ist bei Gericht grundsätzlich NICHTS und so wurde ich schon mehrfach sinngemäss und sogar wörtlich bezeichnet.
Wo das NICHTS angesiedelt ist hat ja bereits Gauleiter Koch genauestens erklärt.

Mich hat man schon 2 mal zur psychologischen Untersuchung geschickt, weil ich vollständig unfähig wäre bei Gericht rechtlich!! vorzutragen. Die erste Psychologin konnte das sogar genau beurteilen.
Stahlbetonbau am Amtsgericht Minden, Der Bürger rein im Ansehen der Person als unzurechnungsfähiges und wertloses NICHTS bei Gericht, 1993/2004: www.justizkacke.de

Nun habe ich aber auch in einem Verfahren gewonnen, bei denen in Verfahren zuvor min. 6 Anwälte versagt haben:
GDSK - Gesellschaft der Schnellkuriere unterliegt am AG-Minden 21C228/11, 29.11.2011 www.justizkacke.de

Man kann auch schon bevor es zum Gericht geht viel falsch machen. Das kommt immer darauf an.
Es kann bereits falsch sein als Prolet sich nicht anwaltlich vertreten zu lassen.
Wenn man nichts oder nicht viel falsch machen will, dann muss man sich selbst zeitaufwendig einarbeiten oder man braucht einen Anwalt, der sich eben rechtlich auskennt und sich zusätzlich auch für einen einsetzt.
Man sieht das ja am vorliegenden Fall, dass es auch sachlich und rechtlich immer aufwendiger werden kann.

Am 15.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bzw. der Anschlussinhaber der nichteinmal einen PC besitzt ist selbst von WF betroffen...nach viele Stunden Recherche wissen wir nun auch was Fileshering ist.
Nun nach fast 3 jahren ist ein MB gekommen.
Wir Bestreiten, warten auf Klageerhebung und gehen notfalls durch alle instanzen.
Meine Frage, überall in allen Foren wird über Wf gewettert, hat schon einmal jemand eine KLAGE gewonnen?...Kein Vergleich, Vergleich ist verlieren.

In dem oben genannten Verfahren wird Fromme zitiert mit:
"nunmehr selbst Klage vor dem Amtsgericht München zu erheben. Dort gewinne Waldorf Frommer immer. Und außerdem werde man in München einen viel höheren Schadensersatz einklagen"
Mir kommt da doch sehr der Verdacht auf das der Richter Befangen ist....zumindest ist da was Faul.

Am 22.12.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:

Zur Rechtsprechung des Amtsgerichts München in Filesharing Fällen:

In einem ganz anderen Fall, der nicht von unserer Kanzlei bearbeitet wurde, hat sich das Amtsgericht München wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert: Mit Urteil vom 23.11.2011, Aktenzeichen 142 C 2564/11, hat das Amtsgericht München eine Rentnerin, die selbst nicht einmal einen Computer besitzt, zur Zahlung von € 651,80 Rechtsanwaltskosten verurteilt. Der Rentnerin wurde in der Abmahnung vorgeworfen, einen Hooligan-Film heruntergeladen und dadurch verbreitet zu haben. Obwohl sie nach eigenen Angaben in keiner Weise für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist und sich diese auch nicht erklären konnte, gab sie über ihren Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Wenn man sich das später ergangene Urteil des Amtsgerichts München ansieht, war sie mit der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung gut beraten.
Da sie sich - nach meinem Dafürhalten vollkommen zu Recht!!! - gegen jegliche Zahlungsansprüche zur Wehr gesetzt hatte, wurde die Rentnerin von der Abmahnkanzlei auf Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz verklagt. Das Amtsgericht München wies den Anspruch auf Schadensersatz ab, da die Rentnerin nicht als Täterin identifiziert werden konnte. Allerdings verurteilte das Amtsgerich München die Rentnerin zur Zahlung der geltend gemachten Anwaltskosten in voller Höhe: € 651,80.
Die Rentnerin lebt alleine, ist pflegebedürftig und hatte ihren PC ein halbes Jahr vor der angeblichen Urheberrechtsverletzung abgeschafft. Lediglich aus dem Grund, weil sie nicht aus ihrem 24-Monats-Vertrag bei ihrem Provider vorzeitig herauskam, hatte sie noch einen Internet- und Telefonzugang. Faktisch nutzte sie jedoch lediglich das Telefon, der Internetzugang bestand nur "auf dem Papier." Einen WLAN-Router hatte sie nicht.
Wenn man sich die Fakten des Falles vor Augen führt, kann dies nur bedeuten: Die Frau kommt selbst für den Verstoß nicht in Betracht, Haushaltsangehörige gibt es nicht. Besucher kommen ebenfalls nicht in Betracht, da es keinen Computer im Haushalt der Rentnerin gab. Eine häufige Fehlerquelle, das WLAN, scheidet hier mangels Router ebenfalls aus. Was ist also nach Adam Riese das Ergebnis bei logischer Beetrachtung der Angelegenheit? ES MUSS SICH UM EINEN ERMITTLUNGSFEHLER GEHANDELT HABEN.
Eine andere Erklärung fällt mir jedenfalls nicht ein. Offensichtlich aber dem Amtsgericht München. Dieses wies die Rentnerin darauf hin, dass sie es unterlassen habe, einen "abweichenden Kausalverlauf" vorzutragen, der die "tatsächliche Vermutung ihrer Verantwortlichkeit" hätte entkräften können. Mit dieser Argumentation des Amtsgerichts München sah ich mich in einem ähnlichen Fall ebenfalls bereits konfrontiert. Doch was hätte die arme Frau denn vortragen sollen? Woher sollte sie denn auch wissen, was bei der Ermittlung konkret schief gelaufen ist?
Das Urteil verstärkt leider den Eindruck, dass eine Klage vor dem Amtsgericht München quasi ein Freifahrtschein für Abmahner darstellt. Man erfinde bzw. ermittle mit fragwürdigen Methoden eine IP-Adresse, hole über ein Auskunftsverfahren gegen den Provider die Auskunft über die Daten des Anschlussinhabers ein und prompt besteht die "tatsächliche Vermutung der Verantwortlichkeit" des Anschlussinhabers, dem zufälligerweise zu der fraglichen Zeit die IP-Adresse zugewiesen war. Und wie kommt der Anschlussinhaber aus dieser misslichen Lage wieder heraus? ÜBERHAUPT NICHT. Jedenfalls dann nicht, wenn er vor dem Amtsgericht München verklagt wird.
Nach meinem Verständnis verkennt dieses Urteil des Amtsgerichts München nicht nur die Rechtsprechung des obersten deutschen Zivilgerichts. Der Bundesgerichtshof hatte sich in der Entscheidung "Sommer meines Lebens" ebenfalls mit der Störerhaftung auseinanderzusetzen. Und nach der Rechtsprechung des BGH ist es ausreichend auf Seiten des Abgemahnten, wenn er nachweist, keine Prüfpflichten verletzt zu haben. Nach meiner Einschätzung lag dies auch hier gerade auf der Hand. Denn was hätte die Frau sonst noch tun können als den PC und den Router abzuschaffen? Ihre Wohnung abfackeln oder die Leitung aus der Wand reißen?!? Nach meiner ganz persönlichen Meinung ist das Urteil nicht nur ein Fehlurteil, sondern grenzt an Rechtsbeugung.
Die Rentnerin will offenbar in Berufung gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses krasse Fehlurteil vor dem Landgericht München I Bestand haben wird. Nach meinen Erfahrungen mit beiden Münchner Gerichten sind die Richter beim Landgericht München I um einiges weitsichtiger als die Richter beim Amtsgericht München. Ich drücke der Rentnerin jedenfalls beide Daumen für das Berufungsverfahren.
Trot dieses Rückschritts im Kampf gegen den Abmahnwahn wünsche ich allen Lesern meines Blogs von ganzem Herzen:
Frohe Weihnachten und alles Gute für das Neue Jahr 2012!

Bearbeitet am 22.12.2011 von

Am 17.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Bin vollkommen unverschuldet zu einer Abmahnung von W.F. gekommen.
So etwas kann scheinbar jedem Internetuser zu jeder Zeit passieren.
Entweder schiebt der Gesetzgeber dem Treiben der Abmahnmafia schnellstens einen Riegel vor, oder man gibt seinen privaten Internetanschlluss besser auf.
Es ist traurig, dass Provider, Gerichte u.a. sich als Helfershelfer der Abmahnmafia einspannen lassen bzw zum Teil selbst zur Firma gehören.
Am 17.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Der lange Beitrag vom 14.12. ist nicht geeignet hier irgend etwas Sinnvolles zu bewirken. Wir kennen diesen emotionalen Stil, voll von Rechtschreibfehlern eher als Schriebe von Menschen die kurz vor der Einweisung in die Psychiatrie stehen.
Auch wenn es in der wesentlichen Substanz stimmen mag - man kann das hier mangels Quellen nicht nachvollziehen - erzeugt das eher den Eindruck ein Querulant wollte sich Luft verschaffen. Daher sollten solche Beiträge nicht veröffentlicht werden.
Gruß Sarotti
Am 20.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Leute,
auch ich habe ein Abmahnschreiben von W&F bekommen.
Mein Router ist Optimal geschüzt.Auch ich soll 956,00Euro bezahlen.Ich habe mit meiner Fam. insgesamt 5 PC`s laufen, und habe alle selbst durchsucht. Konnte jedoch dem Vorwurf einer Musik Datei keine Rechnung tragen ( das heißt, die geladene Datei gibt es nicht und zu dieser Nachtschlafender Zeit ist kein einziger PC gelaufen ) Ich hoffe, das W&F das Handwerk gelegt wird. Hier wurde nur eine neue Einnameqelle gefunden und das ist für mich reine Kriminelle Energie, die es Auszumerzen gilt.
Herr Forsthoff,
Ihnen wünsche ich Erfolk im Kampf gegen W&F
die werden hoffentlich sehr tief fallen

Gruß aus nähe HD
Hans J.

Am 20.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Leute,
auch ich habe am 16.02.2012 ein solches Mahnschreiben erhalten und bin daher heute auf diese Seite gestossen. Ich habe alle Beiträge gelesen, fand sie sehr interessant, alle hatten die gleichen Probleme aber in keinem stand etwas Hilfreiches drin.
Ich für meinen Fall weiß auch nich so recht was ich machen soll, denn angeblich soll ich einen Film angeboten haben und das obwohl ich ihn garnicht besitze und zu einem Zeitpunkt der sehr unwahrscheinlich ist, da der PC im Zimmer meines 11 Jährigen Sohnes steht. Desweiteren habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Und die "Anwaltskosten" in Höhe von 506,00€ die man zahlen soll, sind auch etwas arg hochgegriffen. Hat nun jemand schon etwas erreichen können oder zahlen alle "anwesenden" fleißig??? Warum muss man den UE vor dem eigentlichen Zahlungstermin abgeben? Über einen Tip wäre ich sehr Dankbar.

Viele Grüße

H. Berlin

Am 29.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen,
ich habe auch so ein Schreiben bekommen. Kann mir wer sagen was ich jetzt am Besten tun soll? Anwalt nehmen oder selber Widerspruch einlegen?
Wäre echt dankbar, wenn ich Tipps bekommen würde!
Am 14.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Um den § 201 StGB anwenden zu können bräuchten sie einen gesetzlichen Richter nach Art.101GG und staatliche Gerichte was nicht geht ohne § 15 GVG.

Richter unterschreiben keine Urteile mehr in der BRD-GmbH Verwaltung? Sie können sich nicht legitimieren? Wenn das stimmt,wären die Abgemahnten fein raus.

Am 15.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Aber die Urteile werden unterschrieben von der Geschäftsstellenbeamtin des Gerichts, dies ist ausreichend. Ein Richter muss das Urteil nicht selbst unterschreiben, die Ausfertigung durch die Geschäftsstelle reicht aus.
Am 15.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Berlin,

Sie sollten hier keine Details Ihres Falles veröffentlichen! Wir bösen Abmahnonkels lesen hier mit - wir sind ja nicht unfair!

Wenn der PC in ihres Sohnes Zimmer stand hilft Ihnen das gar nicht. Geben Sie sofort eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung (Info bei Netzwelt.de) ab und schreiben Sie dazu, daß Ihr Anschluß gesichert ist und zu diesem Zeitpunkt kein PC im Haushalt war. Dann hören Sie wahrscheinlich nie wieder was von diesen Abmahnkollegen.

Gruß JW

Am 15.03.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Sehr geehrter Herr Berlin,
sehr geehrter "Abmahnonkel" JW,
wenn der Anschluss gesichert war und der Anschlussinhaber zum genannten Zeitpunkt außer Haus war, sollte dies der Abmahnkanzlei mitgeteilt werden. Dass zu dem Zeitpunkt kein PC im Haushalt war dürfte ja unzutreffend sein, da er eben im Zimmer des 11jährigen Sohnes stand. Ich rate davon ab, wissentlich unwahre Angaben zu machen. Dass man nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Bestreiten des Vorwurfs nie wieder etwas von der Abmahnkanzlei hört, entspricht leider nicht meiner Erfahrung. Wenn nicht gezahlt wird, wird meistens vielmehr nachgesetzt und auf Zahlung gepocht.
Auch die Abmahnonkels /-tanten dürfen an dieser Stelle natürlich zu Wort können. Gerne dürfen Sie auch Ihren vollständigen Namen angeben.

Freundliche Grüße aus Heidelberg
Andreas Forsthoff

Am 16.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen

Was kann man tun,wenn man von der oben genannten Kanzlei ständig neue Briefe bekommt und es ist jedesmal ein anderer Film.Die ModUE scheint nicht zu reichen,und nein ich ziehe nicht über Torrent.WLAN ist auch gesichert mit 20 stelligen Buchstaben-Zahlenmix.

Grüsse

Am 16.03.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Eine modifizierte Unterlassungserklärung bedeutet nur, dass es sich um eine andere Unterlassungserklärung handelt als die, die der Abmahnung beiliegt. Es ist also ein sehr weiter Oberbegriff.
Wenn man bei jeder Abmahnung eine mod UE abgibt, die nur das abgemahnte Werk enthält, kann man theoretisch unbegrenzt weitere Abmahnungen erhalten. Wenn wir eine Abmahnung von Waldorf Frommer bearbeiten, sorgen wir dafür, dass dies nicht mehr passiert. Wir geben zwar auch eine mod UE für unsere Mandanten ab, aber eine solche, die nicht nur das abgemahnte Werk umfasst, sondern Alles, was von Waldorf Frommer abgemahnt werden könnte. Dies rate ich dringend in allen Fällen einer solchen Abmahnung und zwar gleich bei der ersten Abmahnung, da andernfalls bei jeder weiteren Abmahnung die geforderten Kosten neu anfallen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir können gerne für Sie eine solche "saubere" UE erstellen.

Viele Grüße
Andreas Forsthoff

Am 20.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
wir haben gestern auch eine abmahnung von wf erhalten...
wir wissen nicht was wir tun sollen...
wir haben keine 956 euro...
wir haben es einfach nicht...
wie sollen wir das bezahlen..
was sollen wir tun -.-
wir sind praktisch eine sehr arme familie..
wie sollen wir einfach mal so 956 euro bezahlen..
diese übertriebenen anwaltskosten..
was sollen wir bitte tun-.- kann man da nichts machen?-.-
Am 20.03.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Vielen Dank für Ihre Nachricht,
ein paar Informationen bräuchte ich natürlich, um Ihnen hier eine Einschätzung bieten zu können. Sie erreichen mich unter unserer Büronummer 06221 434030.

Freundliche Grüße
Andreas Forsthoff

Am 31.03.2012 schrieb Mace folgendes:
Ich habe auch so eine Nachricht erhalten am 29.03.2012 (W. Frommer über 956€)und wenn ich das einfach ignoriere und gar nichts mache und die "Fristen", wie auch immer man sie nennen mag, sind abgelaufen. Was könnte mir da passieren? Ich empfinde das als Abzocke und werde überhaupt nichts zahlen.

Wäre schön um eine Auflistung der Konsequenzen und ein Tipp, ob meine Entscheidung "okay" ist.

Mit freundlichen Grüßen
Mace

Am 31.03.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Im besten Fall kann es passieren, dass überhaupt nichts passiert. Das halte ich allerdings für unwahrscheinlich.
Im schlechtesten Fall wird Waldorf Frommer eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Je nachdem um welches Werk es sich bei der Abmahnung handelt und vor welchem Gericht die einstweilige Verfügung beantragt, kann auch mal ein Streitwert von € 50.000,00 festegelegt werden (habe ich kürzlich bei einer Waldorf Frommer Verfügung vor dem LG Köln erlebt). Dann multiplizieren sich die Gesamtkosten!
Das muss natürlich nicht passieren, kommt jedoch sicherlich öfters vor. Was ich für sehr wahrscheinlich halte ist, dass Waldorf Frommer Ihnen weitere Schreiben wegen der in der Abmahnung geforderten € 956,00 zukommen lässt.
Ob Ihre Entscheidung "okay" ist kann ich ohne nähere Infos nicht beurteilen. Ich kann hier nur die Risiken aufzählen, siehe oben. Wenn der in der Abmahnung vorgeworfene Verstoß sowohl durch Sie als auch durch Dritte NACHWEISLICH ausgeschlossen werden kann, kann man darüber nachdenken, alle Ansprüche zurückzuweisen und auch keine Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn nicht, besteht ein erhebliches finanzielles Risiko.
Am 31.03.2012 schrieb Mace folgendes:
Vielen Dank für diese Informationen.
Also empfehlen Sie eine Unterlassungserklärung für ein Teil des Gesamtbetrages und diese Sache mit Waldorf Frommer ist dann erledigt? Oder habe ich weitere "Schritte" von Waldorf Frommer zu erwarten?

Entschuldigt bitte, Ich war noch nie bei einem Anwalt und habe was dies bezüglich angeht "keine Ahnung".

Mit freundlichen Grüßen
Mace

Am 31.03.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Das ist leider nicht ganz richtig.
Die Unterlassungserklärung bezieht sich AUSSCHLIEßLICH auf den Unterlassungsanspruch und hat mit den finanziellen Forderungen erstmal nichts zu tun. Eine Unterlassungserklärung besetigt die Wiederholungsgefahr für den Unterlassunganspruch und verhindert, dass Kanzleien wie Waldorf Frommer eine einstweilige Verfügung (mit extrem hohen weiteren Kosten) erwirken können.
Die finanziellen Forderungen aus der Abmahnung werden voraussichtlich unabhängig von der Abgabe der Unterlassungserklärung weiter verfolgt werden.
Hier kommt es auf die richtige Verteidigungsstrategie an. Diese hängt natürlich wiederum von den Fakten des Falls ab. Gerne können Sie mich einmal anrufen, um die Sache unverbindlich zu besrechen!

Freundliche Grüße
Andreas Forsthoff

Am 20.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, sehr interessant zu lesen. Da wir selbst betroffen sind und auch die gleiche Summe zahlen sollen, haben wir ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet. Mir kommt es nun so vor das auch der Anwalt schon häufig Kontakt hatte mit der Kanzlei WF und die Kosten jetzt eventuell nur die Hälfte betragen werden nach einigem Schriftverkehr.
Meine Frage an sich bezieht sich auf die Firma epoque oder so ähnlich. Was ist wenn diese Firma sich die Daten illegal beschafft hat? Wieso bekomme ich ein Schreiben an meine Frau mit ihrem alten Namen der seit fast 4 Jahren geändert ist? Ist es möglich das diese Firma gar nicht den Provider kontaktiert hat sondern mal so eben Daten gezogen hat die veraltet waren oder eben nur aus irgendwelchen alten Unterlagen? Die Rechnungsadresse lautet seit geraumer Zeit auf den richtigen Namen. Kann das sein das der Provider zwei Datensätze hat? Und nicht alles umgestellt hat? Es handelt sich hierbei um den größten Anbieter auf dem Markt.
Über einen Kommentar dazu würde ich mich sehr freuen weil sich bei mir der Gedanke breit macht das die Kanzlei WF schon Deal´s mit Anwälten haben.

Grüße aus Sachen Anhalt

Am 04.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Da meine Mutter Anschluss Inhaberin ist wurde sie abgemahnt.
Mit einem zu zahlenden fälligen Betrag von 956 –Euro.
Die Modifizierte Unterlassungserklärung wurde auch geschickt.
Meine Mutter bekommt staatliche Leistungen.
Kann man in diesem Fall darauf der Firma WF ein Bescheid zuschicken
Um ihnen damit zu signalisieren bei ihr wäre sowieso NIX zu holen.
Hätte man Chancen auf ruhe und besteht ggf. die Chance nicht mehr von weiteren Abmahnungen oder ein gerichtliches Verfahren bombardiert zu werden?
Ich wäre sehr dankbar wenn sie antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Pit

Am 04.05.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Hier kommt die Antwort auf die letzten beiden Beiträge:
1.
Mir ist nichts darüber bekannt, dass die Firma ipoque GmbH sich die Daten illegal beschafft. ipoque ermittelt die Daten und der Provider muss sie dann - nachdem er nach § 101 Abs. 9 UrhG hierzu verpflichtet wurde - die Daten des Anschlussinhabers herausrücken.
Natürlich passieren in diesen Verfahren Fehler. Nach meiner persönlichen Einschätzung leider allzu häufig. Ich habe es bereits ein paar Mal erlebt, dass Provider falsche Daten herausgegeben haben. Das ist leider auch auf Seiten der Provider ein Massenverfahren geworden, daher häufen sich falsche Auskünfte. Übrigens auch dann, wenn man sich beim eigenen Provider nach Erhalt einer Abmahnung erkundigt, ob dieser an Kanzleien wie Waldorf Frommer eine Auskunft erteilt hat, bekommt man immer wieder die Antwort "Nein", obwohl eine schriftliche Auskunft erteilt worden war. Entwder manche Pvodider sagen immer "Nein" oder eine Hand weiß nicht, was die andere tut...
Wenn in der Abmahnung ein falscher bzw. alter Name auftracht ist dies üblicherweise auf eine falsche Auskunft beim Provider zurückzuführen. Dann wurde der alte Name an irgendeiner Stelle nicht geändert. Dies kann zig Ursachen haben. Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrem Provider nach. Die Antwort würde mich interessieren!
2.
Wer staatliche Unterstützungsleistungen erhält, sollte dies natürlich Waldorf Frommer mitteilen. Allerdings gibt dies keine Garantie, von Waldorf Frommer nicht mehr behelligt zu werden. Wir erleben es regemäßig, dass Waldorf Frommer bei Arbeitslosigkeit o.ä. den geforderten Betrag reduziert. Einen ausdrücklichen Verzicht auf die Forderungen habe ich von Waldorf Frommer alleine aufgrund des Hinweises auf die Bedürftigkeit noch nicht erlebt.
Weitere Abmahnungen drohen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation. Das Verfahren ist auf Seiten der Abmahnkanzleien weitgehend automatisiert, Abmahnungen erfolgen also immer dann, wenn ein Verstoß (korrekt oder fehlerhaft, das sei an dieser Stelle ausdrücklich dahingestellt) ermittelt wird und noch keine Unterlassungserklärung vorliegt, die den Fall abdeckt. Daher ist so großes Augenmerk auf eine saubere Unterlassungserklärung zu legen. Denn nur hierdurch können weitere Abmahnungen verhindert werden.
Rufen Sie mich doch einmal an, dann können wir gerne Ihren "Fall" besprechen.

Herzliche Grüße und allen Lesern dieses Blogs ein schönes und sonniges Wochenende
Andreas Forsthoff

Am 04.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Zusammen,

bei meinem Freund ist jetzt genau nach 2 Jahren erneut ein Brief von WF eingetroffen. Vor 2 Jahren hat er die mod. UE abgegeben und einen Teilbetrag i.H. v 350,00 als SAE und RA-Kosten gezahlt. Dis hat er auf Grund des offensichtlich erkennbaren Serienbriefes und der einfachen Angelegenheit gemacht. Nähe Erläuterungen waren dazu ja schon in vorgehenden Beiträgen. Es ist eine Frechheit,dass noch nicht einmam bei Zahlungseingang eine Reaktion im Jahr 2009 kam. Jetzt 2009 wollen die wieder den Betrag und gehen auf den Zahlungseingang von 09 nicht ein. Eine Schweinerei, hat jemand einen Tipp bzw liegen schon Urteile vor?

Danke für Eure Hilfe.

LG User

Am 04.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Zusammen,

bei meinem Freund ist jetzt genau nach 2 Jahren erneut ein Brief von WF eingetroffen. Vor 2 Jahren hat er die mod. UE abgegeben und einen Teilbetrag i.H. v 350,00 als SAE und RA-Kosten gezahlt. Dis hat er auf Grund des offensichtlich erkennbaren Serienbriefes und der einfachen Angelegenheit gemacht. Nähe Erläuterungen waren dazu ja schon in vorgehenden Beiträgen. Es ist eine Frechheit,dass noch nicht einmam bei Zahlungseingang eine Reaktion im Jahr 2009 kam. Jetzt 2009 wollen die wieder den Betrag und gehen auf den Zahlungseingang von 09 nicht ein. Eine Schweinerei, hat jemand einen Tipp bzw liegen schon Urteile vor?

Danke für Eure Hilfe.

LG User

Am 22.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr lesenswert ihr Bericht, vielen Dank!

Ich finde folgenden Abschnitt enorm bedenklich:

[Zitat]
Nachdem ich in dem Telefonat Herrn Rechtsanwalt Frommer mitteilte, dass eine Einigung nicht in Betracht kommt, kündigte er an, nunmehr selbst Klage vor dem Amtsgericht München zu erheben. Dort gewinne Waldorf Frommer immer.
[/Zitat]

Wird hier offen zugegebben das es am Amtsgericht München nicht mit rechten Dingen zugeht? Etwa Bestechung? Ist das möglich? Wenn dafür in irgend weiner Weise Spielraum wäre muss der Sache unbedingt auf den Grund gegangen werden. Sehr interessant ist es jedenfalls. Ich werde da mal am Ball bleiben.

Gruss,
Hagbard

Am 22.05.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Hallo,

das ist sicher ein wenig zu weit gegriffen. Allerdings ist es so, dass das Amtsgericht München inzwischen eine sehr gefestigte Rechtsprechung hat und die von Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche grundsätzlich zuerkennt, wenn von Waldorf Frommer entsprechender Sachvortrag kommt.

Dann kann sich Herr Frommer natürlich auf diese abmahnfreundliche Rechtsprechung stützen. Dies ist zwar aus unserer Sicht höchst unerfreulich, allerdings vollkommen legitim.

Beste Grüße
Andreas Forsthoff

Am 26.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ohne irgend jemandem etwas unterstellen zu wollen, kommen einem bei dieser Schilderung doch zwangsläufig Stichworte wie: Vetternwirtschaft, alternatives Geschäftsmodell der Musik/Film/Verlagsbranche und "Honeypots" in den Sinn.
Am 14.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
also, nachdem was ich jetzt hier alles gelesen habe, kann Herr Frommer ALLES Abmahnen, ob es nun stimmt oder nicht ! Selbst wenn ich keinen iNTERNET-zugang habe, und Nichts getan habe, MUSS ich zahlen !! und das alles, entscheidet das Gericht München. Demnach, ...selbst wenn ein ganzes Dorf, keinen Internetzugang hat, !!! Ich bin sprachlos !!!
Am 21.06.2012 schrieb anonym folgendes:
mich würden mal Urteile von anderen Amtsgerichten interessieren . zb Berlin.
Am 30.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Am 22.05.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Hallo,

das ist sicher ein wenig zu weit gegriffen. Allerdings ist es so, dass das Amtsgericht München inzwischen eine sehr gefestigte Rechtsprechung hat und die von Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche grundsätzlich zuerkennt, wenn von Waldorf Frommer entsprechender Sachvortrag kommt.

Dann kann sich Herr Frommer natürlich auf diese abmahnfreundliche Rechtsprechung stützen. Dies ist zwar aus unserer Sicht höchst unerfreulich, allerdings vollkommen legitim.

Beste Grüße
Andreas Forsthoff

Sehr geehrter Herr Forsthoff,

mit Interesse habe ich dieses Forum verfolgt.

Allerdings frage ich mich wirklich ob das alles Rechtskonform läuft bei Frommer & AG München ect.

Finde es mehr als bedenklich, dass ein Anwalt eine Abmahnung mit 1nem nicht Nachvollziehbaren Betrag Einfordern kann, dazu an 1nem Ihm zusprechendem Gericht ( auf Nachtrag ) Recht gesprochen bekommt u. dieses alles anscheinend auch noch ohne Nachweispflicht( Fakten/ Beweise )!
Auch dieses Telefonische Statement von Frommer finde ich sehr Grenzwertig.

Nach momentaner Rechtslage heißt dies ja , ich bin potenziell u. immmer als Raupkopierer Anklagbar, sofern ein Internetanschluß beseht!

Darf denn ein Provider einfach so Personen bezogene Daten an 3te heraus geben?

Übrigens finde ich die Spendenidee gut u. würde mich beteiligen.

Die Berufsauffassung ihres Kollegen Frommer finde ich Moralisch sehr bedenklich, freundlich gesprochen.

Am 01.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrter Herr Forsthoff

Auch ich bin Betroffen von W&F abgemahnt.

956 Eu für einen Film

Habe mir Anwahlt genommen und mit Vergleichsverhandlungen begonnen .

Rausgekommen ist trotz meiner Zahlungsunfähigkeit durch

Hatz 4 eine Summe von 550 Eu soll ich in Raten bezahlen.

Kurz befor der Vergleich agbeschlossen wurde

hatte ich eine neue Abmahnung im Briefkasten von der Firma W & F ,ein anderer Film selbe Summe.

Ich muß nun leider annehmen das das so weiter geht.

Monat für Monat eine Abmahnung.

Einen PC besitze ich nicht dafür eine Xbox und einen

Blue Ray Player die beide am I Net hängen.

Downloaden kann man mit beidem nicht ,

W Lan wurde vom Netzbetreiber eingerichtet.

Anfangs wollte ich mich mit den Herren Vergleichen

aber wozu Frage ich mich langsam das hat ja keinen Sinn da ich keinerleih Rechte habe da ich Schuldig bin

einen I Netz Anschluß zu besitzen.

Ich würde diese Sache gern beenden nur die Fage ist wie?

Ich werde meinen Anwahlt bitten mir eine

Umfassende Unterlassungserklärung zu vormulieren

und dann sehen wir weiter.

Am Ärgerlichsten Finde ich das man als Bürger

keinerlei möglichkeiten besitzt diese Sache zu Stopen.

Wie auch immer das ausgeht Pfänden können sie hier nix. Hier ist ja nichts zu hollen.

Mfg Der Betroffene

Am 01.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:

Hallo

Leider bin ich auch betroffen von W &F.

Zwei Abmahnungen liegen hier vor mir.

Der Witz ist Wlan habe ich nur keinen PC

sondern eine Xbox und einen Blue Ray Player mit Internet.

Mit beiden kann man nix runterladen.

Tja was nun tun.

Mfg Der Betroffene

Am 02.07.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht,

leider erleben wir es immer wieder, dass Betroffene durch einen nicht auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen lassen und sich dann wundern, dass weitere Abmahnungen derselben Kanzlei erfolgen. Das hätte man auch mit einer kostenlosen Unterlassungserklärung aus dem Internet hin. Davon rate ich zwar grundsätzlich ab (eben wegen der Gefahr weiterer Abmahnungen), billiger ist diese Vorgehensweise wenigstens.

Was sofort nach einer solchen 1. Abmahnung zu tun ist: eine Unterlassungserklärung erstellen lassen, die die gesamte Kanzlei abdeckt. Dann bleibt es auch bei der einen Abmahnung. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber Waldorf Frommer ist 2 DIN A 4 Seiten lang, dafür erhalten unsere Mandanten keine weiteren Abmahnungen von Waldorf Frommer.

Was Sie hier tun sollten: Verhindern Sie wenigstens die 3. / 4. / x.te Abmahnung von Waldorf Frommer durch Abgabe einer umfassenden Unterlassungserklärung. Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen, dann übernehmen wir das für Sie. Und bitte egal was Sie tun: Überprüfen Sie die Einstellungen bei Ihrem WLAN. Spätestens jetzt nach der 2. Abmahnung sollte überprüft werden, ob das WLAN ausreichend gesichert ist vor einer unberechtigten Benutzung durch Dritte.

Freundliche Grüße

Andreas Forsthoff

Bearbeitet am 02.07.2012 von

Am 02.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

zunächst einmal für alle die ein Problem mit der Kanzlei haben, macht es nicht ohne Anwalt. Das ist einfach sicherer, bei mir hatte sich nach 1-2 mal Schriftverkehr niemand mehr gemeldet. Anwaltskosten kamen natürlich trotzdem zustande, aber da ich einen Anwalt nehmen konnte den ich schon lange kannte, hielten sich die Kosten im Rahmen.

Ansonsten vaarieren die Anwaltskosten ziemlich stark, da könnte von 100-800 € alles vorkommen.

Gruß

PS: Diese Webplattform verschickt mir ständig E-Mails mit dem Vermerk "Wenn ich mich nicht erneut einlogge, bekomme ich keine weiteren Mails", allerdings kriegt man trotzdem immerwieder neue Benachrichtigungen. Ich sehe auch keine Möglichkeit diese Abzubestellen... Das find ich etwas ärgerlich.

Am 02.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr RA,
das was Sie schreiben kann so nicht stehen bleiben. Erstens fehlt ein Wort )*, dann ist ein weiteres falsch )**!
)* "das hätte man auch mit einer kostenlosen ... hin.
)** gesamte Kanzlei abdeckt / muß heißen: gesamtes Sortiment abdeckt

Zudem gilt das nur für Leute die a) wirklich filsharingten und b) mehr als ein Stück bereitstellten.
Zudem kann man überhaupt keine Vorhersagen treffen! Immerhin hat eine zu generelle UE den Nachteil, daß man sich sozusagen quasi als Multipler-Filsharer outet!!

Schönen Gruß aus dem stürmischen Süden,

Ihr Waldschraat

Am 02.07.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Hallo Herr Waldschraat,

das bekommt man mit einer kostenlosen Unterlassungserklärung hin, da haben Sie Recht.
Natürlich wird die Unterlassungserklärung nicht gegenüber Waldorf Frommer abgegeben, sondern gegenüber allen Auftraggebern von Waldorf Frommer. Aufgrund zahlreicher Folgeabmahnungen in der letzten Zeit empfehle ich immer eine solche erweiterte Unterlassungserklärung abzugeben, wenn nicht zu 100 % ausgeschlossen ist, dass nur der eine abgemahnte Titel herunter geladen wurde. Gerade bei einem offenen WLAN (oder wenn Kinder trotz Belehrung der Eltern etwas herunter geladen haben), ist das Riskio von Folgeabmahnungen nicht kalkulierbar.

Am 05.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen,

auch ich habe vor 2,5 Jahren den Betrag von 350€ bezahlt, und mein Anwalt teilte mir mit, dass die Sache somit höchstwahrscheinlich erledigt sei. War es auch, bis heute, nun bekam ich von meinem Anwalt ein Schreiben, dass ich wegen der gleichen Sachen den restbetrag von 506€ begleichen soll und zwar bis 02.07. Man beachte das das Schreiben aus München am 25.6. bei meinem Anwalt eingegangen ist und ich heute (5.7)das Ganze zur Kenntnisnahme bekam. Können die wirklich noch Ansprüche erheben???? Vor allem hätte ich gewusst das ich so oder so alles bezahlen muss, dann hätte ich auch keinen Anwalt gebraucht, der mich damals auch immerhin 300€ gekostet hat, das Geld hätte ich mir sparen können.

Am 23.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,

gibt es denn zwischenzeitlich einen Fortgang in der oben beschriebenen Angelegenheit? Sozusagen einen "Teil 5" ? Das wäre sehr von Interesse da mir z.b. daran gelegen ist, diese jährliche Post seitens Waldorf und Fromme aus meinem Briefkasten zu verbannen.

freundliche Grüße
Nickname

Am 24.07.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Hallo Nickname,

der Fall wurde durch einen Vergleich abgeschlossen, siehe hierzu den aufgrund der Vielzahl von Kommentaren leider ein wenig "versteckten" Blog-Eintrag vom 15.11.2011.

Viele Grüße
Andreas Forsthoff

Am 24.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,

vielen Dank für Hinweis.
Obwohl ich mir bewusst bin, dass die Medaille nur mit zwei Seiten zu bekommen ist, bin ich fest davon überzeugt, dass die gelebte Praxis der Abmahnungen mit dem Ziel von profitabler Gebühreneintreibung auf Dauer kein Bestand haben kann. Veränderungen wird es zwangsläufig auch in München geben. Angst und Schrecken konnten sich noch nie durchsetzten.
Vielleicht geht einer der Richter ja mal in Elternzeit.......

Es muss doch aber Möglichkeiten geben, offensiv im Einzelfall gegen diese Abwahnungen bzw. die abmahnende Kanzlei vorzugehen. D.h., nicht wie das Kanichen vor der Schlange zu warten was passiert. Ist Deutschland so wenig Rechtsstaat?

freundlichen Grüße
Nickname

Am 03.08.2012 schrieb ... folgendes:
Hallo,

-im November 2009 Abmahnung erhalten,
-zum Anwalt gegangen und UE abgegeben,
-vor zwei Wochen neues Waldorf Schreiben über meinen Anwalt erhalten,
-dieser hat Waldorf zurückgeschrieben,
-gestern neues Schreiben von Waldorf über meinen Anwalt erhalten,
-Waldorf droht mit Klage.

Und jetzt herrscht Panik.

MfG
...

Am 07.08.2012 schrieb Ulf G. folgendes:
Gibt es denn keine Verjährungsfrist?
Ich habe damals eine Modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben die auch anerkannt wurde, habe aber die geforderte Zahlung nicht geleistet. Jetzt nach fast 3Jahren Ruhe kommt innerhalb von zwei Wochen die 2. Klagedrohung unter dem selben Aktenzeichen.
Ich werde es drauf ankommen lassen und nicht reagieren.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst und berufe mich im Ernstfall auf die Tatsache,dass die ermittelte IP ohne Nachlässigkeit von mir durch MITM manipuliert worden sein kann bzw. ein Fehler bei der Ermittlung der IP aufgetreten sein kann.
Wenn etwas vom Gericht kommt muss ich dann wohl zu Anwaltlichem Beistand greifen, bis dahin halte ich die Füße still und spare mir jegliche Kosten.

Im übrigen kann ich nicht glauben, dass die Kanzlei sämtlichen Fällen nachgehen kann.
Sie wird sich eher die Schwachen herauspiken, die sich durch direkte Antworten und Fragen an die Abmaner offenbaren und sich damit berechenbar machen.

Am 08.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe mal eine frage, damals bekam ich schon eine klage androhung mit gelben brief, panik war gross, ich habe mich im internet damal ca vor 4 jahren informiert und einen anwalt eingeschaltet, leider musste ich die kosten tragen und dann war auch ruhe,

heute bekam ich post von WF das ich noch was geladen hätte und WF nun eine aufforderung zur abgabe einer unterlassungserklährung und zahlungsaufforderung vor klageerhebung ( erster brief) ich weiss garnicht was los ist ,

der witz an der sache ist das ich damals in umzug war, und nur noch der router und telefon im haus war, alles andere wie laptop und so befand sich schon in der neuen wohung, angeblich hätte ich es gegen 22 uhr geladen, nur zu dem zeit punkt habe ich in der gastronie gearbeitet und war meist vor 1uhr nie zuhaue, nun sagen die mir ich hätte nicht auf die post reagiert und die wollen eine unterlassungserklährung,

wie soll ich mich nun verhalten????
ich bin mir keiner schuld bewusst,
einige schreiben, nicht reagieren, das ist nur abzocke, andere schreiben anwalt einschalten, anderen sagen, zahlen, nur ich hab keine lust wegen dinge die ich nicht getan hab, wieder viel geld zu bezahlen,

ist das nun abzocke oder nicht, soll ich erstmal die füsse still halten? da ja schon 3 jahre vergangen sind?

Am 15.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
...ich suche wie ein Vorredner noch nach den ganzen Verklagten, die nach dem widersprochenen Mahnbescheid verklagt wurden und bei dem es zu einem Proszzes kam , in dem bewiesen wurde das eine Urheberechtsverletzung stattgefunden hat. da ja auch schon bei einem Besuch eine website mitgeloggt wird bräuchte man diese IP Adressensammlung nur zur Identifizierung weiterleiten.. alles zu schwammig. Wer ist denn nun tatsächlich letztendlich "verdonnert" worden. Die Oma Story weiter oben ist zwar ganz nett - aber soll sie nicht nur suggerieren, das man machtlos sei. Die Story könnte den letzten Zweifler bewegen einen Vergleich anzustreben. Was mich auch wundert ist. Wieso klagt WF nicht unmittelbar nach verstreichen der Fristen und wartet bis zu 3 Jahre und sendet "Drohbriefe" - ist doch total sinnlos. Die doch nicht nett und beiten einem nochmal ne Chance bla, bla vor Klage.

Wenn das doch alles so klar ist vor Münchener Gericht, dann böte sich doch eine direkte Klage ohne bla bla an. Es geht doch letztendlich nur um die Kohle. Vermutung: Die machen das, weil sie letztmalig versuchen wollen an die Kohle zu kommen und genau wissen, das Sie KEINE Chance vor dem Amtsgericht München haben, die Bluffen :-).

Letzendlich, wieso Panik nach 3 Jahre nix passiert kann schon einma keine "Einweilge Verfügung" kommen, weil eine Dringlichkeit nicht vorhanden ist.. schon nach 3-4 Wochen müsste eine Gericht das Ablehnen.
Und davon ab, wieviel grösser sind die Kosten durch ein Verfahren mit RA - Fremdkosten gegenüber den geforderten Zahlungsaufforderungen von 900 - 1000 € - ist eigentlich überschaubar oder?, da lohnt es fast eine solche Klage abzuwarten und nach München zu fahren und mal zu erfahren was da tatsächlich passiert. Der Beschuldigte ist solange unschuldig bis bewiesen wurde, das er schuldig ist

Am 28.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
...ich sehe das richtig? Trotz fehlender Beweise hat WF vor dem Amtsgericht München gewonnen? ...und Heidelberg hat alles fallen gelassen?
Obwohl ich auch Ihre Klage gegen WF scheint alles nichts gebracht zu haben (traurig aber wahr?).
Ich bin natürlich auch gerade Briefkunde von WF geworden.
Ich weiß nicht, ob Sie hier diese Aufkünfte erteilen dürfen, aber was kostet denn eine von Ihnen verfasste UE?
Weiterhion hörte ich, dass man WF direkt bei Erhalt der Post anzeigen solle. Kann sowas später nützlich sein, oder ist das Geschwafel?

@Waldschrat: von dir brauche ich keine Antwort.

Am 01.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe damals eine Abmahnung erhalten und eine UE von einem Anwalt verfassen lassen.
Jetzt kurz vor Ablauf der Frist Ende 2012 habe ich ein Mahnschreiben vom Gericht erhalten.
Ich habe gezahlt, weil ich durch einen schweren Kranheitsfall in der Familie mich damit nicht weiter befassen kann.( Ich war zum angeblichem Verstoß Zeitpunk nachweislich im Dienst und ein IT Experte hat mit den zu dem Zeitpunk höchsten Sicherheitsstandart des Routers bestätigt) Aber was soll man machen?
Eines hat Sony vergessen, das Sie nicht nur von der Musikbranche leben.
Die konsequenz die ich für mich daraus ziehe ist das ich zukünftig nie nie wieder ein Produkt aus dem Sony Konzern kaufen werde und das ich da nicht der Einzige bin bestätigen die Verkaufszahlen in Deutschland und der Chart des Börsenwertes spiegelt das auch sehr schön wieder.
Am 18.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich sehe das genauso wie anonym vom 15.08....ich denke das kostenrisiko für einen Prozess ist überschaubar und ich freue mich schon riesig auf einen Besuch in München sollte es zu einer Verhandlung kommen. Die auf der Homepage von "Waldorf und Frommer" zitierten Urteile und Beschlüsse sind relativ banal, zumeist Vergleichsgeschichten, Versäumnisurteile oder mangelhafte Klageerwiederungen, etwas aktuelles ist auch nicht vorhanden. Ich sehe dem gelassen entgegen und empfehle allen Betroffenen nicht klein bei zu geben..
Am 21.10.2012 schrieb Bernd folgendes:
Hallo, bin neu hier, habe vor ca. einem Jahr bereits einen Abmahnbescheid von Waldoof Frommser bekommen, sollte da einen Film mit dem Titel Vincent will Meer von Constantin Film im Internet über emule verbreitet haben. Habe damals eine Mail geschrieben, daß ich das NICHT getan habe, seitdem war Ruhe. Nun vor 2 Tagen ein erneuter Abmahnwahnbrief, wider etliche Seiten lang, in dem steht nun, daß ich einen Film New Kids Nitro per Bittorrent verbreitet zu haben! Sagt mal, laufen die eigentlich noch ganz rund??? Habe eben eine Mail geschrieben, bin sehr sauer und bin genervt, wie kann das alles hier in unserem Rechtsstaat sein???
Hier mein Mailtext: Hallo ihr Abzocker

Haben sie eigentlich keinen Anstand und keine Moral, die sie mal hinterfragen lässt, dürfen wir den Menschen die 5 Tage und mehr in der Woche legal arbeiten und dafür einen Niedriglohn bekommen in dieser Weise das wenige Geld aus der Tasche ziehen ?

Meiner Meinung nach und wohl auch vielen Tausend anderer haben sie eine tolle Möglichkeit gefunden, für wenig Arbeit viel viel Geld zu machen und schrecken vor NICHTS zurück, auch nicht vor falschen Anschuldigungen wie jetzt in meinem Fall!

Ich habe NIEMALS eine Tauschbörse namens Bittorrent auf meinem Rechner gehabt und habe von diesem Film New Kids Nitro noch nie was gehört oder gesehen, bis ich mir nach ihrem verleumderischem Schreiben mal einen Trailer angesehen habe. Und für solchen Mist verdienen die Filmemacher Geld!
Jedenfalls bestreite ich vehement und mit Nachdruck, dieses "Werk" weder heruntergeladen, noch hochgeladen zu haben!
Mein W Lan ist übrigens WPA 2 verschlüsselt, daher kann es auch nicht sein, daß da sich jemand illegal reingehackt haben kann!

LASSEN SIE MICH EIN FÜR ALLE MAL MIT IHREN SCHEISS ABZOCKVERSUCHEN IN RUHE!

Unsereins hat es im Leben schon schwer genug, da kommen sie noch grade Recht!

Keine Grüße
Aschmann Bernd

Am 27.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo und Guten Tag

Meiner meinung nach ist die Abmahnung Rechts wiedrig
weil der jenige der Tätig für den Rechtsanwalt wird
sich selbst Strafbar macht.
Über den Test lauf muss er sich über Bittorrent oder edonkey Anmelden.
Wenn er behauptet das es so um 8.00 Uhr und 9.00 Hur war muss er im Filsharing gewesen sein und Kräftig Millionenfach Verteilt haben.

Ich hoffe das gibt zu Denken.

Am 07.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen, es bringt nichts wenn wir alle nur jammern, wieso gründen wir nicht ein Verein und besorgen wir uns ein motivierte Anwalt und gehen vor diese Kanzlei vor? Ich habe einiges schon bezahlt. Leider können sich die meisten die abgemahnt wurden, öffentlich dazu nicht bekennen auch wegen deren Freunde oder Familie, und das begünstigt nur der Abmahnanwalt. Ich möchte nur sagen nur zusammen kann in einer Demokratie was erreicht werden, schließlich geht es um Millionen von Euros. Wenn jemand eine gute Idee hat ich bin dabei.
Am 13.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Wenn ein Mahnbescheid kommt, welches Gericht ist beim Widerspruch dann zuständig? Das Örtliche?
Am 14.11.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Das Gericht des streitigen Verfahrens ist im Mahnbescheidsantrag bereits anzugeben. Sie finden dieses auf dem Mahnbescheid. Waldorf Frommer hat in allen unserer Kanzlei bekannten Fällen in der letzten Zeit das Amtsgericht München ausgesucht. Im Urheberrecht gilt der fliegende Gerichtsstand, das Amtsgericht München ist daher zuständig.
Am 14.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Kann denn nicht dieses Urteil helfen, das Verfahren "nach Hause" zu verlagern?

Klage gegen Abgemahnten in Filesharing-Sache abgewiesen: Gericht unzuständig!
Mittwoch, den 04. April 2012 um 17:24 Uhr

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat eine Klage gegen einen Abgemahnten in einer Filesharing-Sache wegen Unzuständigkeit abgewiesen.

Dem Urteil des AG Frankfurt vom 13.02.2012, Az. 31 C 2528/11, nach ist der “fliegende Gerichtsstand” nach § 32 ZPO in Filesharing-Verfahren nicht anwendbar. Es sei der allgemeine Gerichtsstand des Verletzers (also hier des Abgemahnten) entscheidend, an dessen Sitz bzw. Wohnort ist also nach Ansicht des AG Frankfurt am Main zu klagen.

Es sei zwar richtig, dass das unberechtigte Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken eine deliktische Handlung darstelle und daher die Anwendung von § 32 ZPO grundsätzlich möglich sei. Die in dem Verfahren gegenständliche Handlung sei allerdings im Sinne der Vorschrift nicht im Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt am Main begangen. § 32 ZPO sei einschränkend auszulegen.

Am 14.11.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Das wäre schön! Ich kenne das Urteil. Allerdings ist dieses Urteil bislang ein Einzelfall. Die abmahnende Kanzlei - dort war es nicht Waldorf Frommer - wollte womöglich den "Heimvorteil" in Frankfurt ausnutzen und ist dabei auf die Nase gefallen.
Das Urteil aus Frankfurt hat nur dazu geführt, dass eben keine Abmahnkanzlei mehr in Frankfurt klagt. In München wurde am Amtsgericht erst vor kurzem eigens eine neue Stelle für die Abteilung Urheberrecht geschaffen, weil die bisherigen Richter einfach zu viele Verfahren zu bearbeiten hatten. Glauben Sie, dass ein Richter in München, der eine solche Klage auf dem Schreibtisch hat, seine eigene Unzuständigkeit feststellt? Ich kann mir dies beim besten Willen nicht vorstellen!!!

Bearbeitet am 14.11.2012 von

Am 18.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr mitleidender Mitjurist Forsthoff,

ich erlaube mir, aus aktuellem Anlass Ihren Beitrag vom 03.07.2012 ("Eltern haften für Ihre Kinder") mit dem Urteil des BGH vom 15. November 2012, Az. I ZR 74/12 (Morpheus) zu kommentieren:

<zitat>
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.
<zitat ende>

Mitteilung der Presestelle Nr. 193/2012 vom 15.11.2012

Auf die genaue Urteilsbegründung im Volltext bin ich gespannt. Es scheint sich aber wenigstens die erste Lücke aufzutun.

Viele Grüße

Robert A. Betongiu

Am 12.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrter Herr Forsthoff,auch ich habe heute eine Zahlungsaufforderung nebst Beschluss des Landgerichtes Köln erhalten,da der Film Resident Evil:Retibution -Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss-
vom 22.09.2012 14:52:23 bis 22.09.2012 16:06:41 unter der aufgeführten IP-Adresse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten wurde.Ich habe zusätzlich zu meinem Analog-Modem seit dem Sommer auch einen W-Lahn-Router.Ich habe den Film gar nicht angeboten was soll ich tun?Kann ich Selbst das Rechtsmittel der Beschwerde einreichen?Oder muss ich die geforderte Summe zahlen? Ich habe eine Frist bis zum 21.12.2012 diese Erklärung zu unterschreiben und eine Zahlungsfrist bis zum 3.01.2013.
Am 13.12.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Abmahnung handelt, der in Kopie ein Auskunftsbeschluss gegen Ihren Provider in Kopie beigefügt ist. Oder ist Ihnen per Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung zugestellt worden, in der Sie zur Unterlassung verpflichtet wurden?
Je nachdem, welches Schreiben Sie erhalten, ist die richtige Reaktionsmöglichkeit. Gerne können Sie mich einmal deswegen anrufen oder per Email kontaktieren.

Freundliche Grüße

Andreas Forsthoff

Am 17.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrter Herr Forsthoff,

mit großem Interesse, aber auch großer Ernüchterung habe ich Ihre Seite gelesen.
Wir haben ebenfalls eine Abmahnung aus dem Hause Frommer erhalten und die Forderung beläuft sich auch auf ca. 1000 €.
Zwei Wochen vorher haben wir eine Abmahnung aus einer Kanzlei aus Kiel erhalten. Hier wird uns vorgeworfen den "Social Eye Player" geuploadet zu haben.
In beiden Fällen haben wir die Straftat nicht begangen und einen RA konsultiert. Wir waren noch zuversichtlich. Nun aber bekommen wir einfach nur noch Angst, da es aussichtslos erscheint hier Recht zu bekommen.
Außerdem müssen wir feststellen dass unser RA nicht so viel "Biss" hat.
Wir haben einfach Angst dass jetzt wöchentlich so ein Schreiben ins Haus flattert.
Ich hoffe es gibt noch weitere RA wie Sie es sind.
Mit freundlichen Grüßen
D.

Bearbeitet am 18.12.2012 von

Am 17.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Herr Forsthoff,
wir am Wochenende einen eingeschriebenen Mahnbescheid bekommen, auch aus München!
Es bezieht sich auf einen angeblichen Fall aus 2010, Kläger ist Sony...
Wir haben vor die Tage fristgemäß Widerspruch einzulegen..."Ich widerspreche dem Antrag insgesamt"
Der Antrag geht dann wohl eingeschrieben nach Coburg, bin ich da auf dem richtigen Weg?
Wie wird es dann weiter gehen?
danke und Grüße aus Südbaden...

Bearbeitet am 18.12.2012 von

Am 08.05.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Herr Forsthoff,
ich habe gestern ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen indem mir vorgeworfen wird, dass ich einen Film zum Download ins Internet gestellt hätte. Dieses weise ich entschieden zurück da ich nicht mal weiß wie man sowas überhaupt macht und nun soll ich 956 € bezahlen. Ich soll angeblich am 24.4.2013 im Zeitraum von 18:56:15 - 18:59:03 einen Film zum Download angeboten haben. Ich weiß nun nicht was ich machen soll und ich bin nicht in der Lage diesen Betrag zu bezahlen denn ich bin Frührentner, da ich an der Parkinsonkrankheit leide und ich nur eine kleine Rente bekomme. Was ich bisher in diesem Forum gelesen habe, sieht es nicht besonders gut aus gegen Waldorf Frommer gegen anzukommen. Ich habe dieses was mir vorgeworfen wird nicht getan und ich bin sehr beunruhigt wegen dieser Angelegenheit. Vielleicht ist es möglich das Sie mir einen Rat geben könnten was ich machen soll. Ich würde mich freuen wenn ich von Ihnen hören könnte. Sollten sich in diesem Text Fehler eingeschlichen haben bitte ich um Entschuldigung, da ich leider nicht mehr mit meinen Händen schreiben kann und ich mich auf eine Diktatssoftware verlassen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Claus K. (Schleswig Holstein)

Am 21.05.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo

Ich habe 2009 auch ein Schreiben von Waldorf Frommer erhalten und habe mit einer modifizierten Unterlassungserklärung darauf reagiert. 2x wurde ich darauf "angemahnt" in einem Abstand von je einem Jahr. Letztes Jahr erreichte mich jetzt ein Schreiben vom Gericht bezüglich eines Mahnverfahrens, gegen dieses habe ich Widerspruch eingereicht. Heute habe ich einen dicken Umschlag vom AMtsgericht München im Briefkasten gehabt und soll mich innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen äussern ob ich mich verteidigen möchte.

Jetzt ist die grosse Frage: was kann ich tun?
Ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet, da ich mir als Alleinverdiener keinen leisten kann.
Es geht um ein einziges Album und 956€, (506€ für die Kanzlei)

Mit freundlichen Grüssen

H.P.

Am 10.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
bin 2010 abgemahnt worden, habe eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, bin 2013 vom AG München ohne persönliche Anhörung verurteilt worden, in der Urteilsbegründung war zu lesen, ich hätte durch die abgegebene U-Erklärung zugegeben, durch Filesharing ein Hörbuch angeboten zu haben. Also: keine Unterlassungserklärung abgeben! - Widerspruch gegen das Urteil ist nicht zulässig, da mit einemmal der Gebühr unter 600 Euro lag...
Am 19.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
vor fast 3 habe ich eine Abmahnung von WF bekommen. Ich habe darauf hin einen guten RA ausgesucht der für mich eine Modifizierte Unterlassungserklärung vorbereitet und entsprechend weitergeleitet hat. Danach war ruhe im Karton, bis eben erst nach fast 3 sich die WF wieder meldete und mir mit einer Anklage vor dem AG Frankfurt a.M drohte. Die Summe der Forderungen beläuft sich auf fast 2000€. Was soll ich jetzt tun? Mich verteidigen oder auf eine Vergleichslösung draufgehen?

Beste Grüße

Am 20.03.2015 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
In den meisten Fällen lohnt sich eine Verteidigung gegen die Klage.
Gerne können Sie sich an uns wenden, dann können wir Ihren Fall einmal besprochen.
Am 27.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Betreffend der Waldorf/Frommer Abmahnungen ... Meine Frau und ich haben 24+ Jahre Computer Erfahrung, davon ueber 20 Jahre mit Internet Verbindung und Heimarbeit fuer riesige Namenswerte Klienten wzB. eBay, usw. Auch wir haben eine Abmahnung vor kurzem bekommen. Stellungsnahme ohne zuviel zu verraten wird Heute per Post abgeschickt. Durch unsere Erfahrung mit Computer, Internet, EDV, usw. sind wir uns 99.9% sicher das wir beweisen koennen das eine Vorgehensweise benutzt wird Daten illegal von Privaten Routern in Erfahrung zu bringen, um hinterher die Abmahnungen ueberhaupt schreiben zu koennen. Selbstverstaendlich gibt es viele Menschen die wegen Filesharing schuldig sind, darum geht es uns aber gar nicht. Sondern darum das man die Frechheit & Dreistigkeit besitzt etwas fuer strafbares Verhalten zu fordern, was aber genau in gleicher Art & Weise heraus gefunden wurde. Eigentlich noch viel schlimmer denn bei Filesharing geht es ja in Wirklichkeit lediglich um eine Datei. Aber wenn Daten illegal aus dem Router und dessen Computer "ausspioniert werden" dann besteht natuerlich auch die Moeglichkeit auf Datendiebstahl betreffend Klienten Dokumente, Bank Kontos, Krankenhaus Aufenthalte, Urlaubsfluege, Familien Fotos, usw. usw. zu sehen. Wir wuerden gerne einen Anwalt finden der Lust hat mehr darueber zu erfahren um spaeter Klage mit Schmerzensgeld gegen solch illegalem Verhalten rechtlich zu fordern. In Amerika waere das ein "Class Action Lawsuit" aber wir wissen nicht wie das auf Deutsch heisst.
Am 25.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Auch wir wurden jetzt Opfer dieser Rechnerausspähung . Ein Bescheid wegen angeblich
illegal zur Verfügung Stellung des Films
"Die Bestimmung" über eine Börse Bittorent
über meinen langsamen Internetanschluss
max.Geschwindigkeit 250kb/sek. Ich bin 62 Jahe alt und habe keine Ahnung wie das funktionieren soll ,Rechtsanwalt ist beauftragt .
Meiner Meinung nach kommen die durch Hacking
in die Rechner der Opfer.
So etwas muss unterbunden werden .
Soll 815 € bezahlen dafür das andere meinen
Rechner geknackt haben , trotz WPS2 und Antivir
und Firewall . Das wird der Tot des Internets.

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