Waldorf Frommer Abmahnungen EuroVideo Medien GmbH Sniper: Special Ops

EuroVideo Medien GmbH Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer am Film Sniper: Special Ops

Ein Mandant unserer Knazlei legte uns Ende Juni 2017 eine Abmahnung der bekannten Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer zur Bearbeitung. Dies ist für uns an sich nichts Neues, wir haben bereits in mehreren Tausend Fällen derartige Filesharing-Abmahnungen auf Seiten der abgemahnten Anschlussinhaber bearbeitet und dabei überzogene Forderungen der Abmahnindustrie zurückgewiesen. Was jedoch neu an der Abmahnung ist, das ist der Mandant von Waldorf Frommer und das ist der abgemahnte Film. Die Abmahnung betrifft den Film Sniper: Special Ops und wird ausgesprochen im Namen der Firma EuroVideo Medien GmbH. Wir kennen inzwischen jedes Unternehmen, welches durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Filesharing-Abmahnungen aussprechen lässt. Uns war die EuroVideo Medien GmbH bislang im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen genauso wenig bekannt wie der abgemahnte Film Sniper: Special Ops. Eine Internetrecherche am Tag der Erstellung dieses Artikels (24.06.2017) ergab, dass auch andere Kanzleien, die wie wir abgemahnte Anschlussinhaber vertreten, offenbar noch nichts von EuroVideo Medien GmbH durch Waldorf Frommer wussten, denn eine Internetsuche mit den Begriffen Waldorf Frommer EuroVideo Medien GmbH sowie Waldorf Frommer Abmahnung EuroVideo Medien GmbH ergab keinerlei Suchtreffer. Da EuroVideo Medien GmbH Abmahnungen durch Waldorf Frommer zukünftig häufiger in den Briefkästen von Betroffenen landen dürften, wollen wir an dieser Stelle die Abmahnungen einmal näher darstellen, um Betroffenen einen ersten Überblick und Möglichkeiten einer kostengünstigen Lösung aufzuzeigen.

Waldorf Frommer Abmahnung EuroVideo Medien GmbH: um was geht es?

In der Abmahnung durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer steht zunächst, dass Waldorf Frommer sich im Auftrag der EuroVideo Medien GmbH an den Adressaten wendet, da ein bestimmtes Filmwerk im Internet öffentlich zum Download angeboten worden sein soll. Bei der EuroVideo Medien GmbH handelt es sich laut den Angeben in der Abmahnung um ein Unternehmen mit Sitz am Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, wobei auf der Internetseite von EuroVideo Medien GmbH Bavariafilmplatz 7, 82031 Geiselgasteig angegegeben ist. Laut den Angaben auf der Internetseite www.eurovideo.de EuroVideo erwirbt die EuroVideo Medien GmbH Lizenzen an nationalen und internationalen Filmen, TV-Produktionen, Dokumentationen, sowie an Games und vertreibt diese auf DVDs, Blu-rays, CDs oder zum elektronischen Download an gewerbliche Käufer im deutschsprachigen Gebiet. Themenschwerpunkte sind laut den Angaben auf der Internetseite Spiel-, Action-, Familien- und Kinderfilme sowie deutsche TV-Programme. Daneben arbeitet die EuroVideo Medien GmbH als Vertriebs-Dienstleister für eine Reihe von Unternehmen.
In der uns zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung geht es um den Film
Sniper: Special Ops

Bei Sniper: Special Ops handelt es sich um einen Action- bzw. Kriegsfilm, der am 03.05.2016 erstmalig erschien und am 08.09.2016 auf DVD veröffentlicht wurde. IIn den Hauptrollen von Sniper: Special Ops spielen u.a. Steven Seagal, Tim Abell und Dale Dye mit.
Dem Empfänger der EuroVideo Medien GmbH Abmahnung wird vorgeworfen, den Film Sniper: Special Ops über den eigenen Internetanschluss via Tauschbörsensoftware (Filesharing) illegal verbreitet zu haben.

Waldorf Frommer Abmahnung EuroVideo Medien GmbH: was wird von mir gefordert?

Insoweit sind EuroVideo Medien GmbH Abmahnungen vergleichbar mit den unzähligen Waldorf Frommer Abmahnungen, die regelmäßig durch diese Kanzlei ausgesprochen werden und deren Forderungen wir in sehr vielen Fällen entgegen treten. Aufgrund der unberechtigen Verbreitung des Films Sniper: Special Ops fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von Ihnen die Zahlung von insgesamt
€ 915,00

sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der EuroVideo Medien GmbH. Verstoßen Sie zukünftig gegen diese Unterlassungserklärung, kann die EuroVideo Medien GmbH eine erhebliche Vertragsstrafe von Ihnen fordern. In der Abmahnung wird von Waldorf Frommer die Rechtslage unserer Auffassung nach stark vereinfacht dargestellt in dem Sinne, dass ein Anschlussinhaber quasi für alle Verstöße haftet, die über seinen Anschluss erfolgen. Zwar besteht in vielen Fällen eine Haftung des Anschlussinhabers, der BGH hat jedoch insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 eine Rolle von Urteilen verkündet, in welchen eine Haftungsverteilung vorgenommen wurde mit der Folge, dass längst nicht in allen Fällen eine Haftung des Anschlussinhabers besteht - auch wenn dies die Kanzlei Waldorf Frommer und auch deren Mandant EuroVideo Medien GmbH sicherlich gerne so hätten. Auch im Jahr 2017 werden einige Urteile des BGH erwartet, da die Rechtslage noch keineswegs gänzlich eindeutig ist.

Waldorf Frommer Abmahnung EuroVideo Medien GmbH: was sollte ich jetzt tun?

Bevor Sie irgendeine Zahlung leisten oder vorschnell die Unterlassungserklärung unterschreiben, sollten Sie sich unbedingt zuvor von einem Fachanwalt beraten lassen. Denn gerade in der Zeit nach Erhalt der Abmahnung - die von Waldorf Frommer in der Abmahnung gesetzten Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der EuroVideo Medien GmbH sowie zur Zahlung sind sehr kurz, dadurch wird häufig ein erheblicher zeitlicher Druck auf den abgemahnten Anschlussinhaber ausgeübt - werden viele Fehler gemacht, die Sie am Ende teuer zu stehen kommen können.
Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zugleich Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und hat in den letzten Jahren tausenden Anschlussinhabern bundesweit erfolgreich helfen können. Gerne können Sie sich zu einer ersten kostenlosen Einschätzung an unsere Kanzlei wenden. Bevor Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen, nennen wir Ihnen natürlich unser faires Pauschalhonorar, welches die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung (sofern erforderlich) sowie den gesamten außergerichtlichen Schriftverkehr mit Waldorf Frommer umfasst. Wenn also auch Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der EuroVideo Medien GmbH erhalten haben, beispielsweise wegen des Films Sniper: Special Ops, dann nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung.


Eingestellt am 24.06.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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