Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Entertainment GmbH Frequency

Serienabmahnung Waldorf Frommer: Frequency Warner Bros Entertainment GmbH

Vor kurzem erreichte eine Mandantin unserer Kanzlei eine Abmahnung der Firma Warner Bros Entertainment GmbH durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer. Wir haben derartige Filesharing-Abmahnungen schon in sehr vielen Fällen auf Seiten der abgemahnten Anschlussinhaber bearbeitet. Neu ist jedoch die Serie, um die es in der Abmahnung geht. Abgemahnt wird eine einzelne Folge der US-Amerikanischen Serie Frequency. Da uns bislang noch keine Abmahnungen an der Serie Frequency vorlagen, wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnung einmal darstellen, um Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zu geben, sollten auch Sie eine solche Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben.

Waldorf Frommer Warner Bros Entertainment GmbH: um was geht es?

Ihnen wird als Empfänger der Abmahnung und in Ihrer Eigenschaft als vertraglicher Inhaber eines Internetanschlusses vorgeworfen, dass über diesen Internetanschluss eine Folge der US-Amerikanischen Serie Frequency über eine Internettauschbörse wie beispielsweise bittorrent zum Herunterladen angeboten wurde. In dem hier beschriebenen Fall geht es beispielsweise um die Folge
Frequency - The Edison Effect

Nach den Angaben in der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer sei konkret ermittelt worden, dass das Werk Frequency - The Edison Effect oder auch eine andere Folge der Serie Frequency über den Anschluss des abgemahnten Inernetnutzers heruntergeladen wurde. Hierdurch sei diese Folge gleichzeitig einer Vielzahl weiterer Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden.

Waldorf Frommer Warner Bros Entertainment GmbH Frequency: was wird gefordert?

Unter der Überschrift 5. Was erwartet unsere Mandantschaft konkret von Ihnen? werden die geforderten finanziellen Forderungen auf Seite 6 der Abmahnung dargestellt. Insgesamt wird durch die Firma Warner Bros Entertainment GmbH, vertreten durch die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München, ein Anspruch auf Schadensersatz sowie ein Anspruch auf Aufwendungsersatz (Erstattung der Rechtsanwaltskosten) aufgrund der behaupteten Urheberrechtsverletzung an der Folge von Frequency geltend gemacht. In dem hier beschriebenen Beispielsfall werden insgesamt
€ 619,50

gefordert, die sich aus € 450,00 Schadensersatz sowie € 169,50 Aufwendungsersatz ergeben.
Bei der Bemessung der Rechtsanwaltskosten berücksichtigt die Kanzlei Waldorf Frommer die seit Ende des Jahres 2013 geltende Rechtslage und die sich aus § 97 a Abs. 3 Satz 2 ergebende Deckelung des Gegenstandswert für die Abmahnung. Diese Vorschrift wurde im Rahmen des sog. Gesetzes gegen unseriöse Geschäfspraktiken geändert. Zu dem Streitwert von € 1.000,00 für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch wird noch der Schadensersatzbetrag als streitwerterhöhend aufgeschlagen, so dass sich ein Gegenstandswert von € 1,450,00 ergibt, aus dem sich ein Aufwendungsersatz in Höhe von € 169,50 errechnet. Die Berechnung der Anwaltskosten ist dabei auf Seite 5 der Abmahnung wiedergegeben.
Auch wenn die Höhe der Rechtsanwaltskosten - anders als früher - nach der von unserer Kanzlei vertretenen Auffassung nicht mehr als deutlich überzogen angesehen werden kann, verwundert es schon, dass sich der geforderte Schadensersatz im Vergleich zu früher deutlich erhöht hat. Bei mir hat sich der Verdacht aufgedrängt, dass man die gesetzliche Kürzung der Abmahnkosten an anderer Stelle durch eine Erhöhung des geforderten Schadensersatzes wieder ausgleichen will. Dies ist natürlich nur meine persönliche und subjektive Einschätzung.

Waldorf Frommer Warner Bros Entertainment GmbH Frequency: was ist zu tun?

Die im letzten Abschnit aufgeworfene Frage, in welcher Höhe Anwaltskosten und Schadensersatz berechtigt sind, kann naturgemäß erst in einem zweiten Schritt beantwortet werden. In einem ersten Schritt ist zunächst zu klären, ob überhaupt Ansprüche Ihnen gegenüber als Anschlussinhaber bestehen. Erst dann kann man über die Höhe reden.
Zunächst einmal muss daher die Kanzlei Waldorf Frommer nachweisen, dass über Ihren Internetanschluss die genannte Folge der Serie Frequency heruntergeladen beziehungsweise verbreitet wurde. Der der Abmahnung beigefügte "Ermittlungsdatensatz" ist als Beweis genauso wenig ausreichend wie der üblicherweise in Kopie beigefügte Beschluss eines Landgerichts. Der Gerichtsbeschluss richtete sich nicht gegen Sie, sondern gegen Ihren Provider und hat diesen lediglich verpflichtet mitzuteilen, wem die ermittelte IP-Adresse zum (angeblichen) Verstoßzeitpunkt zugewiesen war.
Erst wenn dieser Beweis erbracht ist, wird zugunsten der Firma Warner Bros Entertainment GmbH nach der Rechtsprechung vermutet, dass Sie als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Diese Vermutung kann jedoch entkräftet werden.
Nach Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung sollte diese daher zunächst durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ansprüche Ihnen gegenüber bestehen.
Bei einer Serienabmahnung droht auch regelmäßig die Gefahr weiterer Abmahnungen, da häufig weitere Folgen dieser Serie heruntergeladen wurden. Wenn also nicht auszuschließen ist, dass über Ihren Anschluss neben der Folge Frequency - The Edison Effect weitere Folgen der Serie Frequency heruntergeladen wurden, ist das Risiko weiterer Abmahnungen hoch. Dem kann Rechnung getragen werden durch Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, die diesen weiteren Abmahnungen vorbeugt.
Wenn auch Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Firma Warner Bros Entertainment GmbH an einer oder mehreren Folgen der Serie Frequency erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir konnten bereits zahlreichen Betroffenen helfen. Eine erste unverbindliche Falleinschätzung ist für Sie kostenlos, erst im Falle einer Beauftragung entstehen Anwaltskosten. Unsere Anwaltskosten nennen wir Ihnen selbstverständlich vor einer Beauftragung.


Eingestellt am 13.02.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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