Waldorf Frommer Abmahnung Universum Film GmbH: Drive (Film) 2013

Drive (Film) Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH

Wer sich den Anfang 2013 offiziell erscheinenden Film Drive in einer Tauschbörse herunter geladen hat - oder aber wer es Dritten ermöglicht hat, den Film Drive über seinen Anschluss herunter zu laden - der dürfte sehr schnell unangenehme Post von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt - neben etlichen anderen Unternehmen - auch die Firma Universum Film GmbH, die die Verwertungsrechte an
Drive (Film)

hat. In Drive (Film) mit Ryan Gosling als Driver in der Hauptrolle geht es um einen Stuntman, der als "Nebenberuf" nachts spektakuläre Einbrüche verübt. Driver verliebt sich in seine hübsche Nachbarin Irene, deren aus dem Knast entlassener Ehemann Driver zu einer "todsicheren" Angelegenheit überreden lässt. Als alles schief geht, beginnt die Jagd auf Driver und Irene.

Waldorf Frommer Universum Film GmbH Drive Abmahnung: was wird gefordert?

Wenn Sie Drive (Film) heruntergeladen haben und alles schief gelaufen ist, halten auch Sie gerade eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH in Ihren Händen. Damit hat quasi die Jagd auf Sie begonnen.
Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Drive wird von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die pauschale Zahlung in Höhe von
€ 956,00

gefordert. Damit sollen alle (behaupteten!) Ansprüche der Universum Film GmbH abgegolten sein einschließlich der Anwaltskosten der Kanzlei Waldorf Frommer für die Abmahnung.

Waldorf Frommer Universum Film GmbH Drive Abmahnung: was tun?

Die von der Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochenen Abmahnungen sind recht umfangreich und sollen einem Betroffenen signalisieren, dass die geltend gemachten Ansprüche quasi immer bestehen und eine Gegenwehr aussichtslos ist. Dies ist jedoch ganz sicherlich nicht der Fall! Gerade nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH lohnt es sich noch mehr, genau jeden Einzelfall anzusehen.
Wie immer gilt: Man sollte weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vorbeugen, wenn man entweder selbst neben dem Film Drive noch weitere Filme herunter geladen hat oder aber nicht ausschließen kann, dass Dritte dies über Ihren Anschluss getan haben. Denn Waldorf Frommer vertritt neben der Universum Film GmbH noch zahlreiche weitere Rechteinhaber, die Ihnen alle gerne eine Abmahnung mit einer Forderung von € 956,00 zukommen lassen, wenn eine Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss ermittelt wird. Dies muss nicht sein, sonst könnte das Jahr 2013 für Sie sehr teuer werden!
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn auch Sie von Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH eine Abmahnung in Bezug auf das Werk Drive (Film) oder andere Filme erhalten haben!



Eingestellt am 02.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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