Versäumnisurteil gegen KSM GmbH nach BaumgartenBrandt Klage am AG Charlottenburg

Klageabweisung durch Versäumnisurteil vom 28.05.2015 (210 C 284/15) durch das AG Charlottenburg

Ein Mandant unserer Kanzlei war von der Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrag der KSM GmbH vor dem AG Charlottenburg verklagt worden. Das AG Charlottenburg ist für ganz Berlin in urheberrechtlichen Streitigkeiten erstinstanzlich zuständig bei einem Streitwert von bis zu € 5.000,00. Wir haben bereits unzählige Klagen vor dem AG Charlottenburg geführt, die im Übrigen alle mit einer Klageabweisung geendet haben - soweit also nichts Neues.
Dem Mandanten war vorgeworfen worden, dass über seinen Anschluss ein urheberrechtlich geschützter Film illegal verbreitet worden sein soll, an welchem die KSM GmbH die Verwertungsrechte hat. Nach einer Abmahnung durch die Kanzlei BaumgartenBrandt hatte der Mandant zunächst noch ohne anwaltliche Vertretung eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.
Nach Klageerhebung durch BaumgartenBrandt beim AG Charlottenburg wandte sich der beklagte Anschlussinhaber an unsere Kanzlei. Wir haben dargelegt, weshalb der Mandant als Täter ausscheidet und wer als Alternativtäter in Betracht kommt. Die Kanzlei BaumgartenBrandt hat den Vorwurf bestritten und behauptet, unsere Mandant sei Täter der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung.
Das AG Charlottenburg beraumte daraufhin eine mündliche Verhandlung an, zu der auch der Mandant geladen wurde. Zu der Verhandlung kam jedoch von Seiten der Kanzlei BaumgartenBrandt niemand.

AG Charlottenburg: Das Urteil

Daraufhin erließ das AG Charlottenburg gegen die KSM GmbH auf unseren Antrag ein Versäumnisurteil. Die Kosten wurden der KSM GmbH auferlegt. Das Urteil finden Sie hier:
Speichern Öffnen UrteilAGCharlottenburgvom28.05.2015.pdf (143,29 kb)
Kuriosität am Rande:
Einige Tage nach der Verhandlung ging bei uns in der Kanzlei ein Schriftsatz der Kanzlei BaumgartenBrandt ein, mit welchem die Klage zurückgenommen wurde. Eine Berufung der Kanzlei Baumgarten Brandt ist daher nicht mehr möglich.

BaumgartenBrandt Klage: was tun?

Die Kanzlei BaumgartenBrandt klagt nach wie vor zahlreiche Forderungen ein, u.a. auch für die KSM GmbH. Zahlreiche Klage werden beim AG Charlottenburg anhängig gemacht. In vielen Fällen kommt es derzeit auch vor, dass BaumgartenBrandt Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte einlegt, wenn die Klage erstinstanzlich abgewiesen wurde. Wir raten hier zu einem "langen Atem". Man sollte nicht vorschnell auf ein Vergleichsangebot eingehen. In den allermeisten Fällen gibt es genügend Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine solche BaumgartenBrandt Klage.
Wir führen derzeit bundesweit vor etlichen Amts- und Landgerichten Klageverfahren durch, in denen wir in Anspruch genommene Anschlussinhaber vertreten. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich!


Eingestellt am 27.06.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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