Verlagsgruppe Random House GmbH Abmahnung Harry Potter und die Kammer des Schreckens durch Waldorf Frommer München

Harry Potter und die Kammer des Schreckens Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag von Random House

Die Hörbücher von Harry Potter erfreuen sich derzeit größter Beliebtheit. In letzter Zeit sind die mehrere Hörbücher der Harry Potter Reihe erschienen. Hier ist Herausgeber in Deutschland die Verlagsgruppe Random House GmbH. Und Random House ist in den letzten Jahren ganz massiv gegen Internetnutzer vorgegangen, denen vorgeworfen wird, Werke von Random House im Internet verbreitet zu haben. Am Beispiel von Harry Potter und die Kammer des Schreckens Abmahnungen wollen wir hier eine erste Einschätzung zu den Abmahnungen geben, die aus München von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt werden.

Random House Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Derzeit erfolgen vor allem Random House Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, in denen es um folgendes Werk geht:
Harry Potter und die Kammer des Schreckens

geht. Wir schildern hier exemplarisch daher eine Abmahnung wegen Harry Potter und die Kammer des Schreckens. Die anderen Harry Potter Hörbuch Abmahnungen an den anderen Werken sind jedoch im Wesentlichen gleich aufgebaut und enthalten dieselben Forderungen wie bei Harry Potter und die Kammer des Schreckens, weshalb die Aussagen hier entsprechend übernommen werden können.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass über seinen Anschluss das Hörbuch Harry Potter und die Kammer des Schreckens illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Auf der zweiten Seite der Abmahnung wird auf der oberen Seitenhälfte eine Aufstellung der (angeblich) ermittelten Daten gegeben. Nebem dem genauen Titel des Harry Potter und die Kammer des Schreckens Hörbuchs werden der Rechteinhaber Verlagsgruppe Random House GmbH sowie eine IP-Adresse und ein Zeitraum genannt. Der Provider hat nach Ermittlung der IP-Adresse die Daten des Anschlussinhabers herausgegeben, weshalb es nunmehr zu der Abmahnung gekommen ist. Hierfür sollen Sie laut den Ausführungen in der Abmahnungen als Anschlussinhaber verantwortlich sein.

Random House Abmahnung Waldorf Frommer Harry Potter und die Kammer des Schreckens: was wird gefordert?

Wie gesagt macht man Sie als Anschlussinhaber für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Ob der Verstoß durch Sie oder durch Dritte begangen wurde, soll angeblich unbeachtlich sein. Neben einer Unterlassungserklärung wird ein Betrag in Höhe von
€ 806,00

gefordert. Dies soll Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 sowie einen "vergleichsweise niedrig angesetzten" Schadensersatz in Höhe von € 300,00 beinhalten. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung sowie Zahlung dieses Betrages sind die Forderungen aus der Abmahnung an dem Hörbuch Harry Potter und die Kammer des Schreckens abgegolten.

Random House Abmahnung Waldorf Frommer Harry Potter und die Kammer des Schreckens: was tun?

Zunächst sollte unbedingt überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und falls ja, in welcher Höhe. Die Verantwortlichkeit für Dritte, die über Ihren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begehen, wird von der Rechtsprechung (endlich!!!) nicht mehr so unreflektiert und ohne weiteres bejaht, wie dies früher der Fall war und wie dies die Abmahnung offensichtlich suggerieren soll.
Darüber hinaus besteht hier das Risiko weiterer Abmahnungen. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn neben dem Hörbuch Harry Potter und die Kammer des Schreckens auch weitere Werke heruntergeladen werden. Manchmal werden mehrere Urheberrechtsverletzungen an verschiedenen Hörbüchern zu einer Abmahnung zusammengefasst (wobei dann ein deutlich höherer Betrag in der Abmahnung gefordert wird), manchmal folgen die weiteren Abmahnungen dann kostenpflichtig nach einer gewissen Zeit. Dies kann vermieden werden.
Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung und übernehmen Ihre anwaltliche Vertretung!



Eingestellt am 09.07.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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