Unit 4 IP Rechtsanwälte Abmahnung Markenrecht für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Markenrechtliche Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG durch die Kanzlei Unit 4 IP Rechtsanwälte

Unserer Kanzlei wurde vor kurzem eine markenrechtliche Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, ausgesprochen durch die Kanzlei Unit 4 IP Rechtsanwälte zur Bearbeitung vorgelegt. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verfügt als renommierter Hersteller von Sportwagen natürlich über umfassenden Markenschutz. Zum Markenschutz der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zählt nicht nur etwa die Kennzeichnung Porsche, sondern auch zahlreiche Produkt- oder Seriennamen. Da auch immer wieder Plagiate von Porsche-Fahrzeugen angeboten werden, geht die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gegen solche markenrechtlichen Verstöße vor. Die uns vorliegende Abmahnung wurde von der Kanzlei Unit 4 IP Rechtsanwälte augesprochen. Wir wollen die Abmahnung an dieser Stelle darstellen, um Ihnen einen ersten Überblick zu ermöglichen, sollten auch Sie eine solche Abmahnung in Ihren Händen halten. Diese Zeilen können natürlich eine umfassende anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Unit 4 IP Rechtsanwälte Abmahnung für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: um was geht es?

Eine markenrechtliche Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG durch die Kanzlei Unit 4 IP Rechtsanwälte kann viele Facetten des Markenrechts beinhalten. In der hier besprochenen Abmahnung geht es um den Vorwurf, dass unsere Mandantin, eine Autohändlerin, eine sogenannte Porsche-Replika zum Verkauf anbot. Bei einer solchen Replika handelt es sich um kein echtes Auto, sondern um ein nachgemachtes Auto. Auch wenn dies wohl die meisten Personen wissen dürften, sind Replikas von zahlreichen Markenprodukten recht häufig verbreitet und werden meistens im Internet angeboten. Berühmtes Beispiel sind Replikas teurer Rolex- oder Breitling-Uhren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits eindeutig entschieden, dass Replikas regelmäßig auch dann die Markenrechte des Markeninhabers verletzen, wenn das Produkt ausdrücklich als XY-Plagiat bezeichnet wird.

Unit 4 IP Rechtsanwälte Abmahnung für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: was wird gefordert?

Die Kanzlei Unit 4 IP Rechtsanwälte fordert zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Außerdem wird ein Schadensersatzanspruch der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG geltend gemacht. Um den Schadensersatzanspruch berechnen zu können, wird außerdem ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Außerdem werden Ansprüche auf Rückruf sowie auf Vernichtung des Produkts bzw. Entfernung und Entfernung der Kennzeichnungen geltend gemacht.
Darüber hinaus wird auch ein Kostenerstattungsanspruch der durch die Einschaltung der Kanzlei Unit 4 IP Rechtsanwälte geltend gemacht. Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs hängt ebenso wie die Höhe des Schadensersatzes von den Einzelheiten des Falles ab und ist in den einzelnen Abmahnungen oftmals unterschiedlich. In der hier besprochenen Abmahnung setzt die Kanzlei Unit 4 IP Rechtsanwälte einen Gegenstandswert von € 130.000,00 an, was einschließlich Kostenpauschale und Umsatzsteuer einen geltend gemachten Anspruch in Höhe von
2.874,92

bedeutet.

Unit 4 IP Rechtsanwälte Abmahnung für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: was jetzt?

Die in der Abmahnung gesetzte Frist ist meistens recht kurz. Dies bedeutet, dass man als Empfänger einer solchen Abmahnung diese nicht wochenlang liegenlassen kann. Auch wenn die in der Abmahnung gesetzte Frist im Einzelfall als besonders kurz und unangemessen erscheinen mag, muss man auch berücksichtigen, dass in markenrechtlichen Streitigkeiten der Markeninhaber meistens gerichtlichen Eilschutz in Anspruch nimmt, wofür er sich selbst nicht lange Zeit lassen darf. Wird also nach Ausspruch einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben, muss man damit rechnen, dass der Markeninhaber bei einem Landgericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies gilt auch für Unit 4 IP Rechtsanwälte Abmahnungen im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.
Man ist daher gezwungen, sich recht schnell um die Angelegenheit zu kümmern. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben und die Unit 4 IP Rechtsanwälte beantragen für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG eine einstweilige Verfügung oder erheben Klage auf Unterlassung, steigen die ingesamt entstehenden Kosten deutlich an. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben sollte.
Wer eine Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG durch die Unit 4 IP Rechtsanwälte erhalten hat, sollte sich umgehend fachanwaltlichen Rat einholen. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 20.02.2021 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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