U+C Rechtsanwälte: Folgeabmahnung trotz Unterlassungserklärung

Abmahnungen U+C Rechtsanwälte: immer wieder Porno

Die Regensburger Kanzlei U+C Rechtsanwälte ist eine der Kanzleien, die quasi schon von Geburt urheberrechtlicher Abmahnungen an in diesem Geschäft mitmischen. Die U+C Rechtsanwälte haben dabei ihre Auftraggeber fast ausschließlich im Bereich von Porno- bzw. Erotikfilmproduzenten. Demgemäß betreffen auch die Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte diesen Bereich.

U+C Rechtsanwälte: wieso bekomme ich eine Abmahnung?

Werke wie Filme genießen urheberrechtlichen Schutz. Das gilt sogar für Pornofilme, die von den Auftraggebern der Kanzlei U+C Rechtsanwälte hergestellt bzw. vertrieben werden. Das vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) geforderte Schutzniveau ist sehr niedrig angesiedelt. Während es früher einmal angezweifelt wurde, ist heute ganz klar anerkannt, dass auch Pornos durch das Urheberrechtsgesetz geschützt werden. Demzufolge dürfen auch Pornofilme nicht ohne Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers verbreitet werden.
Und genau hier setzen die U+C Rechtsanwälte an. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass über einen bestimmten Internetanschluss aus ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk illegal mittels einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Daher kommt jetzt die Abmahnung der U+C Rechtsanwälte, mit der für den jeweiligen Auftraggeber verschiedene Ansprüche verfolgt werden.

U+C Rechtsanwälte: was wird in der Abmahnung gefordert?

Der Empfänger der Abmahnung soll eine Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber der Kanzlei U+C Rechtsanwälte abgeben sowie einen bestimmten Betrag bezahlen. Meistens wird hier von U+C ein Betrag in Höhe von
€ 650,00

gefordert. Wir haben jedoch auch schon Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte, in denen knapp € 1.300,00 gefordert wurden. Einen Grund für diese Differenzierung habe ich bislang nicht ausmachen können.

U+C Rechtsanwälte: sind die in der Abmahnung verfolgten Ansprüche berechtigt?

In zahlreichen Fällen habe ich so meine Zweifel, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung überhaupt vorgefallen ist, geschweige denn orndungsgemäß ermittelt wurde. Wir haben zahlreiche Mandanten, die mir ernsthaft und glaubhaft versichern, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung klipp und klar ausscheidet. Aus diesem Grunde halte ich zahlreiche U+C Abmahnungen für kritisch.
Außerdem ist der von den U+C Rechtsanwälten geforderte Betrag in zahlreichen Fällen deutlich zu hoch - selbst wenn sich die Abmahnung als berechtigt herausstellen sollte!
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121

U+C Rechtsanwälte: wie soll ich auf die Abmahnung reagieren?

U+C Rechtsanwälte ist die erste Kanzlei, die mir im Zusammenhang mit Folgeabmahnungen aufgefallen war. Leider sind inzwischen auch andere Kanzleien in anderen Bereichen - insbesondere im Bereich Abmahnungen bei Musik - dazu übergegangen, ebenfalls Folgeabmahnungen zu verschicken. Während bei anderen Kanzleien in aller Regel erst einmal der Ausgang des ersten Verfahrnes abgewartet wird, ist der Fall bei den U+C Rechtsanwälten anders. Hier kann nicht vorausgesagt werden, wann die 2. Abmahnung kommt. Manchmal kommen gleich 2 Abmahnungen ganz zu Beginn, manchmal verschicken die U+C Rechtsanwälte erst eine Abmahnung und 2 Wochen später 4 weitere Abmahnungen. Ein System kann ich nicht dahinter erkennen.
Wir sind daher inzwischen dazu übergegangen, in den meisten Fällen eine Unterlassungserklärung gegenüber sämtlichen Auftraggebern der Kanzlei U+C Rechtsanwälte abzugeben. Damit ist sichergestellt, dass keine weiteren berechtigten Abmahnungen von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte ausgesprochen werden können. Schließlich streite ich mich für meine Mandanten lieber einmal mit U+C um € 650,00 als mehrfach.
In den allermeisten Fällen fordern wir darüber hinaus in einem Begleitschreiben zu der von uns modifizierten und auf alle Auftraggeber von U+C Rechtsanwälte erweiterten Unterlassungserklärung erst einmal entsprechende Nachweise. Erst wenn die Kanzlei U+C Rechtsanwälte die von uns geforderten Nachweise vollständig vorgelegt hat, sind wir bereit, über die finanziellen Forderungen der U+C Rechtsanwälte zu reden. Ob und gegebenenfalls welcher Betrag dann an U+C gezahlt wird, steht noch auf einem ganz anderen Stern.

U+C Rechtsanwälte Update: Die Folgeabmahnungen

Wie oben beschrieben wollen wir verhindern, dass unsere Mandanten von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte weitere Abmahnungen erhalten. Daher gehen wir wie besprochen vor und geben für unsere Mandanten eine umfassende Unterlassungserklärung ab, die weiteren Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte vorbeugt. Bislang haben sich die U+C Rechtsanwälte in den von uns vertretenen Fällen daran gehalten und haben an die Mandanten, die von uns vertreten werden, keine weiteren Abmahnungen geschickt. Das können sie ja auch schließlich nicht - zumindest nicht berechtigt.
Diese Woche haben uns jedoch gleich mehrere Mandanen unserer Kanzlei angerufen, für die wir in den letzten Monaten eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten. Trotz jeweils einer umfassenden Unterlassungserklärung kamen wieder Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte.
In einem Fall hatte unsere Mandantin zunächst im Mai 2011 an einem Tag gleich 3 Abmahnungen von U+C Rechtsanwälte erhalten. Jetzt kam eine weitere Abmahnung dieser Kanzlei. In einem anderen Fall hatte der Mandant im März 2011 1 Abmahnung der U+C Rechtsanwälte bekommen, jetzt kamen an einem Tag 3 weitere Abmahnungen. Und ein weiterer Mandant, der ebenfalls bereits eine Abmahnung von U+C erhalten hatte, hat jetzt ebenfalls eine neue Abmahnung der U+C Rechtsanwälte erhalten.
Mit der Abgabe der ersten Unterlassungserklärung, in der auch die jetzigen Auftraggeber der Kanzlei U+C Rechtsanwälte aufgeführt waren, entfiel die Wiederholungsgefahr und damit die Berechtigung für U+C, weitere Abmahnungen auszusprechen.
Wir haben hier jeweils die Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung abgelehnt und die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aufgefordert, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu bestätigen, dass die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen. Ich bin äußerst gespannt, welche Antworten ich von U+C erhalten werde...
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 19.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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