U+C Rechtsanwälte: Abmahnung ohne Ende

Mehrfach-Abmahnungen durch U+C Rechtsanwälte

Über die Abmahntätigkeit der Regensburger Kanzlei U+C Rechtsanwälte wurde in diesem Blog bereits mehrfach berichtet.
Ich habe in den letzten Jahren unzählige Tauschbörsennutzer bzw. Nutzer von Internetanschlüssen vertreten, die eine urheberrechtliche Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. In so gut wie allen Fällen konnte auch bei einer berechtigten Abmahnung eine deutliche Reduzierung des an die Abmahnkanzlei zu zahlenden Betrages erreicht werden.
Zahlreiche Empfänger einer Abmahnung haben die Sorge, dass es nicht bei der einen Abmahnung bleibt, sondern dass weitere Abmahnungen auf sie zukommen. Nach meiner Erfahrung ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, noch eine zweite Abmahnung zu erhalten, von derselben oder auch einer anderen Kanzlei. Wenn man den geforderten Betrag voll zahlt oder eine Unterlassungserklärung unterschreibt, die nicht umfassend genug die Gefahr von Folgeabmahnungen beseitigt, ist eine Folgeabmahnung sogar zu erwarten.
In allen anderen Fällen kann es zwar durchaus einmal zu einer weiteren Abmahnung kommen, dies ist jedoch nicht unbedingt wahrscheinlich.

Die Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte

Etwas anderes gilt bei Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte. Die U+C Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen ausschließlich im Bereich von Erotik- bzw. Pornofilmen. Fast in jeder Abmahnung fordern die U+C Rechtsanwälte neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung einen Betrag in Höhe von € 650,00.
Bei U+C Rechtsanwälte besteht jedoch inzwischen die erhebliche Gefahr, eine weitere Abmahnung zu erhalten. Hier gebe ich exemplarisch einige Beispiele aus meiner beruflichen Praxis der letzten Wochen:

Beispiel 1:

Eine Mandantin von mir erhielt eine Abmahnung von den U+C Rechtsanwälten. Ihr Neffe, der zu Besuch gewesen war, hatte möglicherweise die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen. Meine Mandantin hat im Bekanntenkreis einen Juristen, der ihr (leider!!!) den Tip gegeben hatte, ja nichts zu unterschreiben, sondern den geforderten Betrag zu zahlen. Also überwies die Mandantin den von U+C Rechtsanwälte geforderten Betrag in Höhe von € 650,00 an diese Kanzlei. Bei U+C Rechtsanwälte war die Freude hierüber offenbar groß und man schickte ihr gleich zwei weitere Abmahnungen.
Darauf meldete sich die Mandantin bei mir und wir konnten uns dann bemühen, die Sache möglichst schnell und kostengünstig vom Tisch zu bekommen.

Beispiel 2

Ein Mandant erhielt am 20.11.2010 eine Abmahnung von den U+C Rechtsanwälten. Wir haben vorsorglich eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben und die Kanzlei U+C Rechtsanwälte um Nachweise gebeten. Gezahlt hat mein Mandant an die U+C Rechtsanwälte bislang noch nichts. Die angeforderten Nachweise sind bis heute nicht gekommen.
Dafür hatte mein Mandant eine Woche später eine weitere Abmahnung von U+C Rechtsanwälte im Briefkasten, von einem anderen Auftraggeber. Diesmal haben wir keine Unterlassungserklärung abgegeben und stattdessen vorher die Nachweise angefordert. Auch diese Nachweise wurden bislang nicht erbracht.
Stattdessen erhielt mein Mandant weitere Abmahnungen von den U+C Rechtsanwälten: 2 Abmahnungen im Dezember 2010 und die (vorerst) letzte vorgestern, am 10.01.2011.
Damit haben die U+C Rechtsanwälte an einen einzigen Anschlussinhaber bereits 5 Abmahnungen verschickt. Jedesmal handelte es sich dabei um einen anderen Auftraggeber. Wir haben inzwischen, um weiteren Abmahnungen durch U+C Rechtsanwälte vorzubeugen, eine umfassende Unterlassungserklärung gegenüber sämtlichen derzeit bekannten Auftraggebern der U+C Rechtsanwälte abgegeben.

Beispiel 3

Ein anderer Mandant von mir hatte Mitte Dezember 2010 gleich 2 Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte an einem Tag im Briefkasten, beide Male von verschiedenen Auftraggebern. In der ersten Januarwoche 2011 erhielt er dann eine weitere Abmahnung von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte.

Die Masche der U+C Rechtsanwälte

Neben diesen Fällen könnte ich noch zahlreiche weitere Beispiele bringen. Diese Beispiele verdeutlichen, dass man bei U+C Rechtsanwälte mit großer Schlagzahl immer mehr Abmahnungen produziert. Es soll inzwischen auch Fälle geben, in denen Anschlussinhaber mehrere Abmahnungen von den U+C Rechtsanwälten von ein und demselben Auftraggeber erhalten.
Dies ist auf die Masche der U+C Rechtsanwälte zurückzuführen, in der mitgeschickten Unterlassungserklärung nur jeweils das abgemahnte Werk zu nennen. Dies hat zur Folge, dass die Wiederholungsgefahr nur in Bezug auf dieses eine Werk entfällt. Bezüglich weiterer Werke desselben Auftraggebers entfällt die Wiederholungsgefahr nicht, es droht die erhebliche Gefahr weiterer Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte.

Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung der U+C Rechtsanwälte?

Wichtig ist auf jeden Fall, überhaupt zu reagieren. Wenn Sie die Abmahnung einfach ignorieren, droht ein teures Klageverfahren. In diesem Fall entstehen dann sehr schnell Kosten von einigen Tausend Euro. Genauso teuer kann jedoch die falsche Reaktion sein. In keinem Falle sollte die von U+C Rechtsanwälte mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Von den Folgeabmahnungen durch U+C Rechtsanwälte abgesehen sind diese auch deswegen zu vermeiden, weil sie ein Anerkenntnis in Bezug auf den geforderten Betrag enthalten. Dies wird somit richtig teuer!

Abmahnung U+C Rechtsanwälte: Gleich zum eigenen Anwalt!

Das einzige wirksame Mittel ist daher, nach Erhalt einer Abmahnung der U+C Rechtsanwälte gleich einen eigenen Anwalt einzuschalten. Dieser kann die Ansprüche der Gegenseite - sofern überhaupt eine berechtigte Abmahnung ausgesprochen wurde - auf ein erträgliches Maß reduzieren. Außerdem kann weitergehenden Ansprüchen der U+C Rechtsanwälte und ihrer zahlreichen Auftraggeber vorgebeugt werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung von den U+C Rechtsanwälten erhalten?

Wir vertreten Sie nach Erhalt einer Abmahnung durch die U+C Rechtsanwälte bundesweit. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar, so daß Sie im Ergebnis deutlich weniger zahlen als ohne Einschaltung eines eigenen Anwalts. Sofern Sie sich selbst keinen Anwalt leisten können, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, über die gesetzliche Beratungshilfe den Anwalt aus der Staatskasse bezahlen zu lassen.
Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie in allen Fragen und helfen Ihnen weiter:
Hotline bei U+C Abmahnungen: 06221 3262121


Eingestellt am 12.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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