Teurer Weltuntergang: Erst die Party, dann die Abmahnung - Philip-Nicholas Blank (Palast Sport & Event GmbH) Weltuntergangs-Partys: Kanzlei Alberter und Kollegen

Zahlreiche Gastronomen und Partyveranstalter von neuer Abmahnwelle betroffen: Marke Weltuntergang

Wie wir alle gemerkt haben ist am 21.12.2012 die Welt untergegangen. Zahlreiche Weltuntergangs-Partys haben aus diesem Anlass stattgefunden. Für einige gewiefte Rechteinhaber und Anwälte hat jedoch Ende 2012 doch kein Weltuntergang. Es wurden munter die Copy/Past-Maschine angeworfen und zahlreiche Abmahnungen verschickt. Zahlreiche Veranstalter von Weltuntergangs-Partys hatten Anfang 2013 unerfreuliche Post in ihrem Briefkasten: in Form einer Abmahnung der Kanzlei Kanzlei Alberter und Kollegen aus Hof, ausgesprochen durch Herrn Philip-Nicholas Blank, ebenfalls aus Hof. Leider handelt es sich dabei nicht um einen Neujahrs-Scherz, sondern um puren Ernst. Hier stellen wir Ihnen daher einige Fakten solcher Abmahnungen dar, um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.

Weltungergang-Abmahnung durch Philip-Nicholas Blank: was hat es damit auf sich?

Den Betroffenen wird in der durch die Kanzlei Alberter und Kollegen aus Hof ausgesprochenen Abmahnung vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung zu Lasten von Herrn Philip-Nicholas Blank begangen zu haben. Der Vorwurf lautet darin, durch die Veranstaltung einer sog. Weltuntergangs-Party gegen den Schutz der Marke Weltuntergang verstoßen zu haben. Und gerade diese Marke Weltuntergang beansprucht Philip-Nicholas Blank für sich.

Interview mit Rechtsanwalt Andreas Forsthoff im SWR Fernsehen am 10.01.2013

Am 10.01.2013 wird im Rahmen der Sendung zur Sache Baden-Württemberg um 20:15 Uhr ein Interview mit Rechtsanwalt Andreas Forsthoff zu den Abmahnungen der Marke "Weltuntergang" ausgestrahlt. Nach Ausstrahlung der Sendung werden wir für alle Interessierten, die den Beitrag nicht im Fernsehen anschauen konnten, an dieser Stelle einen Link zu dem Beitrag setzen.

Kann man den Weltuntergang überhaupt als Marke schützen lassen?

Den Weltuntergang als solchen natürlich nicht, anscheinend wohl aber den Begriff Weltuntergang. Eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Marke Weltuntergang liefert jedenfalls folgendes Ergebnis:
111 Registernummer RN 302012011709
210 Aktenzeichen AKZ 3020120117090
540 Wiedergabe der Marke WM Weltuntergang
550 Markenform MF Wortmarke
220 Anmeldetag AT 30.01.2012
151 Tag der Eintragung im Register ET 22.03.2012
730 Inhaber INH Blank, Philip-Nicholas, 95028 Hof, DE
750 Zustellanschrift ZAN Palast Sport & Event GmbH, Alsenberger Str. 27, 95028 Hof
Version der Nizza-Klassifikation NCL10
511 Klasse(n) Nizza KL 43
Aktenzustand AST Marke eingetragen
180 Schutzendedatum VED 31.01.2022
450 Tag der Veröffentlichung VT 27.04.2012
Beginn Widerspruchsfrist BWT 27.04.2012
Ablauf Widerspruchsfrist EWT 27.07.2012
510 Waren- / Dienstleistungsverzeichnis WDV Klasse(n) Nizza 43:
Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen

Der Begriff Weltuntergang ist also als Marke beim DPMA für Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen eingetragen und genießt daher erst einmal markenrechtlichen Schutz. Angemeldet ist die Marke auf Philip-Nicholas Blank aus Hof, als Zustellanschrift ist die Palast Sport & Event GmbH angegeben.

Weltuntergang-Abmahnung: was wird gefordert?

Wie bei anderen markenrechtlichen Abmahnungen auch werden Sie zur sofortigen Unterlassung, Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung aufgefordert. Konkret geht es neben der Unterlassungserklärung gegenüber Philip-Nicholas Blank um folgende Forderungen:
€ 1.000,00 Schadensersatz

zuzüglich
€ 850,00 Rechtsanwaltskosten

Hiermit sollen alle geltend gemachten Ansprüche von Herrn Philip-Nicholas Blank einschließlich der der Kanzlei Alberter und Kollegen zu erstattenden Anwaltskosten aus der vorgeworfenen Markenrechtsverletzung an der Marke Weltuntergang abgegolten sein.

Weltuntergang-Abmahnung: was ist davon zu halten?

Wie gesagt ist die Marke Weltuntergang erst einmal eingetragen. Wer eine Weltuntergangs-Party durchgeführt hat und danach ebenso eine Abmahnung von Herrn Philip-Nicholas Blank hat, muss aufpassen, dass hier nicht immense Kosten entstehen. Im Markenrecht fangen die Streitwerte bei € 50.000,00 an und wenn der Unterlassungsanspruch bei Gericht landet, beträgt das Kostenrisiko bereits in der ersten Instanz rund € 7.000,00.
Die Kanzlei Kanzlei Alberter und Kollegen könnte, wenn überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, vor Gericht ziehen und eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Chancen, das eine einstweilige Verfügung erst einmal erlassen wird, ist bei einer eingetragenen Marke naturgemäß sehr hoch. Dagegen müsste man sich dann zur Wehr setzen.
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass wir die Eintragungsfähigkeit der Marke Weltuntergang stark bezweifeln. Ein Antrag auf Löschung der Marke Weltuntergang, der bereits durch einen Kollegen gestellt wurde, hat daher gute Aussichten auf Erfolg. Freilich kann sich ein solches Löschungsverfahren über mehrere Jahre hinziehen und bis dahin ist die Marke eingetragen.
Eine andere Frage ist die markenmäßige Benutzung. Wer eine Weltuntergangs-Party durchführt und hierfür wirbt, der will wohl kaum einen Hinweis auf die Herkunft eines bestimmten Produktes oder einer Dienstleistung geben, sondern der will wohl lediglich auf ein bestimmtes Motto einer Party hinweisen. Damit würde es sich dann allerdings gerade nicht um eine markenmäßige Verwendung, sondern um eine rein beschreibende Benutzung handeln. Eine Markenverletzung würde also - selbst bei Nichtlöschung der Marke Weltuntergangs ausscheiden.
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte sich auf jeden Fall eigener anwaltlicher Hilfe bedienen, um adäquat hierauf reagieren zu können.



Eingestellt am 08.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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