Schulenberg und Schenk MIG Film GmbH Filesharing Klage abgewiesen nach Abmahnung und Mahnbescheid

Klageabweisung einer Schulenberg und Schenk Klage durch das AG Frankenthal

Mit Urteil vom 18.09.2014 hat das Amtsgericht Frankenthal eine Klage der Kanzlei Schulenberg und Schenk im Auftrag der MIG Film GmbH abgewiesen und der MIG Film GmbH die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Das Urteil ist aus mehreren Gründen zu beachten: Zum einen ist das Amtsgericht Frankenthal für urheberrechtliche Streitigkeiten und damit auch für Klagen wegen Filesharing für den gesamten Bereich der Landgerichtsbezirke Frankenthal, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken zuständig ist und damit für weite Teile der gesamten Pfalz. Oft kommt es zwar vor, dass Klagen bei den Amtsgerichten in Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken oder auch Pirmasens eingereicht werden bzw. dass diese Gerichte in einem Mahnbescheid angegeben sind. Diese Gerichte sind jedoch aufgrund einer Zuständigkeitsskonzentration in Rheinland-Pfalz nicht zuständig und verweisen den Rechtsstreit auf Antrag an das zuständige Amtsgericht Frankenthal. Die Rechtsprechung des Amtsgericht Frankenthal ist somit wichtig für jeden verklagten Internetnutzer, der in einem der Landgerichtsbezirke Frankenthal, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken lebt.
In dem entschiedenen Fall wohnte der Anschlussinhaber alleine in seiner Wohnung. Dieser Umstand erschwert regelmäßig die Rechtsverteidigung. Das Amtsgericht Frankenthal hat dennoch die Klage der MIG Film GmbH durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk abgewiesen. Wir wollen Ihnen daher an dieser Stelle das Urteil einmal näher darstellen.

Schulenberg und Schenk Klage abgewiesen: Der Fall

Der Mandant unserer Kanzlei erhielt im Jahr 2010 eine Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk, weil er angeblich im Jahr 2009 einen urheberrechtlich geschützten Film via Tauschbörse im Internet verbreitet haben soll, an dem die Firma MIG Film GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte haben soll.
Ende des Jahres 2013 erging dann auf Antrag der MIG Film GmbH ein Mahnbescheid gegen den Mandanten. Nachdem hiergegen Widerspruch eingelegt wurde, hat die Kanzlei Schulenberg und Schenk die Klage erweitert und beim Amtsgericht Frankenthal die Forderungen der MIG Film GmbH begründet.
Wir haben im Auftrag des beklagten Internetnutzers Klageabweisung beantragt und diesen Antrag für den Mandanten begründet. Für zahlreiche Mandanten konnten wir bereits in den vergangenen Monaten vor verschiedenen Gerichten in ganz Deutschland eine Klageabweisung erreichen, auch bereits vor dem Amtsgericht Frankenthal. Aufgrund der neueren Rechtsprechung bestehen sehr gute Verteidigungsmöglichkeiten immer dann, wenn mehrere Personen den Anschluss nutzen, vor allem wenn es sich um mehrere volljährige Personen handelt. Hier war die Verteidigung ungleich schwerer, da der Mandant alleine lebt und es somit nicht den berühmten "Alternativtäter" gibt. Dennoch ist das Amtsgericht Frankenthal unserer Argumentation gefolgt und hat die Klage insgesamt abgewiesen.

Schulenberg und Schenk Klage abgewiesen: Das Urteil

Mit Urteil vom 18.09.2014 (AZ.: 3a C 124/14) wurde die Schulenberg und Schenk Klage abgewiesen. Das Amtsgericht Frankenthal hat seine Entscheidung maßgeblich darauf gestützt, dass die eingesetzte Ermittlungssoftware namens Observer ungeeignet sei, Urheberrechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln. Hierbei bezieht sich das Gericht auf Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Oberlandesgerichts Köln. Daher hat sich das Amtsgericht Frankenthal geweigert, einen Sachverständigen zu beauftragen. Außerdem ist das Amtsgericht Frankenthal auch zutreffend davon ausgegangen, dass unser Mandant seinen Anschluss hinreichend gegen Zugriffe von außen geschützt und durch diesen Vortrag seiner sekundären Darlegungslast ausreichend nachgekommen ist.
Ob daneben eine Verjährung eingetreten ist - dies hatten wir vorgetragen und die Einrede der Verjährung erhoben - brauchte das Gericht nicht zu entscheiden, da Ansprüche nach Auffassung des Gerichts ohnehin nicht bestanden.
Hier finden Sie das Urteil im Volltext:
Speichern Öffnen AGFrankenthalUrteil18.09.2014.pdf (745,11 kb)

Schulenberg und Schenk Klage abgewiesen: Was mache ich wenn ich selbst verklagt werde oder einen Mahnbescheid erhalte?

Diese erfreuliche Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal ist kein Einzelfall. Wir haben bereits zahlreiche Urteile für unsere Mandanten erstritten, die von verschiedenen Kanzleien in Frankenthal wegen Filesharing verklagt wurden. Bislang (Stand: 22.09.2014) führten dort alle Verfahren für unsere Mandanten zu einer Klageabweisung, dem jeweiligen Kläger wurden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt und damit muss die Gegenseite auch unsere Anwaltskosten bezahlen. Wir empfinden es natürlich immer als größtmöglichen Erfolg, wenn nicht nur eine Klage gegen Mandanten unserer Kanzlei abgewiesen wird, sonder auch unser Mandant nicht einmal unsere Kosten übernehmen muss.
Freilich muss auch gesagt werden, dass das Landgericht Frankenthal sich nach unserem Kenntnisstand noch nicht abschließend zur Haftung des Anschlussinhabers und auch genauso wenig zur Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit der Software Observer geäußert hat. Das Landgericht Frankenthal ist für die Urteile des Amtsgerichts das zuständige Berufungsgericht, sein Urteil wird daher besonderes Gewicht für zahlreiche Fälle haben. In mehreren der Fälle, in denen wir für unsere Mandanten eine Klageabweisung vor dem Amtsgericht Frankenthal erreichen konnten, hat die Gegenseite zwischenzeitlich Berufung vor dem Landgericht Frankenthal eingelegt. Wir sind zuversichtlich, dass sich auch das Landgericht Frankenthal der aus unserer Sicht zutreffenden Ansicht des Amtsgerichts Frankenthal anschließt und die Berufungen zurückweist. Es bleibt jedenfalls spannend, wir werden weiter berichten.
Sollten auch Sie eine Filesharing-Klage oder einen Mahnbescheid zugestellt bekommen - ob von MIG Film GmbH bzw. der Kanzlei Schulenberg und Schenk oder von anderen Unternehmen bzw. Kanzleien - ist eine Verteidigung gegen die Forderungen in den allermeisten Fällen lohnenswert. Im schlimmsten Fall kann man mit der Gegenseite immer noch einen Vergleich anstreben, der auch im Gerichtsverfahren meistens selbst inklusive Anwalts- und Gerichtskosten noch deutlich günstiger ist als eine widerspruchslose Zahlung der Forderung der Gegenseite. In vielen Fällen sollte jedoch eine vollständige Klageabweisung das Ziel sein.
Erst heute morgen war ich wieder in Frankenthal beim Amtsgericht, wieder einmal ging es gegen die MIG Film GmbH, vertreten durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk. Für die Klägerseite kam niemand. Ich habe daraufhin ein klageabweisendes Versäumnisurteil beantragt, das der Richter auch so erlassen hat. Auch hier wurde die MIG Film GmbH zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt. Die dahinter stehende Taktik der MIG Film GmbH erschließt sich mir nicht ganz. Eine Klagerücknahme wäre für die Gegenseite billiger gewesen. So oder so hat sich die Verteidigung jedenfalls für unseren Mandanten gelohnt, und das ist für uns die Hauptsache.
Wichtig ist jedoch auf jeden Fall, dass die Fristen eingehalten werden. Gerne beraten wir Sie hierzu und übernehmen Ihre Vertretung.


Eingestellt am 22.09.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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