Scharfenberg Hämmerling Jörg Hofmann Abmahnung

Jörg Hofmann Abmahnung durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling

Uns liegt aktuell eine Abmahnung zur Bearbeitung vor, die Jörg Hofmann durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Berlin und Hamburg hat aussprechen lassen. In der Abmahnung geht es um die illegale Verwendung eines Produktphotos über den Kleinaneigenmarkt von Ebay.

Scharfenberg Hämmerling Abmahnung Jörg Hofmann: was ist der Vorwurf?

Dem Empfänger der Abmahnung, der sich an unsere Kanzlei gewandt hat, wird von Seiten des Herrn Jörg Hofmann in der durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling ausgesprochenen Abmahnung vorgeworfen, die Rechte an einem Lichtbild verletzt zu haben. Die alleinigen Verwertungsrechte an den genannten Lichtbild hat Herr Jörg Hofmann.
Rechtlich macht es in der Regel keinen Unterschied, ob man sich ein fremdes Bild absichtlich zu Eigen gemacht hat, indem man dieses ins Internet gestellt hat, obwohl man von der Widerrechtlichkeit wusste, oder ob man davon ausging, man könne das Bild einfach benutzen. Die Rechtsprechung stellt hier nicht unerhebliche Sorgfaltsanforderungen auf.

Scharfenberg Hämmerling Abmahnung Jörg Hofmann: was wird gefordert?

Wie bei jeder Abmahnung werden auch bei Scharfenberg Hämmerling Abmahnungen im Auftrag von Jörg Hofmann die "üblichen" Ansprüche geltend gemacht:
Unterlassung
Schadensersatz
Erstattung der Anwaltskosten

Je nachdem, wie lange das Bild eingestellt war und ob es sich um eines oder mehrere Bilder gehandelt hat, sind unterschiedliche Beträge angemessen.
Was uns bei den aktuell durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling für Herrn Jörg Hofmann ausgesprochenen Abmahnungen auffällt, ist Folgendes:
Bei früheren Abmahnungen dieser Kanzlei für einen anderen Rechteinhaber wurde in der Abmahnung selbst kein konkreter Betrag genannt, vielmehr wurde neben der Unterlassung zunächst Auskunft gefordert. Und nach der Auskunftserteilung wurde dann ein konkreter Betrag genannt. In mehreren unserer Kanzlei zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnungen durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling lag dieser Betrag dann im vierstelligen Euro-Bereich. Diese Beträge halten wir zumindest im Fall privater Bildernutzung für maßlos überzogen!
In der uns nunmehr zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung des Herrn Jörg Hofmann werden folgende Beträge gefordert:
Schadensersatz € 1.395,00
Recherchekosten € 85,00
Rechtsanwaltskosten € 679,10
Gesamtbetrag € 2.159,10

Scharfenberg Hämmerling Abmahnung Jörg Hofmann: was tun?

Eine solche Abmahnung sollte durch einen Fachmann geprüft werden. Aus der Praxis wissen wir, dass beim sog. "Fotoklau" an dem Vorwurf dem Grunde nur selten etwas auszusetzen ist. Allerdings sind die geltend gemachten Ansprüche der Höhe nach nicht selten überzogen. Hier stellt sich vielfach die Frage, ob die finanziellen Forderungen nicht auf einen Bruchteil reduziert werden können, Stichworte Deckelung des Gegenstandswertes sowie aktuelle Rechtsprechung zu den Schadensersatzanrprüchen.
Ganz wichtig ist auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Vorsicht:

Eine Unterlassungserklärung ist den uns bislang vorgelegten Abmahnungen der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling nicht beigefügt. Aus Erfahrung wissen wir, dass dort nicht gezögert wird, nach einer Abmahnung eine einstweilige Verfügung bei einem Gericht zu beantragen, wenn eine (vermeintlich) nicht ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dies kann dann richtig teuer werden.
Daher sollte größtmögliches Augenmerk auf die Formulierung der Unterlassungserklärung gelegt werden!
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben schon unzählige derartige Abmahnungen bearbeitet und zu hohe Forderungen erfolgreich zurückgewiesen.


Eingestellt am 06.10.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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