Sasse & Partner Abmahnung Bootleg Ebay Pink Floyd Music Ltd.

Pink Floyd Music Abmahnung an Bootlegs durch Sasse & Partner

Die Kanzlei Sasse & Partner verschickt wieder einmal Abmahnungen. Diesmal geht es jedoch nicht um Abmahnungen im Bereich Filesharing, sondern im Bereich von Bootlegs. Bootlegs sind nicht vom Künstler bzw. Tonträgerhersteller lizenzierte Tonaufnahmen, wie beispielsweise Mitschnitte von Konzerten. Werden diese Mitschnitte auf Tonträger gebrannt, spricht man von Bootlegs. Der Verkauf von Bootlegs beispielsweise über Ebay ist illegal und kann zu Abmahnungen führen.

Sasse & Partner Abmahnung Pink Floyd Bootlegs bei Ebay: der Fall

Eine Mandantin unserer Kanzlei hatte über Ebay Bootlegs von Pink Floyd verkauft. Diese hatte sie Jahre zuvor einmal geschenkt bekommen. Sie wusste nicht einmal, was Bootlegs sind und stellte die Bootlegs daher unbedarft bei Ebay ein. Nach kurzer Zeit wurde der Artikel durch Ebay entfernt, wenig später kam die Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Pink Floyd Music Ltd. Diese verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Pink Floyd Music Ltd., Auskunft, Herausgabe der Bootlegs sowie Anwaltskosten aus einem Streitwert von € 20.000,00.

Sasse & Partner Abmahnung Pink Floyd Bootlegs bei Ebay: was tun?

Der Verkauf von Bootlegs ist nicht erlaubt, eine hierauf gerichtete Abmahnung ist daher grundsätzlich berechtigt. Es ist daher eine Unterlassungserklärung abzugeben, um nicht eine teure Unterlassungsklage zu riskieren.
Beim privaten Verkauf sind nach meiner Einschätzung die Anwaltskosten jedoch auf € 100,00 begrenzt. Diese Auffassung hat bei der Abmahnung von Bootlegs von Iron Maiden bereits das Amtsgericht Hamburg vertreten. Allerdings wurde dieses Urteil durch das Landgericht Hamburg später aufgehoben. Das Landgericht Hamburg sah keinen einfach gelagerten Fall und verneinte eine Gebührendeckelung nach § 97 a Abs 2 UrhG auf € 100,00. Im entschiedenen Fall wurde jedoch vom Landgericht Hamburg wohl deshalb eine nicht nur unerhebliche Rechtsverletzung angenommen, weil die Tonträger ausdrücklich als "Bootleg" im Angebot bezeichnet worden waren. Das Landgericht Hamburg lehnte aus diesem Grunde die Begrenzung der Kosten für die Abmahnung ab und verurteilte zur Zahlung von Anwaltskosten von (insgesamt) € 859,80. Da sich das Urteil jedoch ausdrücklich auf Bootlegs bezog, die als solche bezeichnet wurden, stellt sich für mich die Frage, ob etwas anderes gilt, wenn die Bootlegs eben nicht als "Bootlegs" in der Artikelbezeichnung beschrieben werden. Zumindest wenn der Ebay-Verkäufer nicht weiß, dass es sich um Bootlegs handelt bzw. wenn er nicht weiß, dass deren Verkauf nicht legal ist, bin ich der Auffassung, dass die Kosten der Abmahnung entsprechend begrenzt sind. Hier besteht jedoch noch eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Eine andere Sache ist der in der Abmahnung ebenfalls mit geltend gemachte Auskunftsanspruch. Dieser ist grundsätzlich ebenfalls zu erfüllen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass ein Auskunftsanspruch der Vorbereitung bzw. Prüfung eines Schadensersatzanspruchs dient. Es könnte daher - je nach Lage des Einzelfalls - zusätzlich zu den Anwaltskosten noch Schadensersatz gefordert werden. Darauf weist auch die Kanzlei Sasse & Partner in der Abmahnung hin.
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Eingestellt am 15.11.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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