Samwer und Kroll Rechtsanwälte und Notar Abmahnung Bildagentur "blickwinkel", Inhaber Dr. Torsten Schröer

Aktuelle Abmahnung der Bildagentur "blickwinkel", Inhaber Dr. Torsten Schröer durch Kanzlei Samwer umd Kroll

Unserer Kanzlei liegt aktuelle eine Abmahnung der Bildagentur "blickwinkel", Inhaber Dr. Torsten Schröer, Eckardtstraße 101, 58453 Witten, vor. Derzeit erfolgen die Abmahnungen der Bildagentur "blickwinkel" durch die Kanzlei Samwer u. Kroll aus Sprockhövel. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Abmahnungen bearbeitet, die unseren Mandanten durch die Kanzlei Samwer und Kroll geschickt worden waren. Der Gegenstand der Abmahnungen ist meistens der gleiche. In allen unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnungen geht es darum, dass eine Urheberrechtsverletzung an einem urheberrechtlich geschützten Lichtbild der Bildagentur "blickwinkel" geltend gemacht wird.

Bildagentur "blickwinkel" Abmahnung Samwer u. Kroll: um was geht es?

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Samwer und Kroll aus Sprockhövel für die Bildagentur "blickwinkel" geht es um ein geschütztes Lichtbild. Die Kanzlei Samwer und Kroll teilt mit, dass die Bildagentur "blickwinkel" auf der Internetseite www.blickwinkel.de ein umfangreiches, mehrere hunderttausend Lichtbildern umfassendes Archiv zur entgeltlichen Vermarktung vorhalte. Es werden zwei Screenshots mit Bildern vorgelegt. Einmal ein Screenshot des Originalbildes der Bildagentur "blickwinkel", einmal ein Screenshot der Homepage des Abgemahnten. Insoweit entspricht die Abmahnung der Kanzlei Samwer und Kroll im Auftrag der Bildagentur "blickwinkel", Inhaber Dr. Torsten Schröer, den Samwer und Kroll Abmahnungen für andere Rechteinhaber, die uns bereits vorliegen.

Bildagentur "blickwinkel", Inhaber Dr. Torsten Schröer Abmahnung Samwer und Kroll: was wird gefordert?

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird von der Kanzlei Samwer und Kroll die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Bildagentur "blickwinkel" gefordert. Das Muster einer Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.
Daneben wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Mit einem solchen Auskunftsanspruch werden üblicherweise Schadensersatzansprüche vorbereitet. Je nachdem wie die Auskunft ausfällt, wird die Höhe des geforderten Schadensersatzes beziffert.
Anwaltskosten werden ebenfalls keine beziffert. Diese werden wohl nach Auskunftserteilung noch gesondert geltend gemacht.
Bei einer uns vorliegenden Bildagentur "blickwinkel" Abmahnung durch die Kanzlei Samwer und Kroll wurden im späteren Verlauf Anwaltskosten in Höhe von
€ 374,90

sowie zusätzlich Schadensersatz in Höhe von
€ 1.240,00

gefodert worden.

Bildagentur "blickwinkel" Abmahnung Samwer und Kroll: was tun?

Zunächst sollte man die Berechtigung der Abmahnung durch einen Spezialisten prüfen lassen. Nicht jede Abmahnung ist begründet. In einer uns vorligenden Abmahnung der Kanzlei Samwer und Kroll beispielsweise hatte die Mandantin bereits im letzten Jahr eine Unterlassungserklärung gegenüber demselben Rechteinhaber abgegeben, damals aufgrund einer Abmahnung einer anderen Kanzlei. Ob die Höhe der finanziellen Forderungen angemessen ist, kann naturgemäß erst dann beurteilt werden, wenn die Forderungen konkret beziffert sind. Die hier exemplarisch beschriebenen Forderungen halten wir jedoch für reichlich überhöht.



Eingestellt am 22.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Samwer und Kroll Rechtsanwälte und Notar Abmahnung Bildagentur "blickwinkel", Inhaber Dr. Torsten Schröer":

Am 22.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,

Ihren Namen lese ich in diesem Zusammenhang zum ersten Mal. Unsere "Abmahnungen" erfolgen immer erst, nachdem wir ein konkretes Angebot einer nachträglichen Bildzizensierung mit ausgewiesener UST gemacht haben - wenn diese Möglichkeit besteht, d.h. falls wir überhaupt eine Antwort auf unsere Emails erhalten. Dieses Angebot liegt immer deutlich unter der Forderung unserer Anwaltskanzlei und kann zusätzlich in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Die Forderung unserer Anwaltskanzlei beträgt exakt die Höhe, die nach dem geltenden Stand und der durch uns beweisbaren zeitlichen und räumlichen Nutzung des betreffenden Bildes im ungünstigsten Fall für uns gerichtlich eintreibbar wäre. Wir mahnen nur illegitime kommerzielle Nutzungen unserer Bilder ab und verhalten uns dabei immer fair, weil wir als Bildagentur beide Seiten der Medaille kennen. Nach Abzug unserer Leistungen an die Fotografen und "Bildauffinder" bleibt uns im Schnitt von einer Schadensersatzzahlung deutlich weniger als den eingebundenen Anwälten, die sich ganz sicherlich nicht zuletzt aus diesem Grund ab und zu die Arbeit machen, solche Seiten hier zu erstellen. Internette Grüße

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