Rechtsanwalt Schröder Abmahnung: Leos Suchanek

Leos Suchanek Abmahnungen durch Rechtsanwalt Schröder aus Kiel

Auch Herr Leos Suchanek aus der Tschechischen Republik lässt nunmehr Abmahnungen an Internetnutzer durch den Kieler Rechtsanwalt Lutz Schröder verschicken. Somit verlängert sich mit Leos Suchanek die Liste der tschechischen Auftraggeber von Rechtsanwalt Lutz Schröder.

Rechtsanwalt Schröder Abmahnung Leos Suchanek: um was geht es?

Wie bei zahlreichen anderen Abmahnungen des Rechtsanwalts Lutz Schröder aus Kiel geht es auch bei Abmahnungen für Herrn Leos Suchanek um Erotikfilme bzw. Pornos. Die im Auftrag von Leos Suchanek durch Rechtsanwalt Schröder abgemahnten Filme haben Namen wie:
Lucy Rose - Double Penetration
Suzie - Feels Like Rain

Rechtsanwalt Schröder Abmahnung Leos Suchanek: Die Forderung

Von dem Empfänger der Abmahnung wird einiges gefordert. Da laut den Angaben in der Abmahnung ein urheberrechtlich geschütztes Werk von Leos Suchanek illegal über eine Tauschbörse verbreitet und hierdurch die Verwertungsrechte von Leos Suchanek verletzt worden sein sollen, verlangt Rechtsanwalt Schröder von dem Empfänger der Abmahnung aufgrund der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungserklärung gebenüber Herrn Leos Suchanek sowie eine Pauschalzahlung von € 750,00.

Rechtsanwalt Schröder Abmahnung Leos Suchanek: was tun?

Vor irgendeiner Reaktion sollte zunächst gründlich geprüft werden, ob die geltend gemachten Anspüche zurecht erhoben werden. Bei Filesharing-Abmahnungen gibt es inzwischen durchaus eine differnzierte Rechtsprechung, die nicht automatisch immer den Abmahnanwälten recht gibt.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 434030


Eingestellt am 28.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Rechtsanwalt Schröder Abmahnung: Leos Suchanek":

Am 15.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Kollege hat heute Post von Herrn Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten, der angeblich einen Herrn Leos Suchanek aus Vranovice vertritt und hat mich um Hilfe gebeten. Er kann zur angegeben Zeit nicht am Rechner gewesen sein, aber sein Sohn. Er soll in einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern einen bestimmten Film zum Downlod angeboten haben. Nun will Herr Schroeder 750,- € und eine Unterlassungsverpflichtungserklärung. Ich hab meinem Kollegen geraten nicht zu zahlen, nichts zu unterschreiben, schriftlich Widerspruch einzulegen und, weil ich mich beim Filesharing nicht auskenne, sich einen Anwalt zu suchen.

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