Rechtsanwalt Sascha Schlösser (Erfurt) Abmahnung Urheberrecht: Gabi Schmidt (s. media) und Peter Kirchhoff - pixelio.de § 13 UrhG

Peter Kirchhoff und Gabi Schmidt Abmahnung durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser

In den letzten Monaten haben wir zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen bearbeitet, die von Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt im Auftrag diverser Mandanten ausgesprochen wurden. In den Abmahnungen geht es um das Unterlassen der nach § 13 UrhG notwendigen Urheberkennzeichnung. Dabei geht es vielfach um Bilder, die über die Plattform pixelio.de bezogen wurden.
Die meisten Betroffenen fallen erst einmal aus allen Wolken, wenn sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Denn sie haben in aller Regel die Nutzungsrechte an dem abgemahnten Bild ganz offiziell über die Plattform pixelio.de erworben. In den Abmahnungen geht es allerdings auch nicht um den Vorwurf der insgesamt unberechtigten Abmahnung eines Bildes, sondern vielmehr lediglich um die fehlende Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG. Wir wollen im Folgenden den Fall am Beispiel einer aktuellen Abmahnung von Frau Gabi Schmidt, handelnd unter dem Namen s. media darstellen. Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser im Auftrag von beispielsweise Peter Kirchhoff sind inhaltlich weitgehend identisch.

Rechtsanwalt Sascha Schlösser Abmahnung Gabi Schmidt: um was geht es?

Ihnen wird in der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil von Frau Gabi Schmidt, handelnd unter der Bezeichnung s. media, vorgeworfen. Bei anderen Auftraggebern von Rechtsanwalt Schlösser, beispielsweise Peter Kirchhoff, lautet der Vorwurf entsprechend.
In der Abmahnung benennt Rechtsanwalt Sascha Schlösser eine bestimmte Internetseite, legt einen Screenshot vor und teilt mit, dass ein bestimmtes Bild von seiner Mandantin Gabi Schmidt hergestellt wurde. Weiter wird ausgeführt, dass das genannte Bild von Gabi Schmidt zeitweise über Agenturen vertrieben wurde, jedoch nicht unter Verzicht auf die Urheberkennzeichnung. Anschließend wird in der Abmahnung auf § 13 UrhG hingewiesen und darauf, dass den Verpflichtungen aus § 13 UrhG durch Sie nicht nachgekommen wurde.

Rechtsanwalt Sascha Schlösser Abmahnung Gabi Schmidt: was wird gefordert?

In der hier beschriebenen Abmahnung zitiert Rechtsanwalt Sascha Schlösser ausführlich ein Urteil des Landgerichts Köln, das einen Gegenstandswert von € 6.000,00 bei einer Urheberrechtsverletzung an einem Bild im Falle einer "privaten" Bildnutzung festsetzte. Das Urteil ist aus dem Jahr 2007 und nach meiner persönlichen Einschätzung überholt. Zwischenzeitlich setzt das Landgericht Köln bei privater Bildernutzung und außergerichtlicher Erledigung keinen Gegenstandswert mehr heran, sondern befürwortet unter gewissen Voraussetzungennach § 97 a Abs. 2 UrhG eine Deckelung der Anwaltskosten für die Abmahnung auf € 100,00.
In der Abmahnung werden jedoch die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 6.000,00 angegeben und sollen
€ 546,69

betragen. Außerdem soll Schadensersatz in Höhe von
€ 800,00

gezahlt werden.
Natürlich wird neben den finanziellen Forderungen auch ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Sie werden daher in der Abmahnung weiter aufgefordert, eine Unterlassungserklärung gegnüber Frau Gabi Schmidt abzugeben.

Rechtsanwalt Sascha Schlösser Abmahnung Gabi Schmidt: was tun?

Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Rechtsanwalt Sascha Schlösser hat daraufhin für seinen jeweiligen Mandanten den Unterlassunganspruch erfolgreih gerichtlich durchgesetzt. Dies war für den erfolglos Abgemahnten mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden.
Es sollte daher auf jeden Fall auf eine solche Abmahnung reagiert werden. Ob die finanziellen Ansprüche bestehen und wenn ja in welcher Höhe, sollte gründlich geprüft werden.
Die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung beinhaltet ein Anerkenntnis und sollte daher in keinem Falle verwendet werden. Falls notwendig sollte daher eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung und helfen Ihnen, unberechtigte oder zu hohe Forderungen abzuwehren.
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Eingestellt am 16.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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