Rainer Munderloh Trimax GmbH Abmahnung Urheberrechtsverletzung

Abmahnungen der Kanzlei Rainer Munderloh (Oldenburg) im Auftrag der Trimax GmbH

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen werden seit geraumer Zeit auch von Rechtsanwalt Rainer Munderloh ausgesprochen. Der Auftraggeber der Kanzlei Rainer Munderloh sind bislang die Trimax GmbH sowie weitere Unternehmen. Ob neben Trimax GmbH auch noch andere Firmen, die sich bislang durch eine andere Kanzlei haben vertreten lassen, Abmahnungen neuerdings über Rainer Munderloh verschicken, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle ein Forum für Betroffene bieten und Ihnen eine erste Einschätzung geben.

Rainer Munderloh Abmahnung Trimax GmbH: Um was geht es?

Die Kanzlei Rainer Munderloh aus Oldenburg zeigt die anwaltliche Vertretung der Trimax GmbH an. In der Abmahnung wird dem abgemahnten Anschlussinhaber vorgeworfen, dass über seinen Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk der RGF Productions Limited illegal verbreitet worden sein soll. Daher werden einige Ansprüche in der Abmahnung erhoben.
Derzeit erfolgen Abmahnungen der Kanzlei Rainer Munderloh für die Firma Trimax GmbH für folgenden Film:
Pornofilm

Rainer Munderloh Abmahnung Trimax GmbH: was wird gefordert?

In der Abmahnung werden von der Kanzlei Rainer Munderloh die einzelnen Ansprüche dargelegt, die im Auftrag der RGF Productions Limited geltend gemacht werden: Unerlassung, Auskunft, Anwaltskosten, Schadensersatz. Die Anwalts- und Schadensersatzansprüche werden mit einem recht hohen Betrag angegeben. Anschließend wird in der Abmahnung von Rainer Munderloh jedoch ein Vergleichsangebot gemacht. Mit Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von pauschal
€ 780,00

sollen sämtliche Ansprüche der Trimax GmbH aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den abgemahnten Pornofilm abgegolten sein.

Rainer Munderloh Abmahnung RGF Productions: was tun?

In vielen Abmahnungen werden oftmals überzogene Forderungen gestellt. Auch die mit der Abmahnung geschickte Unterlassungserklärung ist in vielen Fällen ungünstig. Gerade wenn nicht nur ein Pornofilm, sondern auch noch andere Filme herunter geladen wurden, drohen weitere Abmahnunen.
Gerne beraten wir Sie und sind Ihnen dabei behilflich, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 434030 (Bürozeiten)
06221 3262121 (Notruf)


Eingestellt am 08.04.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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