Rainer Munderloh G & G Media Foto-Film GmbH Abmahnung: Blowjob Casting

Abmahnungen der Kanzlei Rainer Munderloh (Oldenburg) im Auftrag der G & G Media Foto-Film GmbH

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen werden seit geraumer Zeit auch von Rechtsanwalt Rainer Munderloh ausgesprochen. Die Abmahnungen erfolgen dabei im Auftrag diverser Pornohersteller bzw. Vertreibern von Pornofilmen. Neuester Auftraggeber der Kanzlei Rainer Munderloh ist die G & G Media Foto-Film GmbH. Die G & G Media Foto-Film GmbH wurde bislang von einer anderen Kanzlei anwaltlich vertreten. Ob neben der G & G Media Foto-Film GmbH auch noch andere Firmen, die sich bislang durch eine andere Kanzlei haben vertreten lassen, Abmahnungen neuerdings über Rainer Munderloh verschicken, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle ein Forum für Betroffene bieten und Ihnen eine erste Einschätzung geben.

Rainer Munderloh Abmahnung G & G Media Foto-Film GmbH: Um was geht es?

Die Kanzlei Rainer Munderloh aus Oldenburg zeigt die anwaltliche Vertretung der G & G Media Foto-Film GmbH an. In der Abmahnung wird dem abgemahnten Anschlussinhaber vorgeworfen, dass über seinen Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk der G & G Media Foto-Film GmbH illegal verbreitet worden sein soll. Daher werden einige Ansprüche in der Abmahnung erhoben.
Derzeit erfolgen Abmahnungen der Kanzlei Rainer Munderloh für die Firma G & G Media Foto-Film GmbH beispielsweise für folgenden Film:
Blowjob Casting

Rainer Munderloh Abmahnung G & G Media Foto-Film GmbH: was wird gefordert?

In der Abmahnung werden von der Kanzlei Rainer Munderloh die einzelnen Ansprüche dargelegt, die im Auftrag der RGF Productions Limited geltend gemacht werden: Unerlassung, Auskunft, Anwaltskosten, Schadensersatz. Die Anwalts- und Schadensersatzansprüche werden mit einem recht hohen Betrag angegeben. Anschließend wird in der Abmahnung von Rainer Munderloh jedoch ein Vergleichsangebot gemacht. Mit Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von pauschal
€ 780,00

sollen sämtliche Ansprüche der G & G Media Foto-Film GmbH aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den abgemahnten Pornofilm, hier also den Film Blowjob Casting abgegolten sein. In der Abmahnung wird jedoch darauf hingewiesen, dass die "eigentlich" zu zahlenden Beträge viel höher sein sollen. So wird im Fall der Blowjob Casting Abmahnung ein außergerichtlicher Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch in Höhe von insgesamt € 1.653,30 genannt. Es erfolgt dabei eine Aufschlüsselung der unterschiedlichen Foderungen. Wir halten sowohl den Vergleichsbetrag und erst recht die weiteren Beträge selbst für den Fall einer berechtigten Abmahnung für deutlich überzogen.

Rainer Munderloh Abmahnung G & G Media Foto-Film GmbH: was tun?

In vielen Abmahnungen werden oftmals überzogene Forderungen gestellt. Auch die mit der Abmahnung geschickte Unterlassungserklärung ist in vielen Fällen ungünstig. Gerade wenn nicht nur ein Pornofilm, sondern neben dem Film Blowjob Casting auch noch andere Filme herunter geladen wurden, drohen weitere Abmahnunen. Wir erleben es immer wieder, dass Betroffene uns bei einer solchen Abmahnung anrufen und mitteilen, dass zwar über ihren Anschluss mehrere Pornofilme heruntergeladen wurden, dass man aber nicht mehr genau feststellen kann, wie diese heißen. Erschwerend kommt für die Betroffenen hinzu, dass solche Filme in den einschlägigen Tauschbörsen selten unter dem später abgemahnten Filmtitel, hier beispielsweise also Blowjob Casting, aufgeführt sind, sondern ganz andere Dateinamen haben. Neben dem Film Blowjob Casting mahnt die Firma G & G Media Foto-Film GmbH noch weitere Filme ab. Und da die G & G Media Foto-Film GmbH nicht das einzige Unternehmen ist, das über Rechtsanwalt Rainer Munderloh Abmahnungen ausspricht, ist die Gefahr weiterer Abmahnungen ziemlich hoch. Immer wieder kommt es hier zu Folgeabmahnungen.
Wir haben in den letzten Jahren Tausende Betroffene von Filesharing-Abmahnungen erfolgreich vertreten. Dass man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung erfolgreich zur Wehr setzen und den Spieß umdrehen kann, zeigt dieser Fall, den wir auf unserer weiteren Internetseite www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de dargestellt haben:
Unberechtigte Abmahnung Rainer Munderloh: Abmahner muss zahlen
Gerne beraten wir Sie und sind Ihnen dabei behilflich, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 434030 (Bürozeiten)
06221 3262121 (Notruf)


Eingestellt am 11.12.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild