Penthouse Digital Media Productions Inc. Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller - Penthouse´s Hardcore Latinas u.a.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Penthouse Digital Media Productions Inc.

Die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, welche als eine der größten Abmahnkanzleien im Erotikbereich bereits seit längerer Zeit recht aktiv ist, hat wieder einmal einen neuen Auftraggeber hinzugewonnen, die Firma
Penthouse Digital Media Productions Inc.

Die Firma Penthouse Digital Media Productions gehört zur bekannten Penthouse Gruppe und hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Erotik- bzw. Pornofilmen.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Penthouse Digital Media Productions: um was geht es?

Wie gesagt geht es um Erotikfilme. Dem Empfänger der Abmahnung wird von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vorgeworfen, einen urheberrechtlich geschützten Film der Penthouse Digital Media Productions Inc. illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Vielen Tauschbörsennutzern ist leider in der Tat nicht klar, dass sie durch das Herunterladen aufgrund der verwendeten Tauschbörse meistens gleichzeitig den Film zum Download anbieten. Derzeit geht es in den Penthouse Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller insbesondere um folgenden Film:
Penthouse´s Hardcore Latinas

Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass die Firma Penthouse Digital Media Productions neben den Penthouse´s Hardcore Latinas noch zahlreiche weitere Filme im Repertoire hat. Es dürfte daher in Zukunft neben den Penthouse´s Hardcore Latinas noch weitere Abmahnungen geben.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Penthouse Digital Media Productions: was wird gefordert?

Wie in jeder Abmahnung wird auch hier die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Penthouse Digital Media Productions gefordert sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag variiert immer ein wenig, liegt jedoch meistens bei cirka
€ 900,00

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Penthouse Digital Media Productions: was tun?

Das besonders Ärgerliche an derartigen Abmahnungen ist leider, dass eine Abmahnung oft nicht gerne alleine bleibt. Wer sich etwas aus dem Internet lädt, achtet in der Regel nicht darauf, wessen Urheberrechte er möglicherweise gerade verletzt. Daher ist es oft nicht festzustellen, von welchen Rechteinhabern noch Abmahnungen drohen.
Daher gilt es nach Erhalt einer solchen Abmahnung, Folgeabmahnungen vorzubeugen. Denn mit jeder Abmahnung würde die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erneut eine Forderung an Sie stellen. Und dies ist zu vermeiden.
Außerdem halte ich den in der Abmahnung geforderten Betrag meistens für deutlich überzogen. In zahlreichen Fällen ist es unserer Kanzlei gelungen, die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller auf einen Betrag herunterzuhandeln, der deutlich unter dem in der Abmahnung geforderten Betrag liegt und den unsere Mandanten verschmerzen konnten.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 434030 (Bürozeiten)
06221 3262121 (außerhalb der Bürozeiten)


Eingestellt am 12.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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