Neuer Anwalt für Urheberrechtsverletzung und Abmahnung in unserer Kanzlei

Rechtsanwältin Ettinger verstärkt unser Team

Seit vielen Jahren ist unsere Kanzlei im Bereich von Urheberrechtsverletzungen im Internet tätig. Im Bereich des Filesharings verstehen wir uns als Ihr Partner, nachdem Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, vom Erhalt der Abmahnung an bis hin zur Abwehr von unberechtigten Forderungen.
Rechtsanwalt Forsthoff ist schon seit mehreren Jahren als Anwalt im Bereich Urheberrechtsverletzungen tätig. Diese Internetseite wurde letztes Jahr neu gestartet. Seither hat Rechtsanwalt Forsthoff zahlreiche Abgemahnte vertreten.
Zur Philosophie unserer Kanzlei gehört es, unsere Mandanten nicht einfach wie am Fließband "abzufertigen", sondern stets ein offenes Ohr zu haben und auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten einzugehen. Das kostet natürlich Zeit. Und die nehmen wir uns als Anwälte für Urheberrechtsverletzungen. Daher können wir nicht von uns behaupten, schon über 10.000 Abmahnungen bearbeitet zu haben. Wir wollen auch nicht mehrere Hundert Abmahnungen im Monat bearbeiten, da wir befürchten, dass hierunter die Qualität unserer anwaltlichen Arbeit leiden würde.
Wir haben aber in der letzten Zeit einen erheblichen Anstieg an urheberrechtlichen Abmahnungen bearbeitet. Für das entgegengebrachte Vertrauen von immer mehr Mandanten möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Aufgrund der deutlichen Zunahme an Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen haben wir uns entschlossen, einen weiteren Anwalt für Urheberrechtsverletzungen in unsere Kanzlei aufzunehmen: Frau Rechtsanwältin Ettinger verstärkt daher seit April 2011 Herrn Rechtsanwalt Forsthoff bei der Bearbeitung von Mandaten wegen Urheberrechtsverletzungen.
In unserer nunmehr 5 Anwälte umfassenden mittelständischen Anwaltskanzlei sind damit allein 2 Anwälte überwiegend im Bereich der Urheberrechtsverletzungen tätig. Wir konnten bislang noch in allen von uns bearbeiteten Fällen von Urheberrechtsverletzungen den an die Abmahnkanzlei zu zahlenden Betrag erheblich senken. In einigen Fällen musste von unseren Mandanten überhaupt kein Betrag an die Abmahnkanzlei gezahlt werden.
Wir als Anwälte für Urheberrechtsverletzungen können einschätzen, ob der Nachweis der von den Abmahnkanzleien in aller Regel lediglich behaupteten Urheberrechtsverletzung überhaupt erbracht wurde und ob bzw. gegebenenfalls in welcher Höhe überhaupt Anwaltskosten oder Schadensersatz an die Abmahnkanzlei zu zahlen sind.
Für ein erstes Informationsgespräch stehen wir Ihnen kostenlos telfonisch zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür unsere bundesweite
Hotline für Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen: 06221 3262121

Hierdurch entstehen Ihnen noch keine Kosten. Erst wenn Sie uns einen konkreten Auftrag erteilen entstehen Anwaltskosten. Damit Sie von Anfang an eine transparente Übersicht über die zu zahlenden Kosten haben, berechnen wir ein festes Pauschalhonorar, welches wir Ihnen selbstverständlich vor Erteilung des Auftrags mitteilen.
Gerne können Sie uns bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung auch über das folgende Kontaktformular über Ihr Anliegen informieren. Wir rufen Sie dann zurück:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 01.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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