Neue Porno-Abmahnwelle: IPPC Law Gamma Entertainment Inc.

Gamma Entertainment Inc.: Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Entsteht hier ein neuer Stern am inzwischen sehr weiten Abmahnhimmel? Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH scheint ein solcher neuer Stern zu werden. Jedenfalls erfolgten in letzter Zeit mehrere Abmahnungen der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in denen es um Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing ging.
Nach den Angaben auf ihrer Kanzleihomepage berät
die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Firmen sowie Personen, welche in den Geschäftsbereichen Kultur, Entertainment und Sport tätig sind bzw. dies werden wollen.
Der hinter der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stehende Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist unserer Kanzlei seit Jahren als Abmahnanwalt bekannt.

Abmahnung IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: wer sind die Auftraggeber?

Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat derzeit - soweit bekannt - zwei Auftraggeber im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen.
Dabei handelt es sich zunächst um die Firma
MG Premium Ltd.

mit Sitz in Zypern. Ein Firmensitz auf Zypern ist zwar auf den ersten Blick ein wenig ungewöhnlich, dies haben wir jedoch bereits häufiger vor allem bei Pornoabmahnungen erlebt.
Nachdem für diese Firma bereits einige Abmahnungen ausgesprochen wurden, erfolgen nunmehr auch Abmahnungen im Auftrag der
Gamma Entertainment Inc.

Die Gamma Entertainment Inc. hat ihren Sitz in Montreal, Kanada.
Dabei geht es um einen Pornofilm, in manchen Abmahnungen geht es auch um 2 oder mehr Pornofilme.
An diesem Titel hat die Gamma Entertainment Inc. nach den Angaben der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Abmahnung die Urheberrechte.

Abmahnung IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Gamma Entertainment Inc.: was wird mir vorgeworfen?

Abmahnungen sind überwiegend ähnlich aufgebaut. Dies gilt auch für Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Gamma Entertainment Inc.
In der Abmahnung wird Ihenn zunächst vorgeworfen, dass Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Mandantin Gamma Entertainment Inc. der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH illegal über eine Tauschbörse verbreitet haben sollen. Dies soll eine Urheberrechtsverletzung darstellen, für die Sie als Anschlussinhaber verantwortlich seien und aus der sich grundsätzlich verschiedene Ansprüche ergeben sollen: Unterlassung, Auskunft, Erstattung von Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz.
Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert von Ihnen in der Abmahnung daher zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Gamma Entertainment Inc.. Daneben wird ein pauschaler Zahlungsbetrag gefordert, der meistens in folgender Höhe geltend gemacht wird:
€ 962,39

bei der Abmahnung wegen eines einzelnen Pornofilms. Geht es in der Abmahnung gleich um mehrere Pornofilme, werden von der Kanzlei zum Teil deutlich höhere Beträge gefordert.

Abmahnung IPPC Law Gamma Entertainment Inc.: was soll ich tun?

Sofern Sie wirklich für den vorgeworfenen Verstoß verantwortlich sind (dies ist im Einzelfall zu überprüfen), haften Sie auf Unterlassung. Sie haben also eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sie sollten jedoch in keinem Fall die von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierte Unterlassungserklärung verwenden. Denn gerade bei Filesharing Abmahnungen wegen einzelner Musiktitel tauchen besonders gerne Folgeabmahnungen derselben Kanzlei auf. Dann wird eine weitere Unterlassungserklärung in Bezug auf einen anderen Titel sowie eine weitere Zahlung gefordert.
Dies ist auch bei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen möglich. Denn die von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beigefügte Unterlassungserklärung enthält nur den jeweils (dieses Mal!) abgemahnten Titel.
Wichtig ist daher, dass man durch geschickte Formulierung der Unterlassungserklärung diesen weiteren Folgeabmahnungen durch die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Anfang an vorbeugt.
Die geforderten Beträge von € 962,39 halten wir für weit überzogen. Selbst im Fall berechtigter Abmahnungen dürfte in aller Regel ein weitaus geringerer Betrag angemessen sein. Und in zahlreichen Fällen scheidet eine Verpflichtung zur Zahlung ganz aus.
Grundlegende Informationen rund um das Thema Abmahnungen und Filesharing finden Sie in unserem kostenlosen

Gerne sind wir auch Ihnen behilflich, wenn Sie von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Abmahnung erhalten haben.
Unser Ziel: Sie bezahlen nichs an die Abmahnkanzlei
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121


Eingestellt am 28.10.2019 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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