Necrophobic Abmahnung c-Law GbR Savoy Film GmbH

Savoy Film GmbH Abmahnungen durch c-Law GbR aus Hamburg

Die Kanzlei c-Law GbR aus Hamburg spricht Abmahnungen für Urhberrechtsverstöße im Internet aus. Anders als Kanzleien, die ausschließlich Urheberrechtsverletzungen mit einer Abmahnung verfolgen, sind die Anwälte der Kanzlei c-Law GbR aus Hamburg auch im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen aktiv.
Einer der bedeutsamsten Auftraggeber der Kanzlei c-Law GbR im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen wegen Filesharing ist die Firma
Savoy Film GmbH

Das Unternehmen hat die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an diversen Filmen, die überwiegend aus dem Horrorbereich kommen.

c-Law GbR Abmahnung Savoy Film GmbH: was wird abgemahnt?

Derzeit liegt uns eine aktuelle c-Law GbR Abmahnung im Auftrag der Savoy Film GmbH an folgendem Titel zur Prüfung vor:
Necrophobic

Der Film Necrophobic hat in Tauschbörsen auch gelegentlich die Bezeichnung The Death Factory: Bloodletting. Unter dieser Bezeichnung wurde der Film bereits im Jahr 2009 veröffentlicht. Neben dem Film Necrophobic bzw. The Death Factory: Bloodletting erfolgen von der Savoy Film GmbH bzw. c-Law GbR noch an zahlreichen weiteren Filmen Abmahnungen. Die Filme, für die derzeit außerdem noch durch c-Law GbR im Auftrag der Savoy Film GmbH am häufigsten Abmahnungen erfolgen, haben ganz unterschiedliche Namen. Abmahnungen wegen anderer Filme als Necrophobic sind weitgehend identisch aufgebaut und habe ähnliche Forderungen.

c-Law GbR Abmahnung Savoy Film GmbH Necrophobic: was wird gefordert?

Die Kanzlei c-Law GbR fordert in ihren Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Savoy Film GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Im Vergleich zu ähnlichen urheberrechtlichen Abmahnungen wird dabei von der Kanzlei c-Law GbR bzw. der Firma Savoy Film GmbH eine ziemlich hohe Forderung gestellt. Diese Forderung beträgt derzeit in aller Regel stolze
€ 850,00

Mit Zahlung deses Betrages sowie der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollen alle Ansprüche der Savoy Film GmbH aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Necrophobic abgegolten sein.

c-Law GbR Abmahnung Savoy Film GmbH Necrophobic: was tun?

Diese happige Forderung ohne nähere Prüfung zu bezahlen kann natürlich nicht geraten werden. Zunächst ist in einem ersten Schritt zu klären, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war. Dann ist auch eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei sollte jedoch immer eine modifizierte Unterlassungserklärung benutzt werden, die auch weitere Abmahnungen der Firma Savoy Film GmbH einerseits sowie andererseits Abmahnungen weiterer Auftraggeber der Kanzlei c-Law GbR verhindert. Denn der Film Necrophobic ist wie gesagt nur einer von vielen von der Kanzlei c-Law GbR abgemahnten Filmen.
In einem 2. Schritt ist dann zu prüfen, ob der in der Abmahnung geforderte Betrag angemessen ist. Die in derartigen Abmahnungen gestellten Abmahnungen halten wir für regelmäßig weit überzogen.
Nähere Informationen zu urheberrechtlichen Abmahnungen, der Höhe der Forderungen sowie grundlegende Informationen finden Sie in unserem kostenlosen
Necrophobic Abmahnung c-Law GbR Savoy Film GmbH - call-to-action


Eingestellt am 24.07.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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