Mahnbescheid Rechtsanwalt Sebastian Wulf Werl Debcon Inkasso GmbH (Silwa Filmvertrieb AG, Klaus Buttgereit BB Video GmbH, DBM Videovertrieb GmbH, INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH u.a.)

Zahlreiche Mahnbescheide durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf wegen Inkassoforderung Debcon GmbH

Mehrere Mandanten unserer Kanzlei erhalten dieser Zeit Post von diversen Amtsgerichten (Mahnabteilung). In den meisten Fällen hatten die Betroffenen in den letzten Jahren einmal eine Abmahnung bekommen, beispielsweise von den Kanzleien U+C Rechtsanwälte oder Negele Zimmel Greuter Beller im Auftrag der Firmen Silwa Filmvertrieb AG, Klaus Buttgereit BB Video GmbH, DBM Videovertrieb GmbH bzw. INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH. In den meisten Fällen wurde eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, die Zahlung der finanziellen Forderungen jedoch zurückgewiesen. Nach meist recht länger Zeit - die meisten Betroffenen hatten die Abmahnungen längst vergessen - kamen dann zunächst Inkassoschreiben der Debcon GmbH. Wenn die Schreiben der Debcon GmbH ignoriert wurden, hat sich in manchen Fällen noch zunächst außergerichtlich gemeldet und die anwaltliche Vertretung der Firmen Silwa Filmvertrieb AG, Klaus Buttgereit BB Video GmbH, DBM Videovertrieb GmbH bzw. INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH angezeigt. Wenn hierauf keine Zahlung erfolgte, kam es dann oftmals zu den Mahnbescheiden.

Rechtsanwalt Sebastian Wulf Mahnbescheid nach Inkasso Debcon GmbH: was wird gefordert?

Ursprünglich war von der abmahnenden Kanzlei ein Vergleichsbetrag zwischen zumeist € 650,00 und € 900,00 gefordert worden. In den Mahnbescheiden von Rechtsanwalt Sebastian Wulf nach Inkassoschreiben der Debcon GmbH werden dann zum Teil deutlich höhere Beträge gefordert. Diese betragen zumeist zwischen
€ 893,22

und
€ 3.774,35

Damit liegt ein deutlicher Aufschlag im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen vor. Allerdings sind in manchen der Mahnbescheide auch die Forderungen aus mehreren Abmahnungen zusammen gefasst. So ganz nachvollziehen können wir das System von Rechtsanwalt Sebastian Wulf, der Debcon GmbH bzw. den Rechteinhabern Silwa Filmvertrieb AG, Klaus Buttgereit BB Video GmbH, DBM Videovertrieb GmbH bzw. INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH jedoch nicht.

Rechtsanwalt Sebastian Wulf Mahnbescheid nach Inkasso Debcon GmbH: was ist zu tun?

Wie gesagt sind die Beträge im Vergleich zu den Forderungen aus der ursprünglichen Abmahnung nach oben gegangen, zum Teil deutlich. Zum Teil werden von Rechtsanwalt Sebastian Wulf sogar dann nochmals höhere Forderungen gestellt als noch von der Debcon GmbH. Die Verfahrenskosten für den Mahnbescheid kommen natürlich noch dazu.
Hierzu ist anzumerken, dass sich die abmahnenden Kanzleien bzw. die "Geldeintreiber Rechtsanwalt Sebastian Wulf bzw. Debcon GmbH aufgrund des unlängst verabschiedeten Gesetes gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht mehr nach dem sog. fliegenden Gerichtsstand ein Gericht ihrer Wahl aussuchen können, sondern zukünftig Privatpersonen in den meisten Fällen nur noch an ihrem Wohnort verklagen können. Die Wahl eines besonders strengen Gerichtes scheidet demnach (endlich!!!) aus. Und die meisten Gerichte dürften den den nächsten Monaten, nachdem sie sich endlich einmal mit dem Urheberrecht beschäftigen, sicherlich maßvollere Beträge annehmen als die bislang zumeist angerufenen Gerichte in München bzw. Hamburg.
Immer gilt es natürlich zunächst dem Grunde nach zu prüfen, ob die Abmahnung und damit die Forderung an sich überhaupt berechtigt ist. Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn auch Sie einen Mahnbescheid von Rechtsanwalt Sebastian Wulf oder der Debcon GmbH im Auftrag der Firmen Silwa Filmvertrieb AG, Klaus Buttgereit BB Video GmbH, DBM Videovertrieb GmbH bzw. INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH oder ähnlicher Unternehmen bekommen haben. Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrungen aus mehreren Tausend Abmahnfällen.



Eingestellt am 07.11.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

2 Kommentare zum Artikel "Mahnbescheid Rechtsanwalt Sebastian Wulf Werl Debcon Inkasso GmbH (Silwa Filmvertrieb AG, Klaus Buttgereit BB Video GmbH, DBM Videovertrieb GmbH, INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH u.a.)":

Am 21.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
hallo hab hab zu dieser inkasso firma mal ne frage ob im internet gelesen wenn man nicht zahlen sollte und sich stur stellt das die auch sogenate geldeintreiber schicken wo die leute gleich an der haustür zahlen sollen und wenn sie das nicht machen wird ihn mit schägen gedroht hatte den schriftlich meine EV mitgeteilt nur das intresiert die nicht kann mir was pasieren oder muss ich angst um meine famiele haben heutzutage kann man ja alles im netz rausfinden und ich will nicht das meine famile da mit reingezogen wird wenn die kommen sollten
Am 21.08.2014 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Von diesen Methoden habe ich bei der Firma Debcon nocht nichts gehört und es würde mich auch sehr wundern, wenn die Debcon auf diese Weise vorgehen würde! Man kann zu den Debcon Forderungen stehen wie man will - wir wehren diese Forderungen in aller Regel für unsere Mandanten erfolgreich ab - aber mafiaähnliche Methoden kann man der Debcon bestimmt nicht vorwerfen.

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,2 bei 6 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild