Lutz Schröder Abmahnung: Pavel Pekarik: Put In A Vice On The Stairs

Lutz Schröder (Kiel) Abmahnungen jetzt auch für Pavel Pekarik

Nachdem die Auftraggeber des Kieler Rechtsanwalts Lutz Schröder im Bereich Filesharing Abmahnungen zunächst ganz überwiegend aus Großbritannien stammten, hat Rechtsanwalt Lutz Schröder in letzter Zeit einige Mandanten aus dem Ostblock hinzugewinnen können. Die Pornoindustrie, für die Rechtsanwalt Lutz Schröder die Abmahnungen verschickt, hat ihre Standorte zunehmend in die Tschechische Republik verlegt. Erst vorletzte Woche hatten wir berichtet über

Inzwischen ist ein weiterer tschechischer Auftraggeber von Lutz Schröder hinzugekommen:
Pavel Pekarik

Dieser Pavel Pekarik stammt aus Pohorelice aus der Tschechischen Republik. Offenbar gibt es inzwischen gute Verbindungen zwischen Kiel und der Tschechei.

Lutz Schröder Abmahnung Pavel Pekarik: um was geht es?

Erotikfilmchen der Art, um die es in den Abmahnungen geht, sind schnell und - vor allem in der Tschechei - vergleichsweise billig produziert. Uns ist nicht bekannt, welche Filme insgesamt von Pavel Pekarik hergestellt wurden bzw. vertrieben werden. Derzeit geht es bei den von Lutz Schröder im Auftrag von Pavel Pekarik verschickten Abmahnungen um folgenden Film:
Put In A Vice On The Stairs

Wir sind gespannt, für welche Filme von Pavel Pekarik zukünftig Abmahnungen ausgesprochen werden.

Lutz Schröder Abmahnung Pavel Pekarik: was wrid gefordert?

Wie bei nahezu jeder urheberrechtlichen Abmahnung soll eine Unterlassungserklärung abgegeben und ein bestimmter Betrag gezahlt werden. Hier soll die Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Pavel Pekarik abgegeben werden. Der in der Abmahnung geforderte Betrag beträgt
€ 750,00.

Dies ist inzwischen der "Standardbetrag", der von dem Kieler Rechtsanwalt Lutz Schröder in quasi jeder Filesharing Abmahnung gefordert wird.

Lutz Schröder Abmahnung Pavel Pekarik: was tun?

Wie gesagt sind derlei Filmchen schnell produziert und es gibt sie wie Sand im Meer - auch im Internet! Die Erfahrung zeigt, dass jemand, der sich einen Film heruntergeladen hat, häufig noch mehrere Filme heruntergeladen hat. Und damit über die Tauschbörse auch zum Download angeboten und hiermit verbreitet hat. Auch wenn der Anschlussinhaber selbst es nicht war - in diesem Fall kommen ein Verstoß durch Haushaltsangehörige, durch Nutzer des WLAN, ein Ermittlungsfehler oder eine fehlerhafte Auskunft des Providers in Betracht - ist dies zu beachten. In vielen Fällen kommt eine Abmahnung nicht allein! Wichtig ist daher unbedingt, weiteren Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schröder vorzubeugen. Dies gelingt durch entsprechende Formulierung der modifizierten Unterlassungserklärung. Im Übrigen halten wir den in der Abmahnung geforderten Betrag von € 750,00 selbst bei einer im Grundsatz berechtigten Abmahnung nicht für angemessen.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 19.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Lutz Schröder Abmahnung: Pavel Pekarik: Put In A Vice On The Stairs":

Am 04.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo!!!

Auch mein Sohn hat eine Abmahnung von der Kanzlei Schröder bekommen und zwar im Auftrag von diesem Pavel PEKARIK.

Der Film mit dem Titel "Double D Wooden Vice" sollte angeblich herunter geladen und gleichzeitig verbreitet worden sein. Aber zu diesem Zeitpunkt war dieser Internetanschluss seit einem Mont bereits gekündigt und seit einem halben Jahr wohnte mein Sohn nicht mehr an der von Schröder angeschriebenen Adresse. Mein Sohn solle 750 EURO bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, was er nicht tat und sich einen Anwalt nahm. Dieser riet ihm, eine modifizierte Erklärung abzugeben und 100 EURO an den Schröder zu zahlen. Dann wäre alles erledigt. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass der richterliche Beschluss ein pauschaler Beschluss ist, der kopiert wird und mit den Abmahnungen verschickt wird und nicht einzelfallbezogen ist. Auch die Vorwürfe sind mit rechtlichen Fehlern behaftet.

Der von mir genannte Film ist im Internet gar nicht zu finden. Man kann ihn auch nicht als DVD kaufen.

Durch die Beweisumkehr entsprechend dem Gesetz, das einzig allein nur der Entlastung von Staatsanwälten und Gerichten dient muss mein Sohn nun beweisen, dass der Anschluss nicht mehr bestand und auch die dynamische IP-Adresse mit Zeitstempel nicht zum Anschluss führte. Beweismittel, wie IP-Protokolle und Logging-Protokolle wurden ihm vorenthalten. Ich nehme an, dass es gar keine Beweissicherung gibt, da im richterlichen Beschluss steht, "aufgrund einer eidesstattlichen Erklärung" wurde die Mitteilung der IP-Adresse mit Zeitstempel als Beweismittel anerkannt,ohne dass sie je ein Staatsanwalt oder Richter zu Gesicht bekommen muss.

Das bedeutet, dass die Betroffenen, wie mein Sohn, keinerlei Chance haben, das Gegenteil zu beweisen. Ich habe für ihn bei seinem Provider um Auskunft ersucht. Mal sehen,ob ich überhaupt eine Auskunft bekomme.

Lasst Euch nicht unterkriegen.... l. G. LL

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