Lampmann Haberkamm Rosenbaum Abmahnung Timespeed GmbH: Produktfotos und Ebay-Bewertungen

Timespeed GmbH Abmahnung durch Lampmann Haberkamm Rosenbaum

Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum vor. Die Kanzlei hieß bis vor kurzem noch Lampmann Behn Rosenbaum. Die Abmahnung wird im Auftrag der Timespeed GmbH ausgesprochen. In bisherigen Timespeed GmbH Abmahnungen der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum (damals noch unter dem bisherigen Kanzleinamen) ging es nach unserem Kenntnisstand vor allem um Produktfotos. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es - und dies ist für uns neu - um eine Bewertung bei Ebay. Wir wollen diese Abmahnung daher an dieser Stelle erläutern.
Informationen über Lammann Haberkamm Rosenbaum Abmahnungen für die Timespeed GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen (Produktilder etc.) erhalten Sie hier:

Lampmann Haberkamm Rosenbaum Abmahnung Timespeed GmbH: um was geht es?

In der uns vorliegenden Abmahnung war folgender Fall vorangegangen: Unser Mandant kaufte bei Ebay von der Timespeed GmbH (Ebay-Name: speed-of-time) eine Uhr. Nach Angaben unseres Mandanten war die Uhr defekt, was er durch einen Juwelier überprüfen ließ. Er schickte eine Mail an die Timespeed GmbH, die ihn bat, die Uhr zurückzusenden. Dies tat er und bat Timespeed, ihm eine neue, funktionierende Uhr zu senden. Daraufhin wartete er knapp 2 Wochen. Als er immer noch keine Antwort von der Timespeed GmbH erhalten hatte, schrieb er erneut eine Email. Timespeed antwortete ihm daraufhin, die Uhr sei beim Uhrmacher zum Batteriewechsel. Nach gut einer weiteren Woche hatte er die Uhr noch immer nicht erhalten und auch keine weitere Rückmeldung von der Timespeed GmbH erhalten. Hierauf gab er eine negative Bewertung bei Ebay ab und schrieb in die Bewertung:
Katastrophe kaputte Uhr geliefert. eigenes Rückporto. keine Antwort. Unglaublich

Diese Bewertung war daraufhin im Bewertungsprofil des Anbieters speed-of-time (der Timespeed GmbH) zu sehen. Der Mandant erhielt nunmehr deswegen eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum für die Timespeed GmbH.

Lammpann Haberkamm Rosenbaum Abmahnung Timespeed GmbH: was wird gefordert?

Die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum wirft dem Mandanten hier eine unwahre Tatsachenbehauptung vor. Aufgrund des Umstandes, dass die Timespeed dem Mandanten am 14.02.2012 und am 29.02.2012 eine Email schickte, soll die Behauptung "keine Antwort" in der Ebay-Bewertung falsch gewesen sein. Hierin soll ein unerlaubter Eingiff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Timespeed GmbH liegen. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Beseitigung des Kommentars sowie auf zukünftige Unterlassung. Der Mandant wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiter soll er - ausgehend von einem Gegenstandswert von € 10.000,00 - eine 1,5 fache Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale, insgesamt also
€ 749,00

bezahlen.

Lampmann Haberkamm Rosenbaum Abmahnung Timespeed GmbH: was tun?

Grundsätzlich sollte wie bei jeder Abmahnung auch hier geprüft werden, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Hier ist zu prüfen, ob die Tatsachenbehauptung "keine Antwort" tatsächlich zutreffend ist oder nicht. Zwar hatte die Timespeed GmbH auf die Emails des Mandanten geantwortet. Allerdings war die 2. Email vom 29.02.2012 für den Mandanten vollkommen belanglos. Schließlich wollte er eine Neulieferung haben. Die Aussage, die Uhr sei beim Uhrmacher zum Batteriewechsel, konnte meinen Mandanten daher nicht zufrieden stellen. Jetzt kommt es darauf an, ob hierin bereits eine unwahre Tatsachenbehauptung liegt.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann auf keinen Fall zur Verwendung empfohlen werden. Diese enthält neben der Verpflichtung zur Unterlassung auch Anerkenntnisse bezüglich der Erstattung von € 749,00 Rechtsverfolgungskosten sowie (unbeziffert!) Schadensersatz. Eine Schadensersatzverpflichtung sollte ganz bestimmt nicht anerkannt werden, genauso wenig wie die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten.
Einen Gegenstandswert von € 10.000,00 für Ebay-Bewertungen halte ich für reichlich überzogen, ebenso wie die angesetzte 1,5 fache Geschäftsgebühr.
Abmahnung erhalten?
Gerne helfen wir auch Ihnen!
Hilfe vom Anwalt: 06221 434030


Eingestellt am 27.03.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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