KSM GmbH Abmahnung Forum Schulenberg & Schenk 2013: Underground Hitman

Schulenberg & Schenk Abmahnung für die KSM GmbH in Bezug auf den Film Underground Hitman

Unsere Kanzlei vertritt nunmehr seit einigen Jahren Internetnutzer, denen eine Urheberrechtsverletzung über ihren Anschluss vorgeworfen wird. In diesem Blog bieten wir Betroffenen einen Informationsaustausch. Immer wieder ändert sich im Bereich Abmahnungen etwas. Einmal entstehen neue Abmahnkanzleien, dann wiederum lassen sich bekannte Abmahnfirmen durch eine andere Abmahnkanzlei als früher vertreten. Das ist wohl der Lauf der Dinge, führt aber immer wieder zu kleineren Besonderheiten, die man beachten muss.
Wir haben in diesem Forum bereits berichtet, dass zahlreiche Fälle der KSM GmbH von einer solchen Änderung betroffen sind. Während Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt erfolgt waren, bekamen Betroffene, die sich gegen eine Zahlung der zum Teil horrenden Forderungen entschieden hatten, zunächst von der Inkassofirma Condor Post und später von einer Rechtsanwaltskanzlei Rudolph, die zum Teil die Forderungen per Mahnbescheid weiter verfolgt hat. Dies betraf jedoch soweit uns bekannt nur "Altfälle" aus den Jahren 2009 und 2010.
Nunmehr ist bei der KSM GmbH eine weitere Änderung eingetreten: Aktuelle KSM GmbH Abmahnungen im Jahr 2013 erfolgen nicht mehr durch die Kanzlei BaumgartenBrandt, sondern von der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk. Auch die Kanzlei Schulenberg & Schenk kennen wir bereits seit längerer Zeit von zahlreichen Abmahnungen im Auftrag diverser Rechteinhaber. Der Wechsel der Anwaltskanzlei führt wiederum zu zum Teil abweichenden Forderungen in der Abmahnung. In diesem Forum wollen wir Ihnen daher aktuelle Schulenberg & Schenk Abmahnungen für die KSM GmbH am Beispiel des Films Underground Hitman darstellen.

Schulenberg & Schenk KSM GmbH Abmahnung Forum 2013: um was geht es?

Ihnen wird vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung an einem bestimmten Film vorgefallen sein soll. Leittragender soll die KSM GmbH sein, da die KSM GmbH die Verwertungsrechte an dem Film hat und hierdurch schwerer vermarkten könne als ohne illegale Downloads. In unserem Beispielsfall geht es um den Film
Underground Hitman

Neben Underground Hitman hat die KSM GmbH natürlich noch die Verwertungsrechte an dutzenden weiteren Filmen. Somit ist die hier dargestellte Underground Hitman Abmahnung rein exemplarisch für andere KSM GmbH Abmahnungen wegen anderer Filme.

Schulenberg & Schenk KSM GmbH Abmahnung Forum 2013: was wird gefordert?

Wie bei zahlreichen anderen Schulenberg & Schenk Abmahnungen wird auch bei KSM GmbH Abmahnungen in Bezug auf den Film Underground Hitman - genauso wie bei anderen Filmen - ein stolzer Pauschalbetrag in Höhe von
€ 1.298,00

gefordert. Dieser Betrag ist nicht erst seit dem Jahr 2013 neu, sondern wird von dieser Kanzlei bei zahlreichen Abmahnungen gefordert.
Daneben sollen Sie eine Unterlassungsserkärung gegenüber der KSM GmbH abgeben. Hiermit sollen alle Ansprüche aus der Ihnen bezüglich des Films Underground Hitman vorgeworfenen Verletzung des Urheberrechts abgegolten sein.

Schulenberg & Schenk KSM GmbH Abmahnung Forum 2013: was tun?

Der geforderte Betrag ist äußerst hoch. Freilich ist nicht zu leugnen, dass es zahlreiche Gerichte gibt, die bei einer nachgewiesenen Urheberrechtsverletzung derartige Beträge zusprechen. Daher sollte man die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Umgekehrt kann jedoch bei der richtigen Strategie eine erhebliche Milderung herbeigeführt werden. So kann man den geforderten Betrag, wenn richtig vorgegangen wird, auf einen deutlich geringeren Betrag reduzieren. Dabei sollte man sich jedoch eines erfahrenen Anwalts bedienen, der täglich mit derartigen Fällen zu tun hat. Dieser kann dann auch verhindern, dass Sie von der Kanzlei Schulenberg & Schenk weitere Abmahnungen bekommen, ob für die KSM GmbH oder andere Rechteinhaber. Denn wie gesagt werden neben dem Film Underground Hitman zahlreiche weitere Filme von der Kanzlei Schulenberg & Schenk abgemahnt. und jedesmal werden weitere € 1.298,00 gefordert. Wenn Sie also wollen, dass das Jahr 2013 für Sie nicht unnötig teuer wird, sollten Sie gleich bei der ersten Abmahnung die Weichen richtig stellen, dass es nicht zu weiteren Abmahnungen kommt.



Eingestellt am 07.03.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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