IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung wegen Pornofilmen für die MG Premium Ltd.

MG Premium Ltd.: Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Entsteht hier ein neuer Stern am inzwischen sehr weiten Abmahnhimmel? Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH scheint ein solcher neuer Stern zu werden. Jedenfalls erfolgten in letzter Zeit mehrere Abmahnungen der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in denen es um Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing ging.
Nach den Angaben auf ihrer Kanzleihomepage berät
die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Firmen sowie Personen, welche in den Geschäftsbereichen Kultur, Entertainment und Sport tätig sind bzw. dies werden wollen.
Der hinter der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stehende Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist unserer Kanzlei seit Jahren als Abmahnanwalt bekannt.

Abmahnung IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: wer sind die Auftraggeber?

Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat derzeit - soweit bekannt - einen Auftraggeber im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen.
Dabei handelt es sich um die Firma
MG Premium Ltd.

mit Sitz in Zypern. Ein Firmensitz auf Zypern ist zwar auf den ersten Blick ein wenig ungewöhnlich, dies haben wir jedoch bereits häufiger vor allem bei Pornoabmahnungen erlebt.
Dabei geht es um einen Pornofilm, beispielsweise mit dem Namen
The Perfect Applican

An diesem Titel hat die MG Premium Ltd. nach den Angaben der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Abmahnung die Urheberrechte.

Abmahnung IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH MG Premium Ltd.: was wird mir vorgeworfen?

Abmahnungen sind überwiegend ähnlich aufgebaut. Dies gilt auch für Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd.
In der Abmahnung wird Ihenn zunächst vorgeworfen, dass Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk des jeweiligen Auftraggegers der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH illegal über eine Tauschbörse verbreitet haben sollen. Dies soll eine Urheberrechtsverletzung darstellen, für die Sie als Anschlussinhaber gerade stehen und aus der sich grundsätzlich verschiedene Ansprüche ergeben sollen: Unterlassung, Auskunft, Erstattung von Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz.
Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert von Ihnen in der Abmahnung daher zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der MG Premium Ltd.. Daneben wird ein pauschaler Zahlungsbetrag gefordert, der meistens in folgender Höhe geltend gemacht wird:
€ 747,10

bei der Abmahnung wegen eines einzelnen Pornofilms. Geht es in der Abmahnung gleich um mehrere Pornofilme, werden von der Kanzlei zum Teil deutlich höhere Beträge gefordert.

Abmahnung IPPC Law MG Premium Ltd.: was soll ich tun?

Sofern Sie wirklich für den vorgeworfenen Verstoß verantwortlich sind (dies ist im Einzelfall zu überprüfen), haften Sie auf Unterlassung. Sie haben also eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sie sollten jedoch in keinem Fall die von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierte Unterlassungserklärung verwenden. Denn gerade bei Filesharing Abmahnungen wegen einzelner Musiktitel tauchen besonders gerne Folgeabmahnungen derselben Kanzlei auf. Dann wird eine weitere Unterlassungserklärung in Bezug auf einen anderen Titel sowie eine weitere Zahlung gefordert.
Dies ist auch bei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen möglich. Denn die von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beigefügte Unterlassungserklärung enthält nur den jeweils (dieses Mal!) abgemahnten Titel.
Wichtig ist daher, dass man durch geschickte Formulierung der Unterlassungserklärung diesen weiteren Folgeabmahnungen durch die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Anfang an vorbeugt.
Die geforderten Beträge von € 747,10 halten wir für weit überzogen. Selbst im Fall berechtigter Abmahnungen dürfte in aller Regel ein weitaus geringerer Betrag angemessen sein. Und in zahlreichen Fällen scheidet eine Verpflichtung zur Zahlung ganz aus.
Grundlegende Informationen rund um das Thema Abmahnungen und Filesharing finden Sie in unserem kostenlosen

Gerne sind wir auch Ihnen behilflich, wenn Sie von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Abmahnung erhalten haben.
Unser Ziel: Sie bezahlen nichs an die Abmahnkanzlei
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121


Eingestellt am 26.04.2018 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild