Huber Medien GmbH München Abmahnung durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh Oldenburg: Kartenmaterial

Rechtsanwalt Rainer Munderloh Abmahnungen jetzt auch für die Huber Medien GmbH

Ein Mandant legte mir heute eine Abmahnung von Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg vor. Wir haben bereits etliche Filesharing-Abmahnungen von Rechtsanwalt Rainer Munderloh für abgemahnte Internetnutzer bearbeitet und zunächst dachte ich auch in diesem Fall hieran. Bei Vorlage der Abmahnung war jedoch klar, dass es sich nicht um eine Tauschbörsennutzung handelt, sondern um das unerlaubte Verwenden von Kartenmaterial. Mandantin ist die Huber Medien GmbH aus München. Die meinem Mandanten zugestellte Abmahnung erfolgte - anders als sonst üblich per Post, Email oder Fax - per Gerichtsvollzieher - unüblich, jedoch nicht unzulässig, aber ein wenig aufwendig. Die mir vorgelegte Abmahnung will ich an dieser Stelle einmal näher besprechen.

Rechtsanwalt Rainer Munderloh Abmahnung Huber Medien GmbH: um was geht es?

Dem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, Kartenmaterial der Huber Medien GmbH ohne deren Einwilligung im Internet verwendet zu haben. Ein unerlaubtes Verwenden von Kartenmaterial im Internet stellt jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar. Und gegen diese geht die Huber Medien GmbH im Wege der Abmahnung vor. Hierzu bedient sie sich anwaltlicher Hilfe durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg.
Auch wenn es Kartenmaterial im Internet häufig kostenlos gibt, ist es nicht zulässig, ohne Zustimmung des Rechteinhabers solches Kartenmaterial zu verwenden. Kartenmaterial ist auch ohne weiteres schutzfähig im Sinne des Urheberrechts. Voraussetzung ist nur, dass ein geringes Maß an Schöpfung vorliegt. Auch wenn bei Erstellung einer Karte die örtlichen Gegebenheiten vorgegeben sind, wird durch die graphische Gestaltung in aller Regel die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, weshalb dann Kartenmaterial den urheberrechtlichen Schutz genießt.

Rechtsanwalt Rainer Munderloh Abmahnung Huber Medien GmbH: was wird gefordert?

In der durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh ausgesprochenen Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Außerdem sollen Sie Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung erstatten sowie Schadensersatz leisten. In der hier besprochenen Abmahnung werden folgende Beträge gefordert:
Lizenzgebühr € 204,30
Verletzerzuschlag unterbliebene Quellenangabe € 102,15
Dienstleistungsvergütung für die Feststellung der Urheberrechtsverletzung € 95,00
Rechtsanwaltskosten € 612,80
Gesamtbetrag € 1.014,25

Die Rechtsanwaltkosten in der hier beschriebenen Abmahnung errechnen sich aus einem Gegenstandswert von insgesamt € 7.806,45.
Alternativ bietet man auch den Abschluss eines Lizenzvertrages an, sofern ein Betrag in Höhe von € 912,10 gezahlt wird (Lizenzgebühr und Aufwendungsersatz). Dann verzichtet die Huber Medien GmbH auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Rainer Munderloh Abmahnung Huber Medien GmbH: was tun?

Eine solche Abmahnung sollte man auf jeden Fall ernst nehmen. Möglicherweise um dies zu erreichen wurde die Abmahnung in dem hier beschriebenen Fall via Gerichtsvollzieher zugestellt, verbunden mit einer Postübergabeurkunde. Auch die Zustellung per Gerichtsvollzieher bedeutet natürlich nicht, dass auch die einzelnen Forderungen jeweils berechtigt wären. Hier sollte die Abmahnung gründlich durch einen erfahrenen und auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.
In der hier besprochenen Abmahnung halte ich die finanziellen Forderungen aus verschiedenen Gründen für maßlos übersetzt. Ich habe daher meinem Mandanten davon abgeraten, die vollen Kosten zu bezahlen. Eine Unterlassungserklärung ist jedoch abzugeben. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist jedoch viel zu weit gefasst und enthält auch Positionen, die - aus Sicht des Abgemahnten - nichts in einer Unterlassungserklärung zu suchen haben. Die Huber Medien GmbH hat auch keinen Anspruch darauf, die von Herrn Rechtsanwalt Rainer Munderloh erstellte Unterlassungserklärung zu erhalten. Wir erstellen daher in solchen Fällen eine eigens erstellte Unterlassungserklärung, die wirksam und ausreichend ist, jedoch nicht über das Notwendige hinausgeht.
Sofern Sie auch eine Huber Medien GmbH Abmahnung durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir haben Erfahrungen mit unzähligen ähnlichen Abmahnungen und stehen Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite.


Eingestellt am 11.05.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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2 Kommentare zum Artikel "Huber Medien GmbH München Abmahnung durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh Oldenburg: Kartenmaterial":

Am 03.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
"Dienstleistungsvergütung für die Feststellung der Urheberrechtsverletzung" macht ja imho deutlich, dass routinemäßige Abmahnungen das Geschäft darstellen.

Was mich interessieren würde: Muss der Abgemahnte das zahlen? Er hat die Dienstleistung ja nicht in Auftrag gegeben. Der Rechteinhaber hätte ja auch selbst suchen können. Scheint mir ein Versuch, die Kosten in die Höhe zu treiben, nachdem Anwaltskosten ja irgendwo gedeckelt sind?

Am 05.10.2015 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Wenn der Rechteinhaber ein externes Dienstleistungsunternehmen beauftragt und dieses Unternehmen die Urheberrechtsverletzung ermittelt, kann der Rechteinhaber eine Kostenerstattung hierfür verlangen, solange sich der Betrag im angemessenen Rahmen bewegt.

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