Holger Dölle Abmahnung durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst

Abmahnung Wettbewerbsrecht und Urheberrecht Rechtsanwalt Jochen Jüngst für Holger Dölle (chucks.me)

Aktuell wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung von Herrn Holger Dölle vorgelegt, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst. Holger Dölle ist Inhaber der Seite chucks.me und betreibt unter chucks.me einen Onlineshop. Dort bietet er Schuhe und weitere Artikel der Marke Converse an.
Mit der uns vorliegenden Abmahnung von Holger Dölle richtet sich dieser gegen einen Internetnutzer, der über Ebay ein Paar Schuhe der Marke Converse anbot.

Holger Dölle Abmahnung Rechtsanwalt Jochen Jüngst: was ist der Vorwurf?

Unserem Mandanten in dem hier dargestellten Fall wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Foto nicht selbst erstellt, sondern ein Foto genommen zu haben, an dem Holger Dölle die Nutzungsrechte hat, da dieser das Foto selbst erstellt hat. Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung werden zunächst urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht.
Außerdem wird unserem Mandaten in der ausgesprochenen Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Jochen Jüngst mitgeteilt, er sei in einem Umfang bei Ebay als Verkäufer tätig, der auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lasse. Da unser Mandant als Privatverkäufer bei Ebay angemeldet ist und auch davon ausging, lediglich im privaten Umfang tätig zu sein, hat er folgerichtig nicht die Vorgaben beachtet, die im Gegensatz zu Privatpersonen an gewerbliche Ebayverkäufer gestellt werden (Impressum, Widerrufsbelehrung, Einräumung von Gewährleistungsrechten). Herr Holger Dölle macht vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Jochen Jüngst daher auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend.

Holger Dölle Abmahnung Rechtsanwalt Jochen Jüngst: was wird gefordert?

Von Herrn Rechtsanwalt Jochen Jüngst wird für Holger Dölle wie bei solchen Abmahnungen üblich zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, mit der sich der abgemahnte Ebaynutzer verpflichten soll, das Bild nicht weiter ohne Einwilligung von Herrn Holger Dölle öffentlich zugänglich zu machen und außerdem bestimmte wettbewerbsrechtliche Vorgaben (Impressum, Widerrufsbelehrung, Gewährleistungsansprüche) einzuhalten. Daneben werden Schadensersatz und Anwaltskosten gefordert. Diese sind jedoch in der uns vorliegenden Abmahnung noch nicht beziffert, insofern wird in der Abmahnung auf ein noch zu erfolgendes gesondertes Schreiben verwiesen.

Holger Dölle Abmahnung Rechtsanwalt Jochen Jüngst: was tun?

In vielen solcher Fälle liegt tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vor, die von dem Rechteinhaber auch ohne weiteres nachgewiesen werden kann. Bei den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen muss zunächst in jedem Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine Tätigkeit vorliegt, die es rechtfertigt, den Ebay-Nutzer als gewerblich einzustufen. Die Grenzen sind hier fließend, die Gerichte sind immer wieder mit diesen Fragen beschäftigt.
Eine andere Frage ist die Höhe der Forderungen. Wenn tatsächlich keine rein private Tätigkeit mehr vorliegt, sind auch aufgrund der Urheberrechtsverletzung sowohl bei den Anwaltskosten als auch beim Schadensersatz höhere Beträge als bei Privatpersonen zu bezahlen.
Wer eine solche Unterlassungserklärung unterschreibt bindet sich hieran und ist danach in seiner Betätigungsfreiheit im Internet erheblich eingeschränkt. Eine derartige Abmahnung sollte daher in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt überprüft werden, der einem auch die weiteren Möglichkeiten aufzeigt.
Gerne können wir Sie beratem und vertreten, wenn auch Sie eine Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt Jochen Jüngst im Auftrag von Holger Dölle erhalten haben.

Update Juli 2017

Unserer Kanzlei werden immer wieder Abmahnungen der Kanzlei von Rechtsanwalt Jochen Jüngst im Auftrag von Holger Dölle zur Bearbeitung vorgelegt. In den meisten der unserer Kanzlei vorgelegten Holger Dölle Abmahnungen durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst geht es ausschließlich um wettbewerbsrechtliche Ansprüche. In einigen der Abmahnungen werden jedoch daneben auch urheberrechtliche Ansprüche wegen der unerlaubten Verwendung von Produktfotos geltend gemacht.


Eingestellt am 29.09.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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