Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte Bootleg Abmahnung Masters 2000 Inc. Mötley Crüe

Masters 2000 Inc. Abmahnung an Bootlegs durch Gutsch & Schlegel

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel verschickt wieder einmal Abmahnungen. Diesmal geht es jedoch nicht um Abmahnungen im Bereich Filesharing, sondern im Bereich von Bootlegs. Bootlegs sind nicht vom Künstler bzw. Tonträgerhersteller lizenzierte Tonaufnahmen, wie beispielsweise Mitschnitte von Konzerten. Werden diese Mitschnitte auf Tonträger gebrannt, spricht man von Bootlegs. Der Verkauf von Bootlegs beispielsweise über Ebay ist illegal und kann zu Abmahnungen führen.

Gutsch & Schlegel Abmahnung Masters 2000 Inc. Bootlegs bei Ebay: der Fall

Ein Mandant unserer Kanzlei hatte über Ebay eine Bootleg-CD von Mötley Crüe verkauft. Diese hatte er anscheinend Jahre zuvor einmal erworben. Er wusste nicht einmal, was Bootlegs sind und stellte die Bootleg-CD daher unbedarft bei Ebay ein. Nach kurzer Zeit wurde der Artikel durch Ebay entfernt, wenig später kam die Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel im Auftrag der Masters 2000 Inc. Diese verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Masters 2000 Inc., Auskunft, Herausgabe der Bootleg-CD sowie Anwaltskosten aus einem bestimmten Streitwert.

Gutsch & Schlegel Abmahnung Masters 2000 Inc. Bootlegs bei Ebay: was tun?

Der Verkauf von Bootlegs ist nicht erlaubt, eine hierauf gerichtete Abmahnung ist daher grundsätzlich berechtigt, sofern die Rechteinhaberschaft durch den Abmahner auch nachgewiesen wird (was außergerichtlich jedoch nicht erforderlich ist). Es ist daher eine Unterlassungserklärung abzugeben, um nicht eine teure Unterlassungsklage zu riskieren.
Beim privaten Verkauf sind nach unserer Einschätzung die Anwaltskosten auf einen bestimmten, vom Gesetzgeber als Maximalbetrag genannten Gegenstandswert begrenzt. Die Höhe der Anwaltskosten und des Schadensersatzes bei Bootleg-Abmahnungen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das Amtsgericht Köln beispielsweise hat in eimem im Jahr 2015 entschiedenen Fall die Abmahnkosten auf unter € 50,00 festgesetzt und Schadensersatzansprüche ganz abgewiesen. Hier besteht jedoch noch eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Eine andere Sache ist der in der Abmahnung ebenfalls mit geltend gemachte Vernichtungsanspruch. Dieser ist grundsätzlich ebenfalls zu erfüllen. Andernfalls droht die gerichtliche Geltendmachung des Vernichtungsanspruchs.
Wer eine Bootleg-Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel erhalten hat, wie beispielsweise im Auftrag der Masters 2000 Inc. an einer Bootleg-CD von Mötley Crüe, sollte die geforderten Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durch einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen lassen.


Eingestellt am 21.10.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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