Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) Abzocke mit Branchenbucheinträgen Verdacht auf Betrug

Vorsicht Falle: Gewerbeauskunft-Zentrale Abzocke durch dubiose Schreiben

Zahlreiche Gewerbetreibende erhalten dieser Tage wieder Post von der sog. Gewerbeauskunft Zentrale. Hinter dieser Bezeichnung steht die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf.

Vorsicht Falle!

Die Gewerbeauskunft Zentrale verschickt Schreiben, die so ähnlich aufgemacht sind wie behördliche Schreiben. Dies ist ganz offenbar Absicht, denn die Gewerbeauskunft Zentrale versucht nach meiner Einschätzung wie eine öffentliche Stelle zu wirken, um nicht das Misstrauen des Empfängers zu erwecken. Im Briefkopf steht groß "Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge."
In einem sog. Eintragungsformular fordert die Gewerbeauskunft Zentrale dazu auf, die bereits vorausgefüllten Einträge auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und ggf. zu ergänzen und das Formular dann unterzeichnet an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurückzusenden.
Hier wird offenbar bewusst der Anschein erweckt, dass bereits eine Eintragung erfolgt ist und alles seine Richtigkeit hat. Tatsächlich steht im Kleingedruckten der Hinweis, dass hierdurch ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Eintragung in einem Branchenbuch im Internet zustande kommen soll. Der Preis für einen 2 Jahres Vertrag soll monatlich € 39,85 zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Bei 2jähriger Vertraugslaufzeit ergibt das die stolze Summe von € 1.138,12. Eine nennenswerte Gegenleistung der Gewerbeauskunft Zentrale bzw. der GWE GmbH wird hierfür nach meiner Einschätzung nicht erbracht.

Der aktuelle Fall

Ein Mandant von mir (Kfz-Händler) erhielt von der Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) ein solches Formular zugeschickt. Er hatte sich nach der Trennung von einem Geschäftspartner gerade geschäftlich neu aufgestellt und auch eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Diese Mitarbeiterin dachte sich nichts dabei und schickte das ausgefüllte Formular unterschrieben an die Gewerbeauskunft Zentrale bzw. die angegebene Adresse der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurück. Kurz darauf kam die Rechnung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, datiert auf den 28.09.2010, wieder mit dem Briefkopf der Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese hat zum Gegenstand eine Eintragung unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der Rechnungsbetrag beträgt € 569,06 inklusive Umsatzsteuer. Es wurde hier eine extrem kurze Zahlungsfrist genannt (bis 08.10.2010).
Weiter teilt die Gewerbeauskunft Zentrale mit, dass bei Ablauf der Zahlungsfrist die zwangweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung erfolgen werde. Auch dieser Hinweis ist extrem dubios und deutet darauf hin, dass die Gewerbeauskunft Zentrale an einer ernsthaften Geschäftsbeziehung überhaupt nicht interessiert ist. Am 12.10.2010 kam dann eine Mahnung, in der von der Gewerbeauskunft Zentrale der Rechnungsbetrag in Höhe von € 569,06 zuzüglich € 5,00 Mahngebühren verlangt wurden. Also doch eine Mahnung, nachdem zuvor in der Rechnung mitgeteilt wurde, der Rechnungsbetrag würde ohne vorherige Mahnung "zwangsweise" beigetrieben, wobei nicht klar ist, was genau die Gewerbeauskunft Zentrale mit "zwangsweise" (Klage, Mahnbescheid, Inkasso Moskau?!?) meint.
Mein Mandant hat leider den Betrag nach Erhalt der Mahnung überwiesen, um sich weiteren Ärger zu ersparen. Erst anschließend hat er mich informiert. Ich fordere nunmehr die Gewerbeauskunft Zentrale bzw. die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Rückzahlung auf. Sofern die Gewerbeauskunft Zentrale - wovon ich ausgehe - nicht freiwillig die Rückzahlunt leistet, werde ich Klage gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH erheben. In diesem Blog werde ich weiter berichten.

Haben auch Sie ein Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale erhalten?

Wenden Sie sich nicht selbst dorthin! Unterschreiben Sie nichts und überweisen Sie keinen Cent! Die geltend gemachten Ansprüche der Gewerbeauskunft Zentrale dürften gerichtlich nicht durchsetzbar sein.
Wenden Sie sich nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung an meine Kanzlei oder benutzen Sie auch gerne die untenstehende Kommentar-Funktion dieses Blog.


Schreiben Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten? Wir helfen Ihnen gerne zu einem fairen Pauschalhonorar, unberechtigte Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale abzuwehren.
Telefon 06221 434030

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Eingestellt am 04.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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54 Kommentare zum Artikel "Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) Abzocke mit Branchenbucheinträgen Verdacht auf Betrug":

Am 25.11.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Die Gewerbeauskunft-Zentrale hat auf mein Schreiben nicht reagiert. Ich habe noch etwas zugewartet und heute einen Mahnbescheid gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale beantragt. Ich bin gespannt, ob und wenn ja sich die Gewerbeauskunft-Zentrale dagegen wehrt.

Ich werde weiter berichten!

Bis dahin
Ihr RA Andreas Forsthoff

Am 05.03.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update 05.03.2011
Gegen den Mahnbescheid hat die Gewerbeauskunft-Zentrale am 05.12.2010 Widerspruch eingelegt. Der Rechtsstreit wurde daher auf unseren Antrag an das Prozeßgericht verwiesen. Dort habe ich den Rückzahlungsanspruch meines Mandanten gegenüber der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformations GmbH) begründet und beantragt, diese zur Rückzahlung des geleisteten Betrages in Höhe von € 569,09 zuzüglich Zinsen sowie zur Erstattung meiner Anwaltskosten zu verurteilen.
Hierauf hatte ich eigentlich eine Klageerwiderung erwartet und war schon sehr gespannt. Doch offenbar ist die Gewerbeauskunft-Zentrale eingeknickt!!! Am 17.02.2011 erhielt ich ein Fax der Anwälte der Gewerbeauskunft-Zentrale, in der ein Vergleich vorgeschlagen wurde. Üblicherweise hat ein Vergleich zum Inhalt, dass beide Parteien nachgeben und sich irgendwo in der Mitte treffen. Doch nicht hier: Die Gewerbeauskunft-Zentrale schlug vor, dass sie den Gesamtbetrag (also € 569,09 zuzüglich Anwaltskosten jeweils zuzüglich Zinsen) bezahlt und auch die Kosten des Klageverfahrens trägt. Ich war überrascht, mein Mandant war sehr zufrieden.
Nach meinem Dafürhalten wollte die Gewerbeauskunft-Zentrale mit dem Vergleich erreichen, dass es kein für sie negatives Urteil gibt, welches dann veröffentlicht werden könnte. Anders kann ich mir diesen Vergleich, der einem Anerkenntnis entspricht, nicht erklären. Mir zeigt dieses Vorgehen, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale wohl selbst nicht daran glaubt, dass ihre geltend gemachten Ansprüche zu Recht bestehen.

Bearbeitet am 05.03.2011 von

Am 27.04.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update 27.04.2011
Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen die Gewerbeauskunft-Zentrale Rechnungen und Mahnungen verschickt. Die Masche ist immer dieselbe: erst das Eintragungsformular, dann die Rechnung und anschließend die Mahnung. Wenn auch darauf keine Reaktion kommt, wird eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, derzeit die Kanzlei Burkhard Joepchen aus Köln. Ob die Kanzlei Joepchen noch lange "am Ball" sein wird, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit ist es bei der Gewerbeauskunft-Zentrale zu mehreren Anwaltswechseln gekommen.
Nach wie vor wurde keiner meiner Mandanten von der Gewerbeauskunft-Zentrale auf Zahlung verklagt. In einigen der Fälle kam auf mein Schreiben, mit dem sämtliche Ansprüche zurückgewiesen wurden, keine Reaktion der Gewerbeauskunft-Zentrale. In anderen Fällen bot man eine reduzierte Zahlung für ein Jahr von knapp € 400,00 an. Diesen "Vergleich" haben wir natürlich abgelehnt.
Ich möchte diese Zwischenbilanz dazu nutzen, einen weiteren rechtlichen Aspekt anzusprechen, der neben dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung eine Rolle spielt: das Wettbewerbsrecht.
Nach § 3 I UWG sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Nach § 3 II UWG sind bestimmte geschäftliche Handlungen stets unzulässig, ohne dass eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird. Dies ist die sogenannte Schwarze Liste im UWG, die 30 Geschäftspraktiken aufführt, die immer unzulässig sind.
Nach Nr. 22 der Schwarzen Liste ist stets unzulässig die Übermittlung von Werbematerial unter Beifügung einer Zahlungsaufforderung, wenn damit der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Ware oder Dienstleistung sei bereits bestellt.
Wenn ich mir die Erfassungsbögen der Gewerbeauskunft-Zentrale ansehe, muss ich sehr stark an Nr. 22 der Schwarzen Liste denken. Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass das Verhalten der Gewerbeauskunft-Zentrale unter die Vorschrift fällt und somit wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.
Eine andere Frage ist dann freilig, ob Verträge, die aufgrund einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen geschäftlichen Handlung abgeschlossen wurden, ungültig sind. Auch hierfür sprechen jedoch gute Gründe.
Am 05.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe nun das zweite Schreiben von GWE bekommen, obwohl ich auf das erste garnicht geantwortet habe. Der zweifelhafte Inhalt war mir sofort aufgefallen. Das Zweite ist in der Form einer Mahnung verfasst: "Schreiben ist Ihnen schon am ..." bla bla bla. Ich fühle mich nun belästigt. Immerhin besteht jedes Mal die Gefahr, dass ein Mitarbeiter das Kleingedruckte übersieht und versehentlich unterschreibt. Nun überlege ich, ob es Sinn macht, die Unterlassung zu fordern. Ich werde aber vorerst noch abwarten.
Am 11.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe sogar in meiner Funktion als 1. Vorsitzende eines Kirchenchores zwei Schreiben der GWE bekommen, die ich natürlich nicht beantwortet habe. Ich bin mal gespannt, wie lange ich noch belästigt werde.
Am 13.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Anscheinend hat die Gewerbeauskunft-Zentrale ein Auge auf Vereine oder Chöre geworfen. In meiner Funktion als Chorleiter eines Jugendchores wurde ich ebenfalls angeschrieben. Allerdings scheinen die Quellen der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht die aktuellsten zu sein, denn mein Jugendchor wurde bereits vor mehreren Jahren aufgelöst. Im Internet treten wir seit dem auch nicht mehr auf.
Am 16.05.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Heute erhielt ich in einem der Fälle, in denen ich die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale zurückgewiesen habe, ein interessantes Schreiben der Kanzlei Burkhard Joepchen, der als Inkasso-Anwalt die angeblichen Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale einzutreiben versucht. Ich hatte Herrn Rechtsanwalt Joepchen in dieser Angelegenheit am 17.03.2011 angeschrieben und mitgeteilt, dass ich sämtliche Ansprüche der Gewerbeauskunft-Zentrale für unbegründet halte und meiner Mandantin daher keinerlei Zahlung empfehlen werde. Auch habe ich darauf hingewiesen, dass ich das Verhalten der Gewerbeauskunft-Zentrale für einen Betrug halte. Darauf kam heute das folgende Schreiben, das insoweit interessant ist, als dass es überhaupt nichts aussagt:

War dieses Schreiben von Rechtsanwalt Joepchen etwa an seine Mandantin, die Gewerbeauskunft-Zentrale gerichtet um dieser mitzuteilen, dass keine Zahlungen erfolgen werden, und ist dann nur versehentlich an mich verschickt worden? Oder will man mir einfach nur mitteilen, dass ich nicht(s) zahlen will?!? Da wäre ich jetzt nicht von alleine darauf gekommen, nachdem ich mein letztes Schreiben an Rechtsanwalt Joepchen nochmals durchgelesen habe. Ich wundere mich immer mehr über diese Gewerbeauskunft-Zentrale!!!

Bearbeitet am 16.05.2011 von

Am 20.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Wir haben ebenfalls am 10.06.2011 eine rechnung über 569,06 € erhalten und zuvor ein Schreiben mit der Bitte um Inforationsergänzung. Nun benötigen wir dringend Hilfe um diesen Betrügern die Stirn zu bieten.
Am 05.07.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Vor einigen Tagen erhielt ich in einer von unserer Kanzlei bearbeiteten Forderungsangelegenheit ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese hatte bislang in einigen Fällen Abschriften von Urteilen vorgelegt, mit denen anderen Branchenbuch-Verlagen bei einer Kostenklage Recht gegeben wurde. Dies war soweit nicht außergwewöhnlich, schließlich arbeitet nicht jeder Branchenbuch-Verlag mit denselben Methoden wie die Gewerbeauskunft-Zentrale. Nunmehr legt die Gewerbeauskunft-Zentrale jedoch ein Urteil des Amtsgerichts Köln bei. Das Gericht sah in dem Verhalten der Gewerbeauskunft-Zentrale weder einen Betrug noch eine unseriöse Abzocke, sondern ging von einem wirksamen Vertragsschluss aus. Es verurteilte somit den Beklagten zur Zahlung von € 569,09 an die Gewerbeauskunft-Zentrale.
Wie sich der dortige Beklagte gegen die Klage der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr gesetzt hat, kann ich nicht beurteilen. Ich gehe jedoch nach wie vor davon aus, dass ein wirksamer Vertrag nicht zustande kommt, wenn die Gewerbeauskunft-Zentrale ein Eintragungsformular verschickt und dann zum Teil richtig Druck ausübt, um die angesprochenen Gewerbetreibenden zur Unterschrift zu bewegen.
Soweit ich beurteilen kann, ist das Amtsgericht Köln auch das einzige Gericht, das der Gewerbeauskunft-Zentrale den geforderten Betrag zugesprochen hat. Unsere Kanzlei lehnt somit auch jegliche Vergleichsvorschläge ab, die die Gewerbeauskunft-Zentrale in diversen von uns bearbeiteten Fällen uns immer wieder vorlegt. Und zumindest von unseren Mandanten hat noch keiner auch nur einen Cent an die Gewerbeauskunft-Zentrale bezahlen müssen.

Bearbeitet am 05.07.2011 von

Am 07.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Wir haben erst ein schreiben erhalten in dem wir unsere >Daten abgleichen sollten. Dies hat jedoch keiner aus dem Betrieb unterschrieben. Dann kamm jetzt die Rechnung über 569,06€ und ein Tag später eine erinnerung daran das wir noch immer nicht unsere Daten abgeglichen haben. Wie müssen wir uns nun verhalten?
Am 07.07.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Das sind aus meiner Sicht schon reichlich dubiose Methoden, was Sie schildern. Leider häufen sich die Berichte zahlreiche Mandanten unserer Kanzlei über derartige Vorgehensweisen der Gewerbeauskunft-Zentrale. Wenn tatsächlich niemand aus der Firma unterschrieben hat, ist definitiv kein Vertrag zustande gekommen. Forderungen bestehen damit keine Ihnen gegenüber!
Am 07.07.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Das sind aus meiner Sicht schon reichlich dubiose Methoden, was Sie schildern. Leider häufen sich die Berichte zahlreiche Mandanten unserer Kanzlei über derartige Vorgehensweisen der Gewerbeauskunft-Zentrale. Wenn tatsächlich niemand aus der Firma unterschrieben hat, ist definitiv kein Vertrag zustande gekommen. Forderungen bestehen damit keine Ihnen gegenüber!
Am 08.07.2011 schrieb Geier folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe ebenfalls einen Brief der Gewerbeauskunfts-Zentrale erhalten.
Diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück gesandt. Habe aber das Kleingedruckte nicht gelesen. Diesen Schreiben schaut wirklich Amt-Mäßig aus und somit dachte ich auch kostenfrei.
Nun habe ich die Rechnung über 596,06€ erhalten. Bin ein 1-Mann-Betrieb und kann mir dies nicht leisten.
Bitte um Rückantwort
Viele Grüße
Am 11.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Sgh Damen und Herren,

wir sind auch auf die Masche reingefallen d.h.
Vor 1 Jahr bekammen wir auch Post und ich Unterschrieb i.A. , da meine Vater im Urlabub war.
Nach mehrmalige Telfonate, Mails erhielten wir eine Kulanz im Jahr 2010, wir hatte uns auf den Betrag von 238€ geeinigt uns somit wäre die sache abgeschlossen, so war die Vereinbarung, habe es leider nicht schrifftlich.

Anfang diese Jahrer kommt nochmal eine Rechnung über den Betrag von 569€, da der Vetrag 2Jahre abg. war.

Was kann ich tun, ich schreibe schon seit ca 5 Monaten hin und her und jetzt bekomme ich eine Kopie (Urteil von Amtsgericht Köln).
Als Selbständiger tritt hier die Rechtschutz bei so einem Verfahren nicht zu!

Bitte um RAT bzw. Kontakt per Telfon oder Mail.

Vielen Dank.

Am 12.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrter Herr Forsthoff,
auch uns ist die Gwewerbeauskunftszentrale an uns herran getreten. Heute nun erhielten wir die LETZTE AUSERGERICHTLICHE AUFFORDERUNG ZUR ZAHLUNG
wenn ich mich nun entscheide Sie als Anwalt mit dieser Sache zu beauftragen, was für Kosten kommen da auf mich zu?
Am 12.07.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag,
gerne können Sie mich unverbindlich unter 06221 3262121 anrufen, dann können wir alles Weitere einschließlich der anfallenden Kosten besprechen.
Viele Grüße
Ihr Andreas Forsthoff
Am 15.12.2011 schrieb Reinholz Dirk folgendes:

Bearbeitet am 25.01.2012 von

Am 15.12.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Dass die GWE nunmehr einen Mahnbescheid beantragt, habe ich bislang noch nicht erlebt. Wer sich gegen die Forderung zur Wehr setzen möchte sollte beachten, dass gegen einen Mahnbescheid grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen Widerspruch eingelegt werden muss. Andernfalls kann die Gewerbeauskunft-Zentrale den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Das Mahngericht prüft nicht die inhaltliche Berechtigung der Forderung.

Bearbeitet am 25.01.2012 von

Am 23.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:

Bearbeitet am 25.01.2012 von

Am 16.02.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Gewerbeauskunft Zentrale Update 16.02.2012:
Die Gewerbeauskunft Zentrale wurde zwischenzeitlich vom OLG Düsseldorf wegen Irreführung auf Unterlassung verurteilt. Geklagt hatte gegen die Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) ein Verband. Vorgeworfen wurde der GWE GmbH die Verwendung irreführender Formulare. Das Landgericht hatte die GWE GmbH bereits auf Unterlassung verurteilt. Die Gewerbeauskunft Zentrale hat jedoch munter weiter gemacht und in erheblichem Umfang Leute hinters Licht geführt mit irreführenden Formularen. Wer auf die Gewerbeauskunft Zentrale reingefallen ist und das Formular ausgefüllt hat, bekam eine Rechnung, eine Mahnung, ein Inkassoschreiben und so weiter. Inzwischen ist auch ein Inkassounternehmen eingeschaltet, die DDI Deutsche Direkt Inkasso.
All der ganze Papierwahn soll die in die Irre geführten Gewerbetreibenden einschüchtern und zur Zahlung veranlassen. Inzwischen sind auch einige Amtstgerichte auf die Masche der GWE GmbH hereingefallen und haben Personen zur Zahlung verurteilt. Für mich persönlich allesamt krasse Fehlurteile!!
Nunmehr hat jedoch (endlich!!!) das OLG Düsseldorf - wie schon zuvor das Landgericht - entschieden, dass die von der Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) verwendeten Formulare irreführen sind. Das OLG Düsseldorf war ausdrücklich nicht bereit, eine Masche zu akzeptieren, die Personen absichtlich im Dunkeln zu lassen. Mit deutlichen Worten hat das Gericht die unseriöse Vorgehensweise der GWE GmbH in die Schranken gewiesen. Schon vor diesem Urteil hatte ich keinem unserer Mandanten eine Zahlung an die GWE GmbH empfohlen. Nach diesem Urteil kann ich erst recht eine Zahlung nicht empfehlen. Ich hoffe, dass dieser Abzocker-Firma endlich auch strafrechtlich das Handwerk gelegt wird.
Am 14.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr schöner Block. Zudem finde ich es sehr gut, dass der RA auf die Kommentare eingeht und weiterhin Neuigkeiten zu dem Thema postet. Ich persönlich kann nicht verstehen, dass diese Firma trotz Gerichtsurteilen immernoch munter weiter Forderungen verschicken darf.
Am 15.03.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Danke für die positive Kritik!
Zwischen "Dürfen" und "Tun" besteht leider ein Unterschied. Ich erhalte nach wie vor zahlreiche Zahlungsaufforderungen der GWE GmbH selbst oder auch der Deutschen Direkt Inkasso, die im Auftrag der GWE die "berechtigten Ansprüche" geltend macht. Ich habe während meiner Tätigkeit als Anwalt kaum ein anderes System kennengelernt, welches derart auf Inkasso ausgerichtet ist wie das System GWE. Zu einer Zahlung an die GWE GmbH habe ich nach wie vor in keinem einzigen der von mir betreuten Fälle raten können. Irgendeine Zahlung durch meine Mandanten an die GWE GmbH ist mir auch nicht bekannt. Dabei sollte es auch bleiben.
Am 15.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
auch ich bin in 06.2011 auf das Schreiben der GWE reingefallen. Damals habe ich sofort nach der ersten Rechnung Hilfe bei einem RA gesucht. Es gingen einige Schreiben hin und her, dann war 5 Monate Ruhe. Jetzt habe ich die letzte Mahnung der DDI mit Mahnmusterbescheid erhalten. Mit dem damaligen RA war ich nicht ganz glücklich, er hatte mir auf Zahlung geraten, weil er unsicher war wie es ausgehen wird. Ich habe bis jetzt nicht gezahlt, da ich mich selber informiert und belesen habe. Aus meiner Erfahrung heraus sollte man sich an einen RA wenden, der Hintergrundwissen mit der GWE hat und Vertragsrechtlich Fit ist. Auch wenn man unterschrieben hat ist trotzdem eine Anfechtung der richtige Weg. Ich werde von alleine nicht zahlen und solche schlechten Leute wie die GWE unterstützen. Schauen wir mal wie es weitergeht.
Am 20.03.2012 schrieb Alfred Alber folgendes:
Hallo,
habe von GWE 2 Schreiben bekommen, das 2. quasi in Form eines Mahnschreibens. Nach Lesen der kleinstgedruckten Rückseite das letzte Schreiben komplett mit Durchstreichung entwertet und das Ganze im Originalcouvert mit der Aufschrift "An GWE Zentrale für amtlich vortäuschende Abzocke" wieder zurückgesendet.
Bin nun gespannt wie und ob GWE reagiert.
Am 20.03.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Hallo Herr Alfred Alber,
gute Reaktion, Glückwunsch! Dasselbe kann ich nur jedem raten, der ebenso ein Eintragungsformular von der GWE erhält. Es würde mich freuen, wenn Sie an dieser Stelle weiter berichten, wie die GWE auf Ihr Schreiben reagiert.

Beste Grüße aus Heidelberg
Andreas Forsthoff

Am 12.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe mittlerweile die 3. Aufforderung, so muss man es nennen, da es sehr direkt und amtlich erscheint, zur Korrektur einer Firmierung bzw. des Betriebsnamens erhalten. Natürlich steht schon im Schreiben das es ein "Angebot" ist, aber wie schon in allen Kommentaren erwähnt ist die Aufforderung zur Rücksendung mit Terminsetzung sehr irreführend. Das neue für mich ist aber, das die Firmierung die ich korrigieren oder bestätigen soll, so nie bestanden hat, bzw. kein Gewerbe angemeldet war. Ich hatte eine Firma aber unter ganz anderer Firmierung, die schon Ende 2009 abgemeldet wurde. Vielleicht ist das auch ein neuer Trick der Firma GWE. Ich reagiere weiterhin nicht darauf, war aber überrascht wieviele Betroffene es schon gibt.
Der Firma müsste das Handwerk gelegt werden, generell. Danke an den Herrn Anwalt für die Informationen.
Am 22.06.2012 schrieb Post Fix folgendes:
Auch ich bin leider auf die GWE reingefallen. nun bekomme ich einen vergleich von der GWE angeboten, indem ich 450 euro zahlen soll. demnach waere dann auch der 2 jahres vertag abgegolten und ich wuerde keinerlei schreiben seitens der GWE mehr erhalten.
was halten sie davon?
Am 22.06.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Die Jungs von der GWE lassen sich leider immer neue Tricks einfallen, um an Ihr Geld zu kommen. Auch die Masche mit dem Vergleich erleben wir ständig. Im Normalfall sollte eine Zahlung nicht erfolgen, gleich in welcher Höhe.
Am 28.06.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update 28.06.2012:
In den letzten 2 Wochen bekommen wir fast täglich einen dicken Stapel Post von der Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz aus Köln. Rechtsanwalt ist dort Herr Kay Hofheinz. Die Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz teilt mit, von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH nunmehr mit der Beitreibung der "Forderungen" beauftragt zu sein. Soweit ersichtlich in allen uns vorliegenden Schreiben wird von der Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz eine Vergleichszahlung in Höhe von € 450,00 ins Spiel gebracht.
Das klingt mir wie ein neuer Trick der GWE, um doch noch abkassieren zu können. Ein wenig seltsam finde ich persönlich, dass die angegebene Internetadresse der Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz nicht existiert (Stand heute). Aber bei der GWE GmbH kommt mir auch so zahlreiches Andere höchst seltsam vor. Zu einer Zahlung habe ich jedenfalls noch keinem unserer Mandanten geraten. Dies habe ich auch der Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz bzw. dem Rechtsanwalt Kay Hofheinz mitgeteilt.
Am 09.08.2012 schrieb Karim folgendes:
Guten Tag Herr Forsthoff,
ihr Blog in allen Ehren und vielen Dank dass Sie so vielen Betroffenen helfen.

Ich bin leider auch auf die Masche der GWE reingefallen und habe nach der 1 Mahnung einen wiederspruch eingelegt, den Vetrag angefochten. Danach habe ich eine weiter Mahnung seitens der GWE bekommen und habe den Vetrag wieder angefochten und wiederspruch eingelegt. Nun habe ich diese Woche ein schreiben der DDI bekommen mit der drohung eines Schufa eintrags usw. Da ich kein Jurist bin würde ich gerne wissen ob ich wieder Einspruch einlegen soll oder reicht mein erster eingelegter Einspruch bzw. Wiederspruch?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Am 13.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Auch ich habe schon einige Fälle mit der GWE gehabt und halte deren Vorgehensweise ebenfalls für höchst bedenklich. (PLZ 61200) Sämtliche Mandante verliefen nach div. Schriftverkehr, sofern darauf geantwortet wurde, im Sande.Kann die Empfehlungen des Kollegen nur begrüßen und hoffen, dass von anderer behördlicher Stelle endlich mal Konsequenzen folgen.
Am 13.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Zu meinem Schreiben von 20.03.2012:

Habe auf mein zurückgeschicktes 2. sog. Mahnsdchreiben, mit der Aufschrift: "An GEW Zentrale für amtlich vorgetäuschende Abzocke" keinerlei Reaktion der GEW vernommen, schade hätte denen ganz gerne etwas den Hintern heiß gemacht.

mfg

A.

Bearbeitet am 18.09.2012 von

Am 24.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Auch ich habe heute ein 2.Schreiben bekommen, da stand drin, das die GWE alle Recht hat Gerichtlich vorzugehen da es angeblich kein Schmuh ist. Laut Urteil Az.40C8543/11, kann mir jemand raten was ich nun machen soll ?
Am 30.08.2012 schrieb Katja Oswald folgendes:
Ich bin auch auf die GWE hereingefallen, habe heute die 2. Mahnung bekommen mit verschiedenen Gerichtsurteilen.Ich habe nur ein Nebengewerbe und fahre einmal die Woche in ein Seniorenheim, um dort im Bad die Haare zu schneiden, habe also keine Betriebsstätte. Was soll ich tun ? Einfach aussetzen ?
Am 04.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Deutschland ist ein Paradies für Abzocker und Betrüger, vor allem im R/G NRW! Traurig, Traurig
Am 11.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

habe die Schreiben der GWE ebenfalls erhalten und leider auch geantwortet...
Gestern dann die Rechnung über 569,06 € und der Blick auf das Kleingedruckte !

Ist es ratsam, sich direkt an einen Anwalt zu wenden oder einfach erstmal zu gucken was für weitere, nette Briefe kommen?

Besten Dank schon mal.Wirklich ein super Block und ich bin beruhigt, das ich nicht der einzige bin!

Am 27.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ,

ich habe auch von der GWE erhalten , es unterschrieben , weil ich dachte es wäre von der Gewerbeamt . Ich habe das kleingedruckte garnicht gelesen ,einfach unterschrieben und abgeschickt . Heute kam die rechnung und ich war geschockt über den Rechnungbetrag . Kann mir jemand sagen wie ich weiter verfahren soll , weil ich möchte das wie ich die beträge gelesen habe hier auch nicht bezahlen .
Danke für eine Anrwort .

Am 01.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe das Schreiben auch erhalten. Nach mehrere Widersprüchen von mir haben die immer weitergemacht. Immer neue Drohungen. Die haben sogar Urteile mitgeschickt mit denen sie beweisen wollen, dass sie im Recht sind. Habe das mal überprüfen lassen und mitgeteilt bekommen, dass diese Urteile veraltet sind. Angeblich kommt jetzt ein Mahnbescheid, bis heute ist aber nix da :-)
Am 05.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Haben auch ein Brief bekommen. Führen ein Imbiss Betrieb. Da aber meine Eltern keine guten Sprachkentnisse haben, wurde das ganze sofort unterschrieben und zurück gesendet. Das ganze sah so amtlich aus. So nach ca 2 Wochen haben meine Eltern dann eine Rechnung bekommen? ca 600€ Wie soll ich vorgehen?? Oder einfach garnicht reagieren??? Wie manche berichten.

Danke

Am 08.10.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Leider ist die GWE genauso lästig wie Schmeissfliegen. Wenn nicht reagiert wird oder keine Zahlung erfolgt, kommt die nächste Mahnung/Rechnung bzw. das nächste Inkasso- bzw. Anwaltsschreiben. Um die angebliche Begründetheit der Forderungen zu unterstreichen werden immer wieder für die GWE positiv ausgegangene Gerichtsurteile den Schreiben beigefügt. Alle für die negativ ausgegangenen Urteile werden natürlich nicht erwähnt.
Nehmen Sie sich daher einen Anwalt und lassen die Ansprüche zurückweisen. Das ist nach meinen Erfahrungen das Einzige, was wirklich hilft. Von unseren Mandanten musste übrigens noch keiner auch nur einen Cent an die GWE bezahlen!
Am 16.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Heute bekam ich auch so einen Behördlich ausehenen Brief mit ausstellungsdatum vom 12.10.2012 mit meiner vollen Anschrift.
Toll dabei ist, das im unteren Teil noch was ergänzt werden muß!!!
Dies sind Branche, Mailadresse und Internet.
Auf der rechten Blatthälfte steht dann das Kleingedruckte, in dem jedoch in der oberen Hälfte es noch Behördlich aussieht aber dann im unteren Teil mit der Überschrift : Leistungsübersicht/ Eintragungsdarstellung und da findet man dann einen Jahresbeitrag von 569,06 EUR.
Schent dies die Änderung zu sein zum früheren Formblatt welches vom OLG beanstandet wurde???

Toll ist nur, daß ich kein Gewerbe habe. Ich frage mich allerdings, wie kommen die an meine Adresse und dürfen die mich so ohne weiteres anschreiben/belästigen ???
Bin mal gespannt, da ich nicht antworte, was als Nächstes kommt.

Dies hier als Info, ich werde diesen Block weiterverfolgen.

Am 16.10.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
UPDATE 16.10.2012:
Dieser Tage erhalten wir in einer GWE-Angelegenheit ein Schreiben von Frau Rechtsanwältin Claudia Mölleken ("KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTSRECHT"). Rechtsanwältin Claudia Mölleken war nach unserem Kenntnisstand nicht von der GWE beauftragt, vor Frau Rechtsanwältin haben sich bereits diverse andere Anwälte bzw. Inkassobüros die Zähne ausgebissen. Offenbar soll nunmehr mit Frau Claudia Mölleken ein neuer Versuch gestartet werden. Wir werden jedoch auch hier hart bleiben.
Interessant finde ich nur, dass Rechtsanwältin Claudia Mölleken (auch) auf ein Urteil des Landgerichts Gießen verweist. Die bisherigen Urteile der genannten Amtsgerichte haben wir bereits hundertfach in Kopie in unserer Kanzlei vorliegen und interessieren mich herzlich wenig, da zum einen die Umstände der dort eintschiedenen Fälle unbekannt sind, zum anderen es leider immer einzelne Amtsrichter gibt, die die aktuelle Rechtsprechung des BGH noch nicht kennen.. Es gibt zahlreiche Urteile, die in derartigen Forderungen nichts weiter als Abzocke und Rechtsmissbrauch sehen. Das von Rechtsanwältin Claudia Mölleken nunmehr zitierte Urteil des Landgerichts Gießen hört sich zunächst nach einem anderen Kaliber an. Liest man sich das Urteil des Landgerichts Gießen jedoch einmal durch, erkennt man schnell, dass es hier nicht um eine Zahlungsklage der GWE ging, sondern um den Versuch eines GWE-Opfers, aus dem GWE-Branchenverzeichnis den eigenen Eintrag löschen zu lassen. Damit ist der Verweis von Frau Rechtsanwältin Claudia Mölleken nach meiner persönlichen Einschätzung nichts mehr als ein weiterer Versuch, durch penetrante und konsequente Irreführung an Ihr Geld zu kommen. Wir fallen ganz bestimmt nicht darauf herein!
Am 13.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich habe heute zum x-ten Male Post von GWE erhalten. Dieses Mal mit dem Hinweis, dass "wir den Fall bereits zur Zahlungsüberwachung an unseren Rechtsanwalt übergeben haben. Die von Ihnen erhobenen bzw. die seitens verschiedener Rechtsanwälte grundsätzlich erhobenen Einwände gegen unsere forderung sind vollkommen unberechtigt."
Ferner wird auf ein Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 40C8543/11) verwiesen, dass die GWE als Gewinner ausweist. Auch ein Urteil vom Gericht Gießen (Az. 5O305/12) ist dabei.
Ich denke, ich werde auch hier nicht reagieren und abwarten. Frist ist gesetzt bis 15.11.12.

Am 22.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin leider auch drauf reingefallen. Was mir sehr komisch vorkommt ist: Am 16.10.12 habei ich einen Zentralregisterauszug beim Gewerbeamt beantragt. Am 06.11. bekam ich dann Post von der GWE. Natürlich ging ich davon aus, dass die Post vom Gewerbezentralregister, sprich von der Behörde ist! Deshalb habe ich auch nicht das Kleingedruckte gelesen! Ist das jetzt Zufall? Ich habe heute die Rechnung in Höhe von EUR 569,06 erhalten und diese umgehend an unsere Anwälte weitergeleitet, die sollen nicht einen Cent bekommen!!! Mit der Behörde habe ich heute auch telefoniert, die sagten, dass ihnen bekannt ist!!!
super!!!
Am 28.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo herr Forsthoff 
Ich wollte sie fragen weil ich auch darauf reingefallen bin und die adresse hergegeben habe am telefon, wenn ich eine rechnung von denen bekomme und ich habe nichts zurück geschicht es nur ignorieren soll oder was soll da am besten tun
Am 28.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo herr Forsthoff 
Ich wollte sie fragen weil ich auch darauf reingefallen bin und die adresse hergegeben habe am telefon, wenn ich eine rechnung von denen bekomme und ich habe nichts zurück geschicht es nur ignorieren soll oder was soll da am besten tun
Am 13.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff
Ich bin auch reingefallen habe das Brief ausgefüllt und zurück geschickt.
Und das schlime ist ich habe das Geld Überwiesen in Höhe von 569,06,-
Wassoll ich nach ihre Meinung nach tun.
Mit freundlichen Grüßen
Am 14.12.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Wenn Sie - wovon ich ausgehe - keinen Vertrag abschließen wollten, sondern Ihnen quasi ein Vertrag durch die GWE untergeschoben wurde, ist nach meinem Dafürhalten kein Vertrag zustandegekommen. Sie sollten daher nichts bezahlen und sich auch nicht auf einen Vergleich mit der GWE einlassen. Dennoch sollten einige rechtlich bedeutsame Erklärungen abgegeben werden.
Gerne können Sie sich mit der Rechnung an unsere Kanzlei wenden, ich werde dann für Sie die GWE anschreiben und alle Forderungen zurückweisen.
Am 29.12.2012 schrieb Rocket1964 folgendes:
Hallo an alle,

ich bin ebenfalls auf diese dubiose Fa. reingefallen, kenne aber deren Vorgehen aus anderen, mir selbst passierten Fällen. Wichtig ist hier sich sofort zu wehren, bzw. den Vertrag zu anulieren. Wie schon hier im Blog geschrieben ist die Vorgehensweise immer gleich. Rechnung, 1 und 2 Mahnung, Anschreiben vom Inkassobüro, Anschreiben vom Anwaltsbüro, weiteres Anschreiben vom Anwaltsbüro mit der "Einreichnung einer Klageschrift vor Gericht". Wenn man auf jedes Schreiben antwortet und es jeweils anuliert, kann einem eigentlich nichts passieren.

Nur finde ich es sehr traurig, das heute so etwas noch Gang und Gebe ist und unsere Deutsche Rechtssprechung nicht in der Lage ist, diesen Betrügern das Handwerk zu legen.

Am 15.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe auch wie Ihr alle so ein Schreiben erhalten und dummer Weise unterschrieben zurück gesendet.
Habe es spät abends gefaxt und am nächsten Tag früh telefonisch widersprochen. Die Dame am anderen Ende der Leitung sagte das sei kein Problem sie würde sich darum kümmern und den Antrag aufzuheben. Nach zwei Wochen erhielt ich die Rechnung von über 560 €.
Worauf ich gleich angerufen hab und gefragt was da los
Ist. Es sei wohl der Kollegin missfallen und ich müsste die Bearbeitung bezahlen. Dann kam die Rechnung von fast 400 € .Nach einem weiteren Anruf wie diese Summe zusammen kommt kam sie mir im bösen ich sollte doch froh sein das ich nicht dGesamtsumme bezahlen soll. Ich werde mir nun Rechtsbeistand holen und gegen die GWE klagen gegen arglistige Täuschung.
Am 24.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe mir jetzt jeden Beitrag durchgelesen...warum dürfen die eigentlich weitermachen und warum wird denen nicht endlich das "Handwerk" gelegt. Warum können diese Leute jeden Tag weitermachen. Bin mal gespannt wie dieses weitergeht. Das 2. Schreiben hab ich erhalten, nichts unterschrieben und dennoch versucht zurückzufaxen (mit einem schönen Vermerk: Bei einem nächsten Schreiben von Ihnen wird es weitergeleitet an meinem Rechtsanwalt und zur Anzeige gebracht. Kein Eintrag erwünscht)... unter der Nr. 0800/ 3552222..."Fehler" also nicht möglich. Also...bin gespannt wie es weitergeht und freu mich schon auf weitere Details.
Am 06.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo beisammen,
auch ich bin im Dez.2012 auf diese Abzocker hereingefallen.Anwalt beauftragt und die Mahnung abgewartet.
Nun rät mir mein Anwalt die Forderung als Vergleich zu bezahlen. Aber jetzt sehe ich wie Sie alle sich verhalten und nicht darauf eingehen,möchte ich eigentlich mit Ihnen sein,und nicht bezahlen.
Vielleicht hat mein Anwalt weniger Erfahrung mit der GWE.
Wie soll ich mich verhalten ? Anwalt wechseln ?
Gruß
Am 06.04.2013 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Ich jedenfalls habe noch keinem unserer Mandanten - und dies ist inzwischen eine drestellige Anzahl - zu einer Zahlung geraten. Die GWE hat bis heute noch keinen unserer Mandanten verklagt.
Am 05.04.2015 schrieb B.Kupinic folgendes:
Hallo Zusammen,
habe erst kürzlich ein schreiben bekommen vom Gewerbeamt und im Eifer des Gefecht hab auch ich unterschrieben.
Also ich hatte Zwei mal mit einer Frau Telefoniert und darum Gebeten dies rückgängig zu machen und sie lachte nur darauf und sagte unterschrieben ist unterschrieben.Also ich habe auch nicht vor zu zahlen und was ist bei euch rausgekommen müsstet ihr zahlen oder ist das Moskau Inkasso vor der Tür gestanden und hat gefordert??Bitte um Hilfe
Grüsse

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