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Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) Abzocke mit Branchenbucheinträgen Verdacht auf Betrug
Vorsicht Falle: Gewerbeauskunft-Zentrale Abzocke durch dubiose Schreiben
Zahlreiche Gewerbetreibende erhalten dieser Tage wieder Post von der sog. Gewerbeauskunft Zentrale. Hinter dieser Bezeichnung steht die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf.Vorsicht Falle!
Die Gewerbeauskunft Zentrale verschickt Schreiben, die so ähnlich aufgemacht sind wie behördliche Schreiben. Dies ist ganz offenbar Absicht, denn die Gewerbeauskunft Zentrale versucht nach meiner Einschätzung wie eine öffentliche Stelle zu wirken, um nicht das Misstrauen des Empfängers zu erwecken. Im Briefkopf steht groß "Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge."In einem sog. Eintragungsformular fordert die Gewerbeauskunft Zentrale dazu auf, die bereits vorausgefüllten Einträge auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und ggf. zu ergänzen und das Formular dann unterzeichnet an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurückzusenden.
Hier wird offenbar bewusst der Anschein erweckt, dass bereits eine Eintragung erfolgt ist und alles seine Richtigkeit hat. Tatsächlich steht im Kleingedruckten der Hinweis, dass hierdurch ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Eintragung in einem Branchenbuch im Internet zustande kommen soll. Der Preis für einen 2 Jahres Vertrag soll monatlich € 39,85 zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Bei 2jähriger Vertraugslaufzeit ergibt das die stolze Summe von € 1.138,12. Eine nennenswerte Gegenleistung der Gewerbeauskunft Zentrale bzw. der GWE GmbH wird hierfür nach meiner Einschätzung nicht erbracht.
Der aktuelle Fall
Ein Mandant von mir (Kfz-Händler) erhielt von der Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) ein solches Formular zugeschickt. Er hatte sich nach der Trennung von einem Geschäftspartner gerade geschäftlich neu aufgestellt und auch eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Diese Mitarbeiterin dachte sich nichts dabei und schickte das ausgefüllte Formular unterschrieben an die Gewerbeauskunft Zentrale bzw. die angegebene Adresse der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurück. Kurz darauf kam die Rechnung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, datiert auf den 28.09.2010, wieder mit dem Briefkopf der Gewerbeauskunft-Zentrale. Diese hat zum Gegenstand eine Eintragung unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de für einen Zeitraum von 12 Monaten. Der Rechnungsbetrag beträgt € 569,06 inklusive Umsatzsteuer. Es wurde hier eine extrem kurze Zahlungsfrist genannt (bis 08.10.2010).Weiter teilt die Gewerbeauskunft Zentrale mit, dass bei Ablauf der Zahlungsfrist die zwangweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung erfolgen werde. Auch dieser Hinweis ist extrem dubios und deutet darauf hin, dass die Gewerbeauskunft Zentrale an einer ernsthaften Geschäftsbeziehung überhaupt nicht interessiert ist. Am 12.10.2010 kam dann eine Mahnung, in der von der Gewerbeauskunft Zentrale der Rechnungsbetrag in Höhe von € 569,06 zuzüglich € 5,00 Mahngebühren verlangt wurden. Also doch eine Mahnung, nachdem zuvor in der Rechnung mitgeteilt wurde, der Rechnungsbetrag würde ohne vorherige Mahnung "zwangsweise" beigetrieben, wobei nicht klar ist, was genau die Gewerbeauskunft Zentrale mit "zwangsweise" (Klage, Mahnbescheid, Inkasso Moskau?!?) meint.
Mein Mandant hat leider den Betrag nach Erhalt der Mahnung überwiesen, um sich weiteren Ärger zu ersparen. Erst anschließend hat er mich informiert. Ich fordere nunmehr die Gewerbeauskunft Zentrale bzw. die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Rückzahlung auf. Sofern die Gewerbeauskunft Zentrale - wovon ich ausgehe - nicht freiwillig die Rückzahlunt leistet, werde ich Klage gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH erheben. In diesem Blog werde ich weiter berichten.
Haben auch Sie ein Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale erhalten?
Wenden Sie sich nicht selbst dorthin! Unterschreiben Sie nichts und überweisen Sie keinen Cent! Die geltend gemachten Ansprüche der Gewerbeauskunft Zentrale dürften gerichtlich nicht durchsetzbar sein.Wenden Sie sich nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung an meine Kanzlei oder benutzen Sie auch gerne die untenstehende Kommentar-Funktion dieses Blog.
Schreiben Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten? Wir helfen Ihnen gerne zu einem fairen Pauschalhonorar, unberechtigte Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale abzuwehren.
Telefon 06221 434030
Eingestellt am 04.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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26 Kommentare zum Artikel "Gewerbeauskunft Zentrale (GWE GmbH) Abzocke mit Branchenbucheinträgen Verdacht auf Betrug":
habe ebenfalls einen Brief der Gewerbeauskunfts-Zentrale erhalten.
Diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück gesandt. Habe aber das Kleingedruckte nicht gelesen. Diesen Schreiben schaut wirklich Amt-Mäßig aus und somit dachte ich auch kostenfrei.
Nun habe ich die Rechnung über 596,06€ erhalten. Bin ein 1-Mann-Betrieb und kann mir dies nicht leisten.
Bitte um Rückantwort
Viele Grüße
wir sind auch auf die Masche reingefallen d.h.
Vor 1 Jahr bekammen wir auch Post und ich Unterschrieb i.A. , da meine Vater im Urlabub war.
Nach mehrmalige Telfonate, Mails erhielten wir eine Kulanz im Jahr 2010, wir hatte uns auf den Betrag von 238€ geeinigt uns somit wäre die sache abgeschlossen, so war die Vereinbarung, habe es leider nicht schrifftlich.
Anfang diese Jahrer kommt nochmal eine Rechnung über den Betrag von 569€, da der Vetrag 2Jahre abg. war.
Was kann ich tun, ich schreibe schon seit ca 5 Monaten hin und her und jetzt bekomme ich eine Kopie (Urteil von Amtsgericht Köln).
Als Selbständiger tritt hier die Rechtschutz bei so einem Verfahren nicht zu!
Bitte um RAT bzw. Kontakt per Telfon oder Mail.
Vielen Dank.
auch uns ist die Gwewerbeauskunftszentrale an uns herran getreten. Heute nun erhielten wir die LETZTE AUSERGERICHTLICHE AUFFORDERUNG ZUR ZAHLUNG
wenn ich mich nun entscheide Sie als Anwalt mit dieser Sache zu beauftragen, was für Kosten kommen da auf mich zu?
auch ich bin in 06.2011 auf das Schreiben der GWE reingefallen. Damals habe ich sofort nach der ersten Rechnung Hilfe bei einem RA gesucht. Es gingen einige Schreiben hin und her, dann war 5 Monate Ruhe. Jetzt habe ich die letzte Mahnung der DDI mit Mahnmusterbescheid erhalten. Mit dem damaligen RA war ich nicht ganz glücklich, er hatte mir auf Zahlung geraten, weil er unsicher war wie es ausgehen wird. Ich habe bis jetzt nicht gezahlt, da ich mich selber informiert und belesen habe. Aus meiner Erfahrung heraus sollte man sich an einen RA wenden, der Hintergrundwissen mit der GWE hat und Vertragsrechtlich Fit ist. Auch wenn man unterschrieben hat ist trotzdem eine Anfechtung der richtige Weg. Ich werde von alleine nicht zahlen und solche schlechten Leute wie die GWE unterstützen. Schauen wir mal wie es weitergeht.
habe von GWE 2 Schreiben bekommen, das 2. quasi in Form eines Mahnschreibens. Nach Lesen der kleinstgedruckten Rückseite das letzte Schreiben komplett mit Durchstreichung entwertet und das Ganze im Originalcouvert mit der Aufschrift "An GWE Zentrale für amtlich vortäuschende Abzocke" wieder zurückgesendet.
Bin nun gespannt wie und ob GWE reagiert.
Der Firma müsste das Handwerk gelegt werden, generell. Danke an den Herrn Anwalt für die Informationen.
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Ich werde weiter berichten!
Bis dahin
Ihr RA Andreas Forsthoff