Genesis Bootleg Abmahnung: Sasse & Partner für Gelring Limited

Genesis Abmahnung an Bootlegs Gelring Limited durch Sasse & Partner

Die Kanzlei Sasse & Partner verschickt wieder einmal Abmahnungen. Diesmal geht es jedoch nicht um Abmahnungen im Bereich Filesharing, sondern im Bereich von Bootlegs. Bootlegs sind nicht vom Künstler bzw. Tonträgerhersteller lizenzierte Tonaufnahmen, wie beispielsweise Mitschnitte von Konzerten. Werden diese Mitschnitte auf Tonträger gebrannt, spricht man von Bootlegs. Der Verkauf von Bootlegs beispielsweise über Ebay ist illegal und kann zu Abmahnungen führen.

Sasse & Partner Abmahnung Genesis Bootlegs bei Ebay: der Fall

Eine Mandantin unserer Kanzlei hatte über Ebay Bootlegs von Genesis verkauft. Diese hatte sie Jahre zuvor einmal geschenkt bekommen. Sie wusste nicht einmal, was Bootlegs sind und stellte die Bootlegs daher unbedarft bei Ebay ein. Nach kurzer Zeit wurde der Artikel durch Ebay entfernt, wenig später kam die Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Gelring Limited Diese verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Gelring Limited, Schadensersatz in Höhe von € 100,00, Herausgabe der Bootlegs, Aufwendungsersatz für ein Ermittlungsunternehmen sowie Anwaltskosten aus einem Streitwert von € 15.200,00, insgesamt somit
€ 1.065,00

Der hohe Streitwert wurde in der hier besprochenen Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner mit der Vielzahl an Ebay-Bewertungen unserer Mandantin begründet.

Sasse & Partner Gelring Limited Abmahnung Genesis Bootlegs bei Ebay: was tun?

Der Verkauf von Bootlegs ist nicht erlaubt, eine hierauf gerichtete Abmahnung ist daher grundsätzlich berechtigt. Es ist daher eine Unterlassungserklärung abzugeben, um nicht eine teure Unterlassungsklage zu riskieren.
Beim privaten Verkauf sind die Anwaltskosten jedoch auf einen deutlich geringeren Gegenstandswert begrenzt. Diese Auffassung hat (nach altem Gebührenrecht und einer ähnlichen Vorschrift zu den Anwaltsgebühren) bei der Abmahnung von Bootlegs von Iron Maiden bereits das Amtsgericht Hamburg vertreten. Allerdings wurde dieses Urteil durch das Landgericht Hamburg später aufgehoben. Das Landgericht Hamburg sah keinen einfach gelagerten Fall und verneinte eine Gebührendeckelung nach § 97 a Abs 2 UrhG auf € 100,00. Im entschiedenen Fall wurde jedoch vom Landgericht Hamburg wohl deshalb eine nicht nur unerhebliche Rechtsverletzung angenommen, weil die Tonträger ausdrücklich als "Bootleg" im Angebot bezeichnet worden waren. Das Landgericht Hamburg lehnte aus diesem Grunde die Begrenzung der Kosten für die Abmahnung ab und verurteilte zur Zahlung von Anwaltskosten von (insgesamt) € 859,80. Da sich das Urteil jedoch ausdrücklich auf Bootlegs bezog, die als solche bezeichnet wurden, stellt sich für mich die Frage, ob etwas anderes gilt, wenn die Bootlegs eben nicht als "Bootlegs" in der Artikelbezeichnung beschrieben werden. Zumindest wenn der Ebay-Verkäufer nicht weiß, dass es sich um Bootlegs handelt bzw. wenn er nicht weiß, dass deren Verkauf nicht legal ist, bin ich der Auffassung, dass die Kosten der Abmahnung entsprechend begrenzt sind. Hier besteht jedoch noch eine gewisse Rechtsunsicherheit. Seither hat sich jedoch die gesetzliche Grundlage geändert und es sollte davon ausgegangen werden, dass die Anwaltskosten bei privaten Internetnutzern nunmehr deutlich geringer ausfallen.


Eingestellt am 02.01.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild