Frommer Legal Abmahnung Warner Bros. House of the Dragon

Neue Abmahnwelle der Warner Bros. an US-Serien wie House of the Dragon durch Frommer Legal

Seit längerer Zeit bereits lässt nunmehr auch die Warner Bros. Abmahnungen von der Münchner Anwaltskanzlei Frommer Legal, die bislang unter Waldorf Frommer firmierte, aussprechen, in denen es um den Vorwurf des illegalen Filesharings geht. In den ersten Abmahn-Jahren ging es dabei immer um diverse Spielfilme, die die Warner Bros. in großer Zahl vertreibt. Anfang April 2013 erreichten unsere Kanzlei dann erstmalig Warner Bros. Abmahnungen, in denen es um US-Serien ging. Im Jahr 2023 erfolgen beispielsweise besonders viele Abmahnungen an aktuellen Serien wie beispielsweise House of the Dragon. Diese Abmahnungen sind ein wenig anders als die üblichen Frommer Legal Abmahnungen in Bezug auf Filme, weshalb wir Ihnen die Abmahnungen an dieser Stelle einmal näher darstellen wollen.

Warner Bros. Abmahnung Frommer Legal: was ist der Vorwurf?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass eine bestimmte Folge oder mehrere Folgen der TV-Serie House of the Dragon illegal im Internet über Ihren Internetanschluss verbreitet wurde. In der Abmahnung wird von Seiten der Kanzlei Frommer Legal darauf hingewiesen, dass bekannte Serien wie House of the Dragon in Deutschland massenhaft illegal in Tauschbörsen wie uTorrent, Vuze (Azureus), Transmission und BitComet bzw. MLDonkey, Shareaza oder eMule angeboten würden. Die Mandantin der Kanzlei Frommer Legal, die Firma Warner Bros., geht gegen diese Down- bzw. Uploads im Wege der Abmahnung vor.
In einer unserer Kanzlei vor kurzer Zeit zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnungen geht es beispielsweise um die Folge
House of the Dragon - The Black Queen (Die Schwarze Königin)

Neben dieser Folge von House of the Dragon erfolgen jedoch auch an unzähligen anderen Folgen Abmahnungen.

Warner Bros. Abmahnung House of the Dragon Frommer Legal: was will man von mir?

Von Ihnen fordert die Firma Warner Bros., vertreten durch die Kanzlei Frommer Legal, Unterlassung (Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung), den Ersatz des (angeblich) entstandenen Schadens sowie den Erstaz der Rechtsanwaltskosten (Anwaltsforderung der Kanzlei Frommer Legal). In der hier besprochenen Beispielsabmahnung, in der es um House of the Dragon - The Black Queen (Die Schwarze Königin) geht, werden € 450,00 Schadensersatz sowie € 185,10 Rechtsanwaltskosten, insgesamt somit
€ 635,10

gefordert. Diesen Betrag fordert die Kanzlei Frommer Legal üblicherweise dann, wenn es um eine Folge aus House of the Dragon geht. Geht es dagegen um zwei oder mehr Folgen, werden deutlich höhere Beträge gefordert. Insoweit unterscheiden sich diese Warner Bros. Abmahnungen von "klassischen" Frommer Legal Abmahnungen für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an einem Film, in denen üblicherweise andere Beträge gefordert werden.

Warner Bros. Abmahnung House of the Dragon Frommer Legal: was ist die beste Reaktion?

In vielen Fällen bietet sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung die Abgabe einer (modifizierten!) Unterlassungserklärung an. Allerdings ist nicht jede Abmahnung, die ausgesprochen wird, auch inhaltlich berechtigt. In der Abmahnung wird die Rechtslage zwar so dergestalt dargestellt, dass eine recht weite Haftung des Anschlussinhabers gegeben ist und zwar auch für Verstöße, die Dritte über den Internetanschluss begehen. Hier war die Rechtsprechung bislang recht streng. Inzwischen mehren sich jedoch zum Glück endlich auch in der Rechtsprechnung, die letzlich auch den von unserer Kanzlei vertretenen Standpunkt übernehmen, dass eine ausufernde Haftung des Anschlussinhabers und die früher vorgenommene Beweislastverteilung nicht mit den sonst geltenden prozessualen Grundsätzen vereinbar sind, weshalb vielfach eine Haftung des Anschlussinhabers ausscheidet.
Weitere Informationen hierzu und grundlegende rechtliche Ausführungen finden Sie in unserem kostenlosen

Da Serien wie House of the Dragon natürlich nicht nur aus 1 oder 2 Folgen und meistens auch nicht nur aus einer Staffel bestehen (derzeit ist eine zweite Staffel von House of the Dragon geplant), ist hier die Gefahr wegen Folgeabmahnungen bezüglich anderer Folgen ganz erheblich. Dies gilt es, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung zu beachten.
Gerne erstellen wir auch für Sie eine passende Unterlassungserklärung, wenn Sie von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Firma Warner Bros. eine Abmahnung wegen einer oder mehrerer Folgen von House of the Dragon oder einer anderen Serie erhalten haben. Wir können für Sie solche Folgeabmahnungen verhindern und können den zu zahlenden Betrag üblicherweise deutlich reduzieren. Sofern wir eine Haftung nicht sehen, weisen wir Ansprüche als unbegründet zurück.


Eingestellt am 20.04.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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