Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Emmelie de Forest – Only Teardrops für Thomas Steengard

Emmelie de Forest – Only Teardrops Abmahnung Thomas Steengard durch Fareds Rechtsanwälte

Thomas Steengard lässt über die Hamburger Kanzlei Fareds Abmahnungen an Internetnutzer verschicken. Wer einen solchen "Liebesbrief" erhält, dem wird eine über seinen Internetanschluss erfolgte Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, beispielsweise an dem Titel Emmelie de Forest – Only Teardrops. Es werden durch die Kanzlei Fareds diverse Ansprüche im Namen von Thomas Steengard geltend gemacht. Um Ihnen einen Überblick zu geben schildern wir Ihnen im Folgenden die Einzelheiten der Abmahnung und möchte Ihnen hiermit eine erste Hilfestellung geben.

Emmelie de Forest – Only Teardrops Fareds Abmahnung Thomas Steengard: um was geht es?

Zu Beginn der Abmahnung teilt die Kanzlei Fareds mit, Herrn Thomas Steengard, wohnhaft in Kopenhagen (Dänemark), anwaltlich zu vertreten. Thomas Steengard ist als Komponist bzw. Songwriter Rechteinhaber an diversen Musikstücken wie beispielsweise Emmelie de Forest – Only Teardrops. Bei der Überwachung von Tauschbörsen habe man festgestellt, dass ein bestimmtes Werk von Thomas Steengard über den Internetanschluss mit einer bestimmten IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem bestimmten Hash-Wert und einem bestimmten Dateinamen illegal in einer Internettauschbörse heruntergeladen und hierdurch widerrechtlich Dritten angeboten wurde. Bei aktuellen Thomas Steengard Abmahnungen geht es beispielsweise um den Titel:
Emmelie de Forest – Only Teardrops

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung gegenüber Thomas Steengard abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von
€ 450,00

zu bezahlen. Dieser Betrag soll sämtliche insoweit entstandenen Ansprüche an der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Titel Emmelie de Forest – Only Teardrops abgelten.

Thomas Steengard Abmahnung Emmelie de Forest – Only Teardrops: was tun?

Bei jeder Abmahnung sollte zunächst geprüft werden, ob die Ansprüche überhaupt dem Grunde nach bestehen und falls ja, in welcher Höhe. Oft wird in Abmahnungen ein zu hoher Betrag gefordert. Bei Abmahnungen der Kanzlei Fareds ist zusätzlich noch insoweit Vorsicht angezeigt, als diese Kanzlei neben Thomas Steengard eine große Anzahl unterschiedlicher Rechteinhaber vertitt. Und diese Rechteinhaber haben in der Regel die Verwertungsrechte an zahlreichen Titeln wie beispielsweise Emmelie de Forest – Only Teardrops.
Der getauschte Song wurde in aller Regel nicht isoliert heruntergeladen, sondern zusammen mit zahlreichen Songs auf einer Datei. Damit man nicht wegen jedes einzelnen Songs eine Abmahnung der Kanzlei Fareds erhält sollte die Unterlassungserklärung unbedingt modifiziert werden.
Auch der pauschale Abgeltungsbetrag erscheint uns hier recht hoch. Wir haben gebenüber der Kanzlei Fareds für zahlreiche Mandanten eine deutliche Reduzierung des Vergleichsbetrages erreicht.
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Gerne helfen wir auch Ihnen:
Hilfe vom Anwalt: 06221 434030 (oder)
06221 3262121 (Hotline außerhalb der Geschäftszeiten)


Eingestellt am 13.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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