Fareds Malibu Media LLC Come From Behind Abmahnung

Come From Behind: Abmahnung der Malibu Media LLC durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2013

Das neue Jahr 2013 war gerade einmal wenige Tage alt und schon erreichten uns gleich mehrere Abmahnungen aus dem Hause der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zwischen den Jahren 2012 und 2013 war im Abmahngeschäft zum Glück einmal ein wenig Ruhe eingekehrt, da begann das Jahr 2013 gleich mit mehreren Paukenschlägen: Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH präsentierte gleich mehrere Abmahnfirmen und damit neue Rechteinhaber. In den ersten Monaten des Jahres 2013 hatten uns sodann etliche Porno Abmahnungen der Kanzlei Fareds erreicht. In der hier besprochenen Abmahnung geht es um die Malibu Media LLC. Die Firma Malibu Media LLC, ladungsfähige Anschrift in Kalifornien (USA), ist zwar nicht erst im Jahr 2013 neu auf den Abmahnmarkt getreten. Vor 2013 ließ sich die Malibu Media LLC vielmehr von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg vertreten, die auf die Abmahnungen wegen Pornofilmen spezialisiert ist. Wir wollen Ihnen daher die Abmahnung einmal vorstellen.

Fareds Abmahnung 2013 Malibu Media LLC: um was geht es?

Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Malibu Media LLC vorgeworfen. Genauer gesagt sollen sie dafür verantwortlich sein, dass eine urheberrechtlich geschützte Filmaufnahme der Malibu Media LLC illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Konkret geht es dabei um den Film
Come From Behind

Der Titel Come From Behind soll in der uns vorliegenden Abmahnung illegal über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Dies lässt bei uns immer die Alarmglocken schrillen, Stichwort: Folgeabmahnungen. Doch dazu später.

Wichtiger Hinweis:

Die Abmahnung liest sich so, als ob Sie als Anschlussinhaber quasi für jegliche Urheberrechtsverletzung haften sollen, die über Ihren Anschluss erfolgt ist. Auch durch Dritte! Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Malibu Media LLC nichts.

Fareds Abmahnung 2013 Malibu Media LLC Come From Behind: was wird gefordert?

Hier wird - anders als bei sonstigen Fareds Abmahnungen bezüglich Musik oder Spielfilmen - ein abweichender Betrag gefordert: Bei derartigen Abmahnungen wird ein Betrag in Höhe von
€ 735,00

gefordert. Hiermit sollen sämtlich erhobenen Ansprüche der Malibu Media LLC an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Titel Come From Behind abgegolten sein.

Fareds Abmahnung 2013 Malibu Media LLC Come From Behind: was tun?

Wie oben bereits angeklungen ist bei derartigen Filmen die Gefahr weiterer Abmahnungen erheblich. Gerade die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist uns in der Vergangenheit immer wieder durch etliche Folgeabmahnungen aufgefallen. Wird einmal ein (angeblicher) Verstoß ermittelt, dreht sich das Abmahnkarussell und die Abmahnwelle kommt ins Rollen. Im Jahr 2013 hat die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr Auftraggeber denn je, das neue Mandat mit der Firma Malibu Media LLC belegt dies eindrucksvoll. Sie sollten daher Folgeabmahnungen wegen weiterer Filme neben dem Film Come From Behind dringend verhindern, damit das Jahr 2013 nicht für Sie zum finanziellen Fiasko wird.
Wir erstellen für Sie eine passende Unterlassungserklärung und wehren unberechtigte oder zu weit gehende Forderungen ab. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Abwehr derartiger Forderungen.

Update:

Zwischenzeitlich erfolgen neben dem Film Come From Behind auch Abmahnungen wegen dutzender anderer Filme. Auch hier werden jeweils Beträge von € 735,00 gefordert. Die Gefahr von Folgeabmahnungen ist also durchaus erheblich.



Eingestellt am 25.11.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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