Fareds Abmahnung Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel: Anal Avenue Sluts

Anal Avenue Sluts: Abmahnung der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2016

Unmittelbar vor Beginn des Jahres 2016 erreichten uns gleich mehrere Abmahnungen aus dem Hause der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. In der hier besprochenen Abmahnung geht es um die Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel. Die Firma Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel, ladungsfähige Anschrift in Kalifornien (USA), ist nicht erst im Jahr 2016 neu auf den Abmahnmarkt getreten. Früher sprach die Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel noch unter ihrer bisherigen Firmierung Evil Angel LLC die Abmahnungen aus, auch dies bereits über die Kanzlei Fareds. Wir wollen Ihnen die aktuelle Abmahnung durch die Kanzlei Fareds einmal vorstellen.

Fareds Abmahnung 2016 Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel: um was geht es?

Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel vorgeworfen. Genauer gesagt sollen sie dafür verantwortlich sein, dass eine urheberrechtlich geschützte Filmaufnahme der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Konkret geht es dabei um den Film
Anal Avenue Sluts

Der Film Anal Avenue Sluts soll in der uns vorliegenden Abmahnung illegal über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sein. Dies lässt bei uns immer die Alarmglocken schrillen, Stichwort: Folgeabmahnungen. Doch dazu später.

Wichtiger Hinweis:

Die Abmahnung liest sich so, als ob Sie als Anschlussinhaber quasi für jegliche Urheberrechtsverletzung haften sollen, die über Ihren Anschluss erfolgt ist. Auch durch Dritte! Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel nichts.

Fareds Abmahnung 2016 Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel Anal Avenue Sluts: was wird gefordert?

Hier wird - anders als bei sonstigen Fareds Abmahnungen bezüglich Musik oder Spielfilmen - ein abweichender Betrag gefordert: Bei derartigen Abmahnungen wird ein Betrag in Höhe von
€ 735,00

gefordert. Hiermit sollen sämtlich erhobenen Ansprüche der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Anal Avenue Sluts abgegolten sein.

Fareds Abmahnung 2015 Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel Anal Avenue Sluts: was tun?

Wie oben bereits angeklungen ist bei derartigen Filmen die Gefahr weiterer Abmahnungen erheblich. Gerade die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist uns in der Vergangenheit immer wieder durch etliche Folgeabmahnungen aufgefallen. Wird einmal ein (angeblicher) Verstoß ermittelt, dreht sich das Abmahnkarussell und die Abmahnwelle kommt ins Rollen. Im Jahr 2015 hat die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr Auftraggeber denn je, das vergleichsweise neue Mandat mit der Firma Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel belegt dies eindrucksvoll. Sie sollten daher Folgeabmahnungen wegen weiterer Filme neben dem Film Anal Avenue Sluts dringend verhindern, damit das Jahr 2016 nicht für Sie zum finanziellen Fiasko wird.
Wir erstellen für Sie eine passende Unterlassungserklärung und wehren unberechtigte oder zu weit gehende Forderungen ab. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Abwehr derartiger Forderungen.

Update:

Zwischenzeitlich erfolgen neben dem Film Anal Avenue Sluts auch Abmahnungen wegen dutzender anderer Filme. Auch hier werden jeweils Beträge von € 735,00 gefordert. Die Gefahr von Folgeabmahnungen ist also durchaus erheblich.


Eingestellt am 19.12.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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