Fareds Abmahnung 2013: LUCFLO Cooperation Music & Entertainment wegen De Lancaster – Blue Moon

De Lancaster – Blue Moon: Abmahnung der LUCFLO Cooperation Music & Entertainment durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 2013

Das neue Jahr 2013 ist gerade einmal wenige Tage alt und schon erreichen uns die gleich mehrere Abmahnungen aus dem Hause der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zwischen den Jahren 2012 und 2013 war im Abmahngeschäft zum Glück einmal ein wenig Ruhe eingekehrt, da beginnt das Jahr 2013 gleich mit mehreren Paukenschlägen: Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH präsentiert gleich mehrere Abmahnfirmen und damit neue Rechteinhaber. In der hier besprochenen Abmahnung geht es um die LUCFLO Cooperation Music & Entertainment. Die Firma LUCFLO Cooperation Music & Entertainment, ladungsfähige Anschrift Fliederstr. 51, 82110 Germering, ist im Jahr 2013 komplett neu auf den Abmahnmarkt getreten. Wir wollen Ihnen daher die Abmahnung einmal vorstellen.

Fareds Abmahnung 2013 LUCFLO Cooperation Music & Entertainment: um was geht es?

Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der LUCFLO Cooperation Music & Entertainment vorgeworfen. Genauer gesagt sollen sie dafür verantwortlich sein, dass eine urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme der LUCFLO Cooperation Music & Entertainment illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Konkret geht es dabei um die Tonaufnahme
De Lancaster – Blue Moon

Der Titel De Lancaster – Blue Moon soll sich in der uns vorliegenden Abmahnung illegal auf einem Chartcontainer befunden haben. Dies lässt bei uns immer die Alarmglocken schrillen, Stichwort: Folgeabmahnungen. Doch dazu später.

Wichtiger Hinweis:

Die Abmahnung liest sich so, als ob Sie als Anschlussinhaber quasi für jegliche Urheberrechtsverletzung haften sollen, die über Ihren Anschluss erfolgt ist. Auch durch Dritte! Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der LUCFLO Cooperation Music & Entertainment nichts.

Fareds Abmahnung 2013 LUCFLO Cooperation Music & Entertainment De Lancaster – Blue Moon: was wird gefordert?

The same procedure as every Fareds Musik Abmahnung: Wie üblich wird hier der Standardbetrag in Höhe von
€ 450,00

gefordert. Hiermit sollen sämtlich erhobenen Ansprüche der LUCFLO Cooperation Music & Entertainment an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Titel De Lancaster – Blue Moon abgegolten sein.

Fareds Abmahnung 2013 LUCFLO Cooperation Music & Entertainment De Lancaster – Blue Moon: was tun?

Wie oben bereits angeklungen ist bei einzelnen Songs die Gefahr weiterer Abmahnungen erheblich. Gerade die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist uns in der Vergangenheit immer wieder durch etliche Folgeabmahnungen aufgefallen. Wird einmal ein (angeblicher) Verstoß ermittelt, dreht sich das Abmahnkarussell und die Abmahnwelle kommt ins Rollen. Im Jahr 2013 hat die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr Auftraggeber denn je, das neue Mandat mit der Firma LUCFLO Cooperation Music & Entertainment belegt dies eindrucksvoll. Sie sollten daher Folgeabmahnungen wegen weiterer Titel neben der Tonaufnahme De Lancaster – Blue Moon dringend verhindern.
Wir erstellen für Sie eine passende Unterlassungserklärung und wehren unberechtigte oder zu weit gehende Forderungen ab. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Abwehr derartiger Forderungen.



Eingestellt am 09.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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