Eronite Media Ltd. Abmahnung Schulenberg und Schenk: Das Lesben-Casting Vol. 2; Studio Bizarr: Die ETA-Sklavin;

Wieder Schulenberg und Schenk Abmahnungen: diesmal für Eronite Media Ltd.

Die Firma Eronite Media Ltd. aus Potsdam ist ein recht neuer Auftraggeber der Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg. Zumindest war uns von Eronite Media Ltd. Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk bislang noch nichts bekannt. Dies hat sich nunmehr geändert. Abgemahnt werden vor allem die beiden Filme Das Lesben-Casting Vol. 2 und Studio Bizarr: Die ETA-Sklavin, wobei nach unserem Kenntnisstand für Studio Bizarr: Die ETA-Sklavin zahlenmäßig bislang mehr Abmahnungen erfolgt sein dürften als für den Film Das Lesben-Casting Vol. 2.

Eronite Media Ltd. Abmahnung Schulenberg und Schenk: was will man von mir?

Die Kanzlei Schulenberg und Schenk zeigt in der Abmahnung die anwaltliche Vertretung der Eronite Media Ltd. aus Potsdam. Weiter wird mitgeteilt, dass die Eronite Media Ltd. die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an einem bestimmten Film, beispielsweise also
Das Lesben-Casting Vol. 2

oder
Studio Bizarr: Die ETA-Sklavin

ist. Der Film Das Lesben-Casting Vol. 2 bzw. Studio Bizarr: Die ETA-Sklavin soll über Ihren Anschluss illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein. Hierbei soll es unbeachtlich sein, ob der Film durch Sie selbst oder durch Dritte über Ihren Anschluss herunter geladen bzw. verbreitet worde.
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Eronite Media Ltd. die Zahlung eines Betrages in Höhe von
€ 1.298,00

gefordert.

Eronite Media Ltd. Abmahnung Schulenberg und Schenk: was tun?

Nicht jede urheberrechtliche Abmahnung ist begründet. Dies gilt sicherlich auch für Eronite Media Ltd. Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk. Einen ersten Ratgeber rund um das Thema Filesharing-Abmahnungen und Urheberrecht finden Sie in unserem kostenlosten

Gerne stehen unsere Rechtsanwälte Ihnen auch in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch zur Verfügung, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu besprechen.


Eingestellt am 22.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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