Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft Waldorf Frommer Abmahnung für Constantin Film Verleih GmbH

Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft: Gefahr von Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Der Film Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft, der im Jahr 2013 fertiggestellt wurde und Steven Spielberg als Regisseur aufweisen kann, erfreut sich derzeit größter Beliebtheit. Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft ist eine Komödie. Die alleinigen Verwertungsrechte an dem Film hat in Deutschland die Firma Constantin Filmverleih GmbH. Und diese geht mit Vehemenz dagegen vor, wenn ihre urheberrechtlich geschützten Filme wie beispielsweise Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft ohne zu Bezahlen in einer Tauschbörse getauscht werdne. Dann kommt es in vielen Fällen zu Abmahnungen durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die pro Jahr wohl eine sechsstellige Zahl an Abmahnungen verschickt. Derzeit erfolgen bereits Abmahnungen für (vorgeworfene) Urheberrechtsverletzungen an dem Film Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft.

Waldorf Frommer Constantin Film GmbH Abmahnung Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft: was wird mir überhaupt vorgeworfen?

Sie sollen als Inhaber eines Internetanschlusses dafür verantwortlich sein, dass der Film Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft in einer Tauschbörse verbreitet wurde. Dies sind zumindest die Ausführungen in der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Während die Abmahnungen von Waldorf Frommer früher aus 12 Seiten Textbausteinen + Anlagen bestanden, die zum Teil selbst von Juristen schwer zu verstehen waren, sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer inzwischen etwas kürzer gefasst und enthalten nicht mehr so viele Textbausteine zu der angeblich so eindeutigen Rechtslage. Auf üblicherweis inzwischen 5 Seiten Text wird Ihnen der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf erklärt und die Ansprüche erläutert. Als "Beweis" wird ein sog. "Ermittlungsdatensatz" beigefügt, der jedoch sicherlich keinerlei Beweiskraft hat, sondern lediglich eine Aufstellung der in der Abmahnung erwähnten Daten durch die Kanzlei Waldorf Frommer darstellt.

Waldorf Frommer Constantin Film Verleih GmbH Abmahnung Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft: was will man von mir?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von Ihnen eine Unterlassung zukünftiger Urheberrechtsverletzungen an dem Film Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft. Diese Unterlassung soll durch eine von Ihnen unterschriebene Erklärung abgesichert werden. Außerdem fordert die Kanzlei Waldorf Frommer aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft einen Pauschalbetrag in Höhe von
€ 815,00
,
welcher sich aus einem näher genannten Betrag an Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sowie aus Schadensersatz für die Constantin Film Verleih GmbH zusammensetzt.

Waldorf Frommer Constantin Film Verleih Abmahnung Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft: was soll ich jetzt tun?

Die Ausführungen in der Abmahnung sind natürlich - wie in zehntausenden anderen Abmahnungen auch - recht einseitig und erwähnen nur die für die Rechteinhaber positiv ausgegangenen Verfahren. Kritische Entscheidungen werden nicht genannt. Schließlich will man Sie ja überzeugen, dass man zu Recht an Ihren Geldbeutel will.
Ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema Filesharing und Abmahnungen finden Sie in unserem kostenlosen

Dort finden Sie kompakt eine Reihe wichtiger Informationen.
Da längst nicht alle Forderungen aus solchen Abmahnungen begründet sind und man von einer Abmahnkanzlei wie Waldorf Frommer natürlich nicht erwarten darf, dass man dort auf die Forderungen verzichtet, sollte man die Angelegenheit durch einen eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen, der auf derartige Abmahungen bzw. deren Abwehr spezialisiert ist. Dieser kann durch geschickte Formulierung der Unterlassungserklärung auch verhindern, dass Sie von Waldorf Frommer weittere Abmahnungen erhalten. Die Gefahr hierfür ist besonders hoch, wenn Sie oder Dritte neben dem Film Der Lieferheld - Unverhofft kommt oft noch weitere Titel heruntergeladen haben - ob Filme, Musikalben oder Hörbücher.
Gerne helfen wir auch Ihnen!


Eingestellt am 07.05.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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