Debcon Debitorenmanagement und Consulting (Debcon GmbH), Witten: Inkassoschreiben nach U+C Abmahnung

Inkassoschreiben Debcon Debitorenmanagement und Consulting

Zahlreiche Haushalte erreichen derzeit Schreiben der Debcon GmbH, Debcon Debitorenmanagement und Consulting, Steinstraße 4 in 58452 Witten. In den meisten Fällen vorangegangen war eine Abmahnung der Regensburger Kanzlei U+C. In zahlreichen Foren war davon zu lesen, dass die Kanzlei U+C die geltend gemachten Forderungen versteigern wollte. Angesprochen waren dabei wohl in erster Linie Inkassounternehmen oder andere Rechtsanwälte.

Debcon Debitorenmanagement und Consulting: das Schreiben

Wir erhielten von einem unserer Mandanten nunmehr ein Schreiben der Debcon Debitorenmanagement und Consulting aus Witten. Die Debcon GmbH teilt jedoch nicht - was ich nach der Versteigerung erwartet hatte - an, die Ansprüche von U+C bzw. dem jeweiligen Auftraggeber von U+C erworben zu haben. Vielmehr zeigt man die Vertretung des ursprünglichen Rechteinhabers an, in unserem Fall war dies die Firma Silwa Filmvertrieb AG. Diese Forderung wurde somit anscheinend nicht an die Debcon Debitorenmanagement und Consulting (Debcon GmbH) versteigert. Vielmehr ist die Debcon Debitorenmanagement und Consulting lediglich dazu eingeschaltet, anstelle der Kanzlei U+C die Forderung im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG einzuziehen. Gefordert wird nunmehr ein Betrag in Höhe von
€ 1.286,60

In der Abmahnung waren zuvor noch € 650,00 gefordert worden.

Debcon Debitorenmanagement und Consulting Inkassoschreiben: was tun?

Wer auch ein solches Schreiben der Debcon GmbH erhalten hat, sollte sich nicht vorschnell von den Drohungen beeindrucken lassen. Die Debcon GmbH droht mit gerichtlicher "Durchsetzung" (nicht: "Geltendmachung") der Ansprüche. Auch droht die Debcon GmbH mit einer Übermittlung der Daten an die SCHUFA.
Das ganze Getöse der Debcon Debitorenmanagement und Consulting darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nur solche Ansprüche erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden können, die tatsächlich auch bestehen. Ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht oder nicht, dazu steht natürlich nichts in dem Inkassoschreiben. Die meisten Inkassobüros machen üblicherweise Ansprüche geltend, die unbestritten sind. Bei der Beurteilung urheberrechtlicher Fragestellungen sind die meisten Inkassobüros schlichtweg überfordert.
Sofern die Ansprüche - dem Grunde nach oder der Höhe nach - unberechtigt sind, sollte dies auch der Debcon GmbH mitgeteilt werden. In unserem Beispielsfall hatte mir der Mandant glaubhaft versichert, dass der in der Abmahnung vorgeworfene Verstoß nicht in Betracht kommt. Der "Tatzeitpunkt" soll mitten in der Nacht gewesen sein, der Mandant und sämtliche Haushaltsangehörigen hatten geschlafen, der PC war ausgeschaltet. Wir hatten daher bereits zuvor gegenüber der Kanzlei U+C sämtliche Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Auch der Debcon GmbH gegenüber haben wir nunmehr erneut sämtliche Ansprüche zurückgewiesen. Weiter haben wir der Debcon GmbH mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gedroht, sollte von dort tatsächlich eine Meldung an die SCHUFA erfolgen.
Schreiben der Debcon Debitorenmanagement und Consulting erhalten?
Hilfe vom Anwalt: 06221 434030


Eingestellt am 31.01.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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