David Vogt: Wieso schickt der mir eine Abmahnung?

Abmahnung von David Vogt - wer ist das überhaupt?

Das habe ich mich in letzter Zeit auch immer wieder gefragt. Ich brauche mir auf meinem PC nur die Dateien der von mir bearbeiteten Abmahnungen aus den letzten Jahren anschauen, immer wieder taucht der Name David Vogt auf. David Vogt ist also in der Szene recht umtriebig. Doch was genaut macht der?
David Vogt ist, dies steht in zahlreichen Abmahnungen, Inhaber der Urheberrechte an diversen Musikstücken. Bereits im Jahre 2009 erfolgten zahlreiche Abmahnungen für David Vogt wegen Urheberrechtsverletzungen an Werken von Culcha Candela, beispielsweise Schöne Neue Welt. Die Abmahnung wird jeweils ausgesprochen über die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe.
Neben Werken von Culcha Candela hat David Vogt auch die Urheberrechte an einzelnen Werken von Sido bzw. anderen Künstlern.

Was wird von David Vogt gefordert?

Mit den über seine Kanzlei ausgesprochenen Abmahnungen möchte David Vogt erreichen, dass der Empfänger der Abmahnung ihm eine Unterlassungserklärung unterschreibt und einen Betrag zahlt, zumeist € 450,00 oder € 590,00.
Vorsicht!
Der von David Vogt geforderte Betrag ist auch im Falle einer berechtigen Abmahnung nach meiner Einschätzung deutlich zu hoch. Außerdem drohen bei der vorgefertigten Unterlassungserklärung weitere Abmahnungen von David Vogt.
Lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten, wenn Sie einen Brief von David Vogt erhalten haben. Nach meiner Einschätzung fahren Sie bei Einschaltung eines eigenen Anwalts trotz der Notwendigkeit, den eigenen Anwalt bezahlen zu müssen, insgesamt deutlich billiger, als wenn Sie auf das sogenannte Vergleichsangebot in der Abmahnung eingehen.
Nutzen Sie nach Erhalt eines Schreibens von David Vogt meine
Hotline bei Abmahnungen 06221 3262121

oder schildern Sie über das Kontaktformular Ihren Fall:


Eingestellt am 11.02.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "David Vogt: Wieso schickt der mir eine Abmahnung?":

Am 20.03.2011 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Update 20.03.2011 zu David Vogt Abmahnungen:
In den letzten Tagen haben mich zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag von David Vogt erreicht. In all diesen Abmahnungen ging es um folgendes Werk von David Vogt:
Schöne neue Welt.

In der Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei an dem Werk "Schöne neue Welt", an dem David Vogt als Songwriter die Urheberrechte habe, eine Urheberrechtsverletzung begangen worden.
Auffällig ist, dass allein in 3 Fällen der Auskunftsbeschluss, mit dem die Kanzlei Nümann und Lang den Anschlussinhaber ermittelt hat, vom Landgericht München I stammt und bereits am 28.10.2009 ergangen war. Das Aktenzeichen lautet 21 O 20313/09. Aufgrund besonderer Dringlichkeit erließ das Landgericht München I im Auftrag von David Vogt ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung gegen die Telefonica Deutschland GmbH mit Sitz in München, mit der der Telefonica Deutschland GmbH gestattet wurde, Namen und Anschrift der hinter den jeweiligen IP-Adressen stehenden Anschlussinhaber mitzuteilen.
Obwohl seit dem Beschluß des Langerichts München I nunmehr fast eineinhalb Jahre vergangen sind und obwohl die Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag von David Vogt damals eine besondere Dringlichkeit geltend gemacht hatte, erfolgen die Abmahnungen erst jetzt. Das spricht nach meiner persönlichen Einschätzung gegen eine besondere Dringlichkeit. Andernfalls hätten die Abmahnungen von David Vogt ja bereits noch Ende 2009 verschickt werden können.
Wollte man mit dem Verschicken der Abmahnungen noch ein wenig warten, um die Empfänger zunächst noch in Sicherheit zu wiegen, damit später vielleicht weitere Urheberrechtsverletzungen entdeckt und abmgemahnt werden können? Diese Frage können nur David Vogt und/oder die Kanzlei Nümann und Lang beantworten. Jedenfalls sollten die Landgerichte bei zukünftigen Auskunftsverfahren gegen Provider dem Umstand Rechnung tragen, dass es manche Abmahnkanzleien anscheinend doch nicht so eilig haben mit der Abmahnung. Einstweilige Anordnungen sollten dann nicht mehr so leichtfertig ohne mündliche Verhandlung erlassen werden.
Nach Erhalt der Abmahnungen von David Vogt habe für meine Mandanten jedenfalls sehr weitgehende Unterlassungserklärungen abgegeben, um weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Nümann und Lang vorzubeugen. Anstelle der geforderten € 450,00 habe ich meinen Mandanten empfohlen, einen deutlich reduzierten Betrag an David Vogt bzw. die Kanzlei Nümann und Lang zu zahlen.

Bearbeitet am 20.03.2011 von

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