Daniel Sebastian Patrick Losensky (Fler) - Spiegelbild

Patrick Losensky Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian verschickt erneut Abmahnungn im Bereich Filesharing. Wie schon früher geht es in den von Daniel Sebastian verschickten Abmahnungen um den Vorwurf, dass vom Anschluss des abgemahnten Internetnutzers ein urheberrechtlich geschütztes Werk illegal über eine Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Neu ist der Auftraggeber der Kanzlei Daniel Sebastian:
Patrick Losensky, Künstlername Fler

Für Werke von Patrick Losensky alias Fler wurden bereits in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen. Die Abmahnungen erfolgten dabei jedoch in der Regel durch den Tonträgerhersteller bzw. dessen Anwälte. In einigen Fällen erfolgten auch Abmahnungen für Songs von Bushido feat. Fler. Nunmehr tritt Patrick Losensky alias Fler selbst als Rechteinhaber in Erscheinung.

Daniel Sebastian Patrick Losensky: Um was geht es?

In den aktuellen Abmahnungen von Patrick Losensky alias Fler geht es um folgenden Song:
Fler - Spiegelbild

Der Titel Spiegelbild befindet sich unter anderem auf dem Sampler Bravo Hits 25. Daneben ist Spiegelbild auch auf anderen Compilations zu finden. Auch wenn Spiegelbild momentan soweit ersichtlich nicht in den German Top 100 zu finden ist, dürfte es der Song sehr bald auch dorthin schaffen. Und dieser Bereich ist leider sehr abmahnträchtig.

Daniel Sebastian Patrick Losensky: was wird gefordert?

Die Kanzlei Daniel Sebastian fordert in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Patrick Losensky alias Fler sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag beträgt hier
€ 750,00

Damit sollen alle Ansprüche, die mit der Abmahnung verfolgt werden, abgegolten sein.

Daniel Sebastian Patrick Losensky: was tun?

Wichtig ist natürlich in den Fällen, in denen die Urheberrechtsverletzung tatsächlich erfolgt ist - durch Sie oder durch Dritte - oder in denen zumindest das Gegenteil nicht sicher nachgewiesen werden kann, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Denn andernfalls droht die gerichtliche Geltendmachung des mit der Abmahnung verfolgten Unterlassungsanspruchs. Dies würde sehr hohe Kosten nach sich ziehen. Wann eine Abmahnung berechtigt ist, erfahren Sie im Übrigen in meinem kostenlosen

Der geforderte Pauschalbetrag von € 750,00 erscheint mir übrigens sehr hoch. Wohlgemerkt geht es hier nicht um einen Film, ein Computerspiel oder ein ganzes Album, sondern nur um einen einzigen Song. Zahlreiche andere Kanzleien fordern hier Pauschalbeträge in Höhe von € 450,00. Und auch in diesen Fällen kann man darüber diskutieren, ob nicht schon dieser Betrag deutlich zu hoch ist.
Abmahnung erhalten?
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Anwaltshotline: 06221 434030 (während der Geschäftszeiten)
06221 3262121 (außerhalb der Geschäftszeiten)


Eingestellt am 28.11.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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